Aktuelle Veröffentlichung von Prof. Karami

30.09.2019

Wirtschaftswissenschaften |

Prof. Karami veröffentlicht Beiträge in der Steuerzeitschrift „Deutsches Steuerrecht“ zum Thema Spin-offs nach US-amerikanischem Bilanz- und Gesellschaftsrecht

Bei einem Spin-off werden Geschäftsbereiche aus einem Konzern/Unternehmen ausgegliedert und verselbständigt. In Deutschland geschieht dies durch eine Abspaltung oder Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz, die steuerlichen Konsequenzen entspringen aus dem Umwandlungsteuergesetz. Prominente Beispiele betreffen die Entflechtung von Ceconomy aus dem Metro-Konzern, die Trennung von Osram von Siemens, Lanxess und Covestro, die aus dem Bayer-Konzern gelöst wurden, die Linde-Abspaltung Kion sowie Uniper, die Eon abspaltete. Die jüngsten Maßnahmen betreffen die VW-Abspaltung Traton und den Siemens-Spin-off Healthineers.

Die empirische Kapitalmarktforschung deutet darauf hin, dass sich Spin-offs tendenziell stärker entwickeln als der Gesamtmarkt. Das zeigen mehrere Untersuchungen aus den USA, wo es bislang sehr viel mehr Abspaltungen gab als hierzulande. Eine klare Sprache spricht auch die Aktienkursentwicklung von Abspaltungen: Zwischen 2003 und 2018 hat der Bloomberg-Spin-off-Index, der die Performance abgetrennter US-Konzernteile misst, seinen Wert rund verzehnfacht und damit den S& P 500, der sich in dieser Zeit verdreifachte, klar geschlagen.

Doch sind die Aktien, die im Zuge eines US-amerikanischen Spin-offs, inländischen Aktionären unentgeltlich zugeteilt werden, als Sachdividende zu charakterisieren und damit zu versteuern oder als steuerfreie Kapitalrückgewähr zu behandeln?

Eine Frage, welche die Finanzgerichte seit über einem Jahrzehnt beschäftigt. Der BFH hat in seinen Grundsatzentscheidungen aus den Jahren 2010 und 2016 jedenfalls bestimmt, dass die steuerlichen Folgen eines US-amerikanischen Spin-offs nicht nach dem US-amerikanischen Steuerrecht zu beurteilen sind. Vielmehr hat die steuerliche Einstufung als Sachdividende oder als Kapitalrückgewähr nach Maßgabe des einschlägigen US-amerikanischen Handels- und Gesellschaftsrechts zu erfolgen.

Trotz dieser BFH-Vorgabe fehlt es bislang an einer Auseinandersetzung mit dem US-amerikanischen Handelsrecht – genauer: Bilanzrecht – und dem US-amerikanischen Gesellschaftsrecht zu diesem Themenkomplex.

Vor diesem Hintergrund setzt sich Prof. Dr. Behzad Karami in einem zweiteiligen Fachbeitrag, jüngst erschienen in der renommierten Steuerzeitschrift „Deutsches Steuerrecht“ zum Ziel, einen Beitrag zur Schließung der in Rede stehenden Forschungslücke zu leisten. Dies geschieht durch eine tiefergehende Analyse des bundesstaatlichen US-Bilanzrechts einerseits (Teil I) und des einzelstaatlichen Gesellschaftsrechts andererseits (Teil II). Unterstützt wurde Herr Prof. Dr. Behzad Karami im ersten Beitragsteil von Herrn Christopher Schütz, Absolvent und Lehrbeauftragter der Hochschule Koblenz.

Zur Behandlung eines „Spin-off“ nach US-amerikanischem Bilanz- und Gesellschaftsrecht im Lichte der BFH-Rechtsprechung (Teil I), in: Deutsches Steuerrecht (DStR), 57 Jg. (2019), S. 1939-1944, gemeinsam mit Schütz, Christopher.

Zur Behandlung eines „Spin-off“ nach US-amerikanischem Bilanz- und Gesellschaftsrecht im Lichte der BFH-Rechtsprechung (Teil II), in: Deutsches Steuerrecht (DStR), 57 Jg. (2019), S. 1991-1996.