Sexuelle Belästigung
[Inhaltshinweis: Gew@lt, V3rgew@ltigung/R@pe]
Sexuelle/sexualisierte Belästigung ist jedes sexuell bestimmte Verhalten, das von Ihnen unerwünscht ist und Sie in Ihrer Würde verletzt. Konkrete Beispiele dafür können sein: Hinterher Pfeifen, Anstarren, anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Berührungen wie an den Po greifen, an die Brust fassen, aufgedrängte Küsse, unerwünschte Einladungen mit eindeutigen Inhalten, das Zeigen pornografischer Bilder, Androhung beruflicher Nachteile bei sexueller Verweigerung bzw. Versprechen von Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen bis hin zu V*rgewaltigung. Sexualisierte Belästigung ist kein Flirt und kein harmloser Spaß. Die Belästigung geschieht nicht zufällig, sondern mit voller Absicht. Für die Betroffenen ist dies beleidigend und zutiefst entwürdigend.
Was Sie tun können, wenn Sie sexuell belästigt werden
Verschweigen Sie den Vorfall nicht, sondern besprechen Sie sich mit Freundinnen und Freunden oder Ihrer Familie.
Nehmen Sie die Belästigung nicht hin. Vielleicht hoffen Sie, dass die Übergriffe nachlassen, wenn Sie sie ignorieren. Diese Hoffnung erfüllt sich meistens nicht.
Beschreiben Sie genau, welche Verhaltensweisen Sie als belästigend empfinden und fordern Sie den Belästiger/ die Belästigerin mündlich (möglicherweise in Gegenwart von anderen) oder schriftlich auf, diese zu unterlassen. Es fällt nicht leicht, auszusprechen, was der Belästiger/ die Belästigerin getan hat. Indem Sie die Tat genau beim Namen nennen, brechen Sie das Tabu des Schweigens und geben die Schande an den Täter/ die Täterin zurück.
Versuchen Sie in schriftlich in Form eines Gedächtnisprotokolls all das festzuhalten, was mit der erlittenen Diskriminierung zusammenhängt:
- Zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort erfolgte die Benachteiligung?
- Was waren eventuelle Auslöser?
- Wie hat sich die Diskriminierung genau dargestellt?
- Welches waren die Gründe, die Sie den Vorfall als Diskriminierung erleben haben lassen?
- Welche Personen sind in diesem Falle zu benennen? Welche Personen können den Vorfall unter Umständen bezeugen?
Suchen Sie eine Ärztin/ einen Arzt auf, wenn Sie sich arbeitsunfähig/ studienunfähig fühlen.
Beraten Sie sich mit dem Betriebsrat/Personalrat/ der psychosozialen Beratungsstelle über die weitere Vorgehensweise.
Sprechen Sie mit einer Vorgesetzten/einem Vorgesetzten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sexuelle Belästigungen zu unterbinden.
Holen Sie sich Unterstützung bei einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder wenden Sie sich direkt an die Polizei. Es gibt arbeitsrechtliche und strafrechtliche Möglichkeiten sich gegen die Belästigung zu wehren.
Kündigen Sie dem Belästiger/der Belästigerin an, sich zu beschweren, wenn er/ sie die Übergriffe nicht unterlässt. Auch wenn Gegenwehr keinen hundertprozentigen Erfolg garantiert, sicher ist: Wenn Sie sich nicht wehren, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die belästigende Person die Übergriffe fortsetzt.
Im Akutfall: Wenden Sie sich an die nächstgelegene Mitarbeiterin/den nächstgelegenen Mitarbeiter oder sprechen Sie eine Person in Ihrer Nähe an!
Auf jeden Fall ist es sinnvoll sich an die Abteilung für Chancengleichheit und Antidiskriminierung der HS Koblenz oder die Beratung im Studierendenwerk zu wenden. Hier erhalten Sie anonyme und kostenlose Beratung und Vermittlung an die richtige Beratungsstelle!
Ansprechpersonen
Downloads und Links
bukof-Kommission: "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt"