Hochschule Koblenz ernennt Matthias Nester zum Ehrensenator
19.06.2024
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Matthias Nester hat sich in besonderer und außergewöhnlicher Weise um die Hochschule Koblenz verdient gemacht. Ab dem 08.06.2017 bis Ende 2022 fungierte er als Vorsitzender des Kuratoriums der Hochschule Koblenz und wurde im Jahr 2023 zum Vorsitzenden des neu geschaffenen Regionalen Kuratoriums der Universität Koblenz und der Hochschule Koblenz gewählt.
Seit 2011 ist Matthias Nester zudem Vorsitzender des Förderkreises der Hochschule Koblenz und als Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Koblenz Hauptsponsor dieses Förderkreises. In seiner Amtszeit unterstützte der Förderkreis zahlreiche Initiativen, darunter:
- Deutschlandstipendien: Zahlreiche Studierende wurden durch Stipendien gefördert, die ihnen den Weg zu einem erfolgreichen Studienabschluss erleichterten.
- Internationale Zusammenarbeit: Der Förderkreis pflegte Kontakte und plante Exkursionen zu Partnerhochschulen weltweit und nahm an internationalen Planspielen teil.
- Unterstützung in Notsituationen: Besonders während der Corona-Pandemie wurde durch die Corona-Soforthilfe-Spendenaktion Studierenden in finanziellen Notlagen geholfen.
„Die Hochschule Koblenz ist stolz, Matthias Nester diese besondere Ehrung zuteilwerden zu lassen“, sagt Prof. Dr. Karl Stoffel, Präsident der Hochschule und dankt Nester herzlich für sein außergewöhnliches Engagement und seine kontinuierliche Unterstützung.
Weiterführende Informationen
Die Kuratorien der Hochschule Koblenz und der Universität Koblenz haben sich am 1. Januar 2023 zu einem Regionalen Kuratorium zusammengeschlossen. Es dient deren Verbindung mit gesellschaftlichen Kräften, unterstützt die Interessen der beteiligten Hochschulen in der Öffentlichkeit fördert die Aufgabenerfüllung der beteiligten Hochschulen. Das Regionale Kuratorium besteht aus vom Landtag gewählten und aus dem fachlich zuständigen Ministerium sowie von den beteiligten Hochschulen vorgeschlagenen Mitgliedern. Die gewählten und vorgeschlagenen Mitglieder werden von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten für die Dauer der Amtszeit von fünf Jahren berufen.
Der Senat hat – soweit das Hochschulgesetz oder die Grundordnung nichts anderes bestimmt – alle Angelegenheiten wahrzunehmen, die die gesamte Hochschule betreffen. Neben dem Präsidium und dem Hochschulrat ist er ein zentrales Organ der Hochschule. Seine besonderen Aufgaben sind im Hochschulgesetz (HochSchG) § 76 Abs. 2 bestimmt.