Anerkennung externer Leistungen

Bewerber*innen haben die Möglichkeit, an einer anderen Hochschule erbrachte Leistungen anerkannt zu bekommen. Diese Möglichkeit der Anerkennung kommt nur für Leistungen in Betracht, welche nicht zur Zugangsvoraussetzung für den Studiengang zählen. Leistungen die bereits als Zugangsvoraussetzung für den Studiengang gezählt wurden, können nicht wiederholt anerkannt werden.

Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen werden in der Regel bis zur Hälfte des Hochschulstudiums anerkannt, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass sie nicht bereits als Zugangsvoraussetzung für den Studiengang gezählt wurden. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag durch den Prüfungsausschuss.

Die Prüfung auf Anerkennung von Prüfungsleistungen erfolgt

-für Interessent*innen des Studiengangs gegen eine Gebühr von 80 Euro pro Antrag. Diese Gebühr wird bei späterer Immatrikulation erstattet/ verrechnet.

-für bereits immatrikulierte Studierende kostenfrei.

Weiterbildung Pädagogische Fachberatung für Kindertageseinrichtungen (Fachhochschule Kiel)

Im 2. und 3. Semester sind die inhaltlichen Module sowie die Module Gruppensupervision & Intervision I/II zu absolvieren. Die Weiterbildung "Pädagogische Fachberatung für Kindertageseinrichtungen" wird pauschal mit 40 ECTS-Punkten anerkannt.

Nähere Informationen zur Weiterbildung erhalten Sie unter:

https://www.fh-kiel.de/index.php?id=paed_fachberatung