Wichtige Informationen zum Studium
Die Anerkennung des Vorpraktikums erfolgt im Praktikantenamt des Fachbereich Ingenieurwesen (Elektrotechnik-Informationstechnik). Bitte wenden Sie sich mit den Originalunterlagen während der Sprechstunden, in der Vorlesungszeit oder nach Terminvereinbarung, an Herrn Prof. Dr.-Ing. Matthias Flach (Raum A 203).
Studierende sind aufgefordert das Vorpraktikum in den ersten Semestern zu absolvieren und nachzuweisen. Bei der Anmeldung der Praxisphase prüft das Prüfungsamt, ob das Vorpraktikum anerkannt und in QIS verbucht ist. Eine Anmeldung der Praxisphase/Thesis ohne anerkanntes Vorpraktikum ist nicht möglich.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an das für Sie zuständige Prüfungsamt.
Bitte verwenden Sie zum Nachweis des Praktikums ausschließlich diese Vorlage.
Der Stundenplan wird meist ca. 2 Wochen vor Vorlesungsbeginn zur Verfügung gestellt. Da die Teilnehmeranzahl je nach Vorlesung stark schwankt, kann es auch in den ersten Semesterwochen noch zu Zeit- oder Raumänderungen kommen.
Die Modulbeschreibungen finden hier.
Die Anmeldungen zu Prüfungen und Studienleistungen werden in den Fachbereichen unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich erfolgt die Prüfungsanmeldung via QIS. Auch die Prüfungszeiträume liegen je nach Fachbereich gegebenenfalls unterschiedlich. Daher sind die jeweiligen aktuellen, semesterspezifischen Prüfungsterminplanungen der Fachbereiche zu beachten. Die gültige Prüfungsordnung ist verpflichtend. Die Anmeldefristen sind in QIS ersichtlich. Eine fristgerechte Anmeldung ist für die Teilnahme an der jeweiligen Prüfung zwingend erforderlich. Ohne gültige Anmeldung ist eine Teilnahme nicht möglich!
Ein Rücktritt von einer Prüfungsanmeldung ist nur innerhalb der An-/Abmeldefristen möglich.
Die Studierenden müssen sich selbst zu den Wiederholungsprüfungen anmelden.
Bei Krankheit ist eine vom Arzt attestierte Prüfungsunfähigkeit möglich. Gemäß § 16 (2) der PO müssen die geltend gemachten Gründe für das Versäumnis eines Prüfungstermins oder für den Rücktritt nach Beginn einer Prüfung dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses WIng, Prof. Dr. Lux, unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
Bei Krankheit ist das Attest unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens bis zum dritten Tag nach dem Prüfungstermin bei dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Lux, vorzulegen. Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit erkennen lassen. Die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes kann verlangt werden. Der Krankheit von Studierenden steht die Krankheit eines von ihnen allein zu versorgenden Kindes gleich.
Bitte beachten Sie dazu das Formular "Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest)" auf der Seite Prüfungsamtes Maschinenbau.
Fachbereich Ingenieurwesen: Die Prüfungen finden in der Regel in zwei Prüfungsblöcken statt. Ein Prüfungsblock (Dauer zwei Wochen) jeweils zu Begin der Semesterferien und am Ende der Semesterferien.
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften: Die Prüfungen finden in der Regel in der Vorlesungszeit zum Ende des Semesters statt.
Ergänzungen des Prüfungsausschusses zu den Prüfungen im SS 2020.
Ergänzungen des Prüfungsausschusses zu den Prüfungen im WS 2020/21.
Der Studiengang wird im Prüfungsamt der Fachrichtung Maschinenbau des Fachbereich Ingenieurwesen betreut.
Zur Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen, in den Fachbereichen Ingenieurwesen und Wirtschaftswissenschaften, sind die jeweiligen fachbereichsspezifischen Regelungen, Termine und Fristen zu beachten. Über folgende Links können Sie sich hierzu informieren:
Fachbereich Ingenieurwesen, Fachrichtung Elektro- und Informationstechnik
Fachbereich Ingenieurwesen, Fachrichtung Maschinenbau
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Die Prüfungsordnungen inkl. der Änderungsordnungen finden Sie hier.
Wichtige Rahmenbedingungen für die 12 wöchige Praxisphase sind in der Änderungsordnung vom 04.03.2016 geregelt. Für Studierende mit Studienbeginn ab Sommersemester 2018 dauert die Praxisphase 13 Wochen. Die Rahmenbedingungen finden Sie in der Änderungsordnung vom 03.11.2017.
Die Betreuung / Begleitung in der Praxisphase kann je nach Themenstellung durch einen Professor oder Lehrbeauftragten des Fachbereichs Ingenieurwesen oder des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften erfolgen. Bei der Planung, Anmeldung und Leistungserbringung sind die jeweils fachbereichsspezifischen Regularien, Formblätter, Termine, etc. zu beachten. Informationen hierzu finden Sie in der Prüfungsordnung als auch beim betreunden Fachbereich.
Im FB Ingenieurwesen verwenden Sie bitte ausschließlich dieses Formular zur Anmeldung Ihrer Praxisphase.
Bitte füllen Sie dieses Formular in Absprache mit Ihrem Betreuer aus und geben Sie dieses nach Unterzeichnung ( Student/Studentin, Betreuer HS Koblenz ) im Prüfungsamt des Fachbereich Ingenieurwesen ( Raum FU 70 ), zur Anmeldung, ab. Als Vetragvorlage kann dieses Muster verwendet werden.
Im FB Wirtschaftswissenschaften verwenden Sie das Formular, welches Sie auf der folgenden Seite finden: http://www.hs-koblenz.de/rmc/fachbereiche/wirtschaft/pruefungsamt/formulare-dokumente/. Die Abgabe erfolgt im FB Wirtschaftswissenschaften.
Bitte achten Sie darauf, die Praxisphase frühzeitig und fristgerecht anzumelden, da eine Zustimmung durch das Prüfungsamt vor dem Start der Praxisphase vorliegen muss. Mit der Anmeldung ist eine Kopie der arbeitsrechtlichen Vereinbarung abzugeben.
Mit der Abgabe des Praxisberichtes ist ein Zeugnis, vom Unternehmen unterzeichnete, einzureichen. Aus dem Zeugnis müssen Art und Dauer der Tätigkeit hervorgehen.
Sie können die Studienberatungsstellen der jeweiligen Fachbereiche kontaktieren:
Wirtschaftswissenschaften Herr Ratkoceri
Ingenieurwesen Prof. Dr.-Ing. Gnasa
Darüber hinaus steht Ihnen der Studierendenservice gerne zur Verfügung.
Sollten danach noch Fragen offen sein, so können Sie sich auch den Studiengangleiter wenden.
Einen Wechsel des Studiengangs beantragen Sie innerhalb der Rückmeldefrist beim Studierendenservice.
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt nach Einschreibung im Studiengang WING an der Hochschule Koblenz:
- Wenn Sie bisher einen Studiengang im Fachbereich IW oder WiWi an der Hochschule Koblenz studiert haben erfolgt die Anerkennung durch Antrag des Studierenden beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Lux. Für die Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen können Sie die folgende ANRECHNUNGSTABELLE als Information nutzen.
- Wenn Sie bisher an einer anderen Hochschule studiert haben, oder für einen Studiengang der HS Koblenz in einem anderen Fachbereich als IW oder WiWi eingeschrieben waren, dann können Sie die Anerkennung von Leistungen beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Lux beantragen.
- Alle zur Anerkennung beantragten Leistungen sind in einem Antrag aufzuführen. Eine zweite Antragstellung wird ausgeschlossen.
Anträge auf Anerkennung sind innerhalb des ersten Studiensemesters, bei späterem Erwerb innerhalb eines Semesters zu stellen.
Eine Bearbeitung des Antrags ist nur bei vollständiger Vorlage aller aufgeführten Nachweise möglich. Die Bearbeitungszeit kann bis zu drei Monaten betragen.
Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (nach erfolgter Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens. - Leistungen die außerhalb einer Hochschule erbracht wurden können höchstens bis zur Hälfte des Hochschulstudiums anerkannt werden.
I.d.R. erfolgen Anerkennung mit Note, es kann jedoch auch ohne Note anerkannt werden (BE). In diesem Fall wird die betreffende Leistung bei der Berechnung der Gesamtabschlussnote nicht berücksichtigt.
Nach erfolgter Anerkennung sind die anerkannten Leistungen über das Leistungskonto in QIS einzusehen; im Falle nicht anerkannter Leistungen erfolgt die Bekanntgabe mit Begründung durch schriftlichen Bescheid. - Die Beantragung kann nur mit dem Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgen. Dem Antrag sind beizufügen:
- Auflistung der zur Anerkennung beantragten Leistungen (Seite 2 des Antrags)
- Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der vorherigen Hochschule/Ausbildung
- Beglaubigter Notenspiegel mit Teilmodulen und ECTS-Punkten der erbrachten Leistungen
- Genaue Angaben über Inhalt, zeitlichen Umfang und Prüfungsform derLehrveranstaltungen (z.B. durch Modulbeschreibungen)
- Die Nachweisführung erfolgt grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache,andernfalls bedarf es einer beglaubigten deutschen Übersetzung
Deutschland ist als Handels- und Messestandort eine der internationalen Drehscheiben in Europa und der Welt. Viele Unternehmen treiben heute einen intensiven Handel mit Kunden oder Zulieferunternehmen aus dem Ausland. Daher stellt ein Auslandssemester eine gute Möglichkeit dar, Ihr eigenes Ausbildungsprofil zu stärken - Vertiefung von Fremdsprachenkenntnissen, Auslandserfahrung - und einem zukünftigen Arbeitgeber ihre Einsatzbereitschaft und Flexibilität aufzuzeigen.
Personalentscheider in den Unternehmen gewichten die im Ausland gesammelten Erfahrungen und Erkenntnissen in der Regel höher als die damit ggf. verbundene längere Studiendauer.
Durch eine frühe Planung, eine geschickte Auswahl der ausländischen Hochschule und der möglichen Fächern, können Sie den Zeitverlust minimieren, indem Sie sich im Ausland erworbene ECTS Punkte 1:1 anerkennen lassen.
Dazu müssen Sie Fächer Ihres Studiums identifizieren und geeignete Kursangebote (gleiche bis ähnliche Inhalte und gleicher Umfang an ECTS Punkten) an der ausländischen Hochschule auswählen. Je früher sie diese Wahl treffen, desto größer ist die Wahlmöglichkeit.
Im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen B. Sc. haben Sie neben den Pflichtfächern auch eine große Anzahl von Wahlpflichtfächern, Schwerpunktmodulen die eine 1:1 Anerkennung ermöglichen, sofern Sie diese nicht bereits in Koblenz absolviert haben. Daher sollten Sie sich frühzeitig mit der Planung eines Auslandssemesters beschäftigen; ca. 1 Jahr vor Start des Auslandssemesters.
Die Entscheidung hinsichtlich der Gleichwertigkeit trifft der jeweilig modulverantwortliche Professor. Hierzu benötigt dieser die Modulbeschreibung der ausländischen Hochschule, den Umfang an Semesterwochenstunden (Workload) und die ECTS-Punkte des ausländischen Moduls / Kurses. Im Vorfeld des Auslandssemesters ist es zwingend notwendig ein „Learning Agreement“ zu erstellen.
Zur Planung und Vorbereitung steht Ihnen als Ansprechpartner Prof. Dr.-Ing. Marc Nadler (Fachbereich Ingenieurwesen) gerne zur Verfügung.
Die Betreuung der Bachelor-Thesis kann je nach Themenstellung durch einen Professor oder Lehrbeauftragten des Fachbereichs Ingenieurwesen oder des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften erfolgen. Bei der Planung, Anmeldung und Leistungserbringung sind die jeweils fachbereichsspezifischen Regularien, Formblätter, Termine, etc. zu beachten. Informationen hierzu finden Sie in der Prüfungsordnung als auch beim betreunden Fachbereich. Für Studierende mit Studienbeginn ab dem Sommersemester 2018 beträgt die Bearbeitungszeit der Bachelor-Thesis, einschließlich der Anfertigung der schriftlichen Ausarbeitung, 10 Wochen (nicht 9-12 Wochen, wie bisher). Bitte beachten Sie bei ihrer Zeitplanung, dass die Praxisphase vor der Anmeldung der Bachelor-Thesis abgeleistet, anerkannt und in QIS verbucht sein muss. Sonst kann die Bachelor-Thesis nicht angemeldet werden.
Im FB Ingenieurwesen verwenden Sie bitte ausschließlich dieses Formular zur Anmeldung Ihrer Bachelor-Thesis. Bitte füllen Sie dieses Formular in Absprache mit Ihrem Betreuer aus und geben Sie dieses nach Unterzeichnung ( Student/Studentin, Betreuer HS Koblenz ) im Prüfungsamt des Fachbereich Ingenieurwesen ( Raum FU 70 ), zur Anmeldung, ab. Als Vetragvorlage kann dieses Muster verwendet werden.
Im FB Wirtschaftswissenschaften verwenden Sie das Formular, welches Sie auf der folgenden Seite finden: http://www.hs-koblenz.de/rmc/fachbereiche/wirtschaft/pruefungsamt/formulare-dokumente/ Die Abgabe erfolgt im FB Wirtschaftswissenschaften.
Bitte achten Sie darauf, die Bachelor-Thesis frühzeitig und fristgerecht anzumelden, da eine Zustimmung durch das Prüfungsamt vor dem Start der Bachelor-Thesis vorliegen muss.
Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit kann im Einzelfall durch den Prüfungsausschuss aufgrund eines schriftlich begründeten Antrags des Bearbeiters gemäß der Prüfungsordnung verlängert werden. Dazu stellen Sie den Antrag an den Prüfungsausschuss und reichen ihn beim Prüfungsamt zur weiteren Bearbeitung und Weiterleitung an den Prüfungsausschuss ein.