Zukunft der FH Koblenz gemeinsam gestalten

Neuer Hochschulrat der FH Koblenz traf sich zur konstituierenden Sitzung

KOBLENZ. Wichtige Weichen für die Zukunft der Fachhochschule Koblenz müssen jetzt gestellt werden. Der neu ernannte und gewählte Hochschulrat will die Hochschulleitung bei der Gestaltung der anstehenden Herausforderungen begleiten.

Fünf Mitglieder aus Wissenschaft und Wirtschaft hat das Mainzer Wissenschaftsministerium direkt berufen: Dr. Edelbert Dold, IHK Koblenz, Prof. Dr. Ursula Fasselt, Fachhochschule Frankfurt/Main, Sieglinde Haufler, Steuerberaterin, Karlsruhe und Dr. Wolfgang Lieb, Staatssekretär a.D. und Prof. Dr. Eberhard Menzel, designierter Gründungspräsident der Fachhochschule Westliches Ruhrgebiet (Mülheim/Ruhr).

Fünf weitere Mitglieder aus den Reihen der Fachhochschule Koblenz wurden vom Senat gewählt: Prof. Dr. Christoph Beck (Fachbereich Betriebswirtschaft), Prof. Dr. Helmut Bollenbacher, (Fachbereich Ingenieurwesen), Prof. Dr. Klaus-Peter Franzkowiak, (Fachbereich Sozialwesen), Prof. Dr. Jörg Himmel, (Fachbereich Mathematik und Technik) und Prof. Dr. Thomas Mühlencoert (Fachbereich Betriebs- und Sozialwirtschaft).

Darüber hinaus gehören die Hochschulleitung sowie die Frauenbeauftragte Prof. Dr. Daniela Braun dem Hochschulrat mit beratender Stimme an.

In der konstituierenden Sitzung des Hochschulrates wurde Prof. Dr. Eberhard Menzel im Amt des Vorsitzenden bestätigt. Zu stellvertretenden Vorsitzenden wurden Dr. Edelbert Dold und Prof. Dr. Christoph Beck gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Der Hochschulrat berät und unterstützt die Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung sowie die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zu seinen Aufgaben, die im Hochschulgesetz näher beschrieben sind, zählen u.a. die Zustimmung zur Grundordnung, zur Errichtung und Änderung wissenschaftlicher Einrichtungen, zur Einrichtung neuer Studiengänge, zu allgemeinen Grundsätzen der Mittelzuweisung und zum Gesamtentwicklungsplan der Hochschule. Darüber hinaus hat das Gremium das Recht, Vorschläge zur Wahl der Hochschulleitung zu machen.