Vorpraktikum
Es ist ein Vorpraktikum mit einem Umfang von mindestens 6 Wochen spätestens bis zur Anmeldung der Thesis nachzuweisen. Das Vorpraktikum kann technische und/oder kaufmännische Inhalte haben.
Praktika in folgenden Bereichen können anerkannt werden
- Personal, Marketing, Logistik, Controlling
- Steuerberatung
- Buchhaltung
- Verwaltung
- Praktika in kaufmännischen Ausbildungsberufen wie Industrie-/ Büro-/ Bankkaufleute
- Bauunternehmung
- Bauleitung
- Ingenieurbüro der Baubranche
- Bauamt
- ...
Nicht anerkennungswürdig sind Praktika im Bereich des (textilen) Einzelhandels, an Tankstellen oder in Restaurants, etc.
Die Dauer der Tätigkeit in einem Betrieb sollte 2 Wochen (entsprechend 10 Präsenztage) nicht unterschreiten.
Es wird von einer Regelarbeitszeit von mindestens 38 Stunden je Woche ausgegangen. Fehl- und Krankheitstage gelten nicht als Präsenztage. Anerkannte Praxislehrgänge/Lehrbaustellen können mit einfachem Gewicht bis maximal 4 Wochen (20 Präsenztage) angerechnet werden.
Eine kaufmännische Ausbildung oder eine Ausbildung in der Baubranche kann als Vorpraktikum anerkannt werden.
Der Nachweis und die Anerkennung der praktischen Vorbildung im Bereich Bau erfolgen bei der Fachrichtung Bauingenieurwesen.
Bei Fragen können Sie sich an Claudia Meseck (meseck@hs-koblenz) wenden.