Obligatorisches
Das sind die Voraussetzungen
Im Wesentlichen gibt es vier formale Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um HAW-Professorin zu werden.
Festgelegt wird dies in den Hochschulgesetzen der Bundesländer. Alle folgenden Beispiele beziehen sich auf Rheinland-Pfalz.
…oder im Wortlaut des § 49 des Hochschulgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (HochSchG).: „ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium“. Üblicherweise ist damit ein Studium gemeint, das zur Promotion berechtigt, also z.B. ein Master, Magister oder Uni-Diplom.
…beziehungsweise, wie es §49 HochSchG RLP formuliert: „besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine qualifizierte Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit“. Der letztgenannte Passus bezieht sich auf Studienfelder wie die Architektur.
§49 HochSchG RLP konkretisiert dies folgendermaßen: „besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein sollen.“ In der Regel werden hierfür Berufszeiten nach dem ersten Studienabschluss mit einem Umfang von mindestens 50% angerechnet. Solltest du dir über die anrechenbaren Zeiten unsicher sein, setze dich am besten direkt mit der Hochschule in Verbindung, für die du dich interessierst.
Der Wortlaut des es §49 HochSchG RLP ist hier: „pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre, Ausbildung oder entsprechende hochschuldidaktische Weiterbildung nachgewiesen wird“. Besonders positiv ist es, wenn du schon einmal Vorlesungen oder Seminare an einer HAW gehalten hast, z.B. als Lehrbeauftragte.
Beispiele
Viele Wege führen zur Erlangung dieser Voraussetzungen und damit zur Professur. Hier seht ihr zwei ganz unterschiedliche Beispiele.
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