Abschlussarbeiten
Die Betreuer am RheinAhrCampus konzipieren das Thema für einen Arbeitsumfang von 360 Stunden. Bachelorarbeiten in der Technik dürfen frühestens nach 8 Wochen und müssen spätestens 12 Wochen nach Ausgabe des Themas eingereicht werden. Bachelorarbeiten der mathematischen Studiengänge ab der PO 2013 sind innerhalb von 9 Wochen zu bearbeiten. Wird die Frist ohne Grund überschritten gilt die Bachelorarbeit als erstmalig nicht bestanden. Die Bachelorarbeit wird mit dem Kolloquium abgeschlossen. Die Note der Bachelorarbeit wird mit 12 ECTS-Punkten gewichtet.
Das Kolloquium ist ein eigenständiges benotetes Modul mit 3 ECTS Wichtung.
Voraussetzungen zur Anmeldung der Bachelorarbeit:
Mathematische Studiengänge:
Die Bachelorarbeit setzt den erfolgreichen Abschluss der Praktischen Studienphase voraus, welche ab 134 ECTS angemeldet werden können.
- ab PO 2013: neben der erfolgreich bestandenen Praktischen Studienphase sind mindestens 158 ECTS zur Anmeldung der Bachelorarbeit erforderlich.
- ab PO 2014: im Studiengang Software Engineering im Gesundheitswesen kann die Bachelorarbeit erst ab 188 ECTS angemeldet werden.
Technische Studiengänge:
Die Bachelorarbeit setzt den erfolgreichen Abschluss der Praktischen Studienphase voraus, die frühestens mit 135 ECTS angemeldet werden kann.
Studierende können nur zur Bachelorarbeit zugelassen werden, wenn mindestens 158 ECTS erbracht wurden.
Anmeldung zur Bachelorarbeit:
Die Anmeldung erfolgt über einen Laufzettel. Nur durch Bestätigung des Prüfungsamtes auf Ihrem Laufzettel kann Ihre Bachelor-Arbeit oder Ihr Kolloquium zur Arbeit verbindlich angemeldet werden. Beachten sie bitte die dort gemachten Hinweise.
Die Anmeldung erfolgt über einen Laufzettel. Nur durch Bestätigung des Prüfungsamtes auf Ihrem Laufzettel kann Ihre Master-Arbeit oder Ihr Kolloquium zur Arbeit verbindlich angemeldet werden. Beachten sie bitte die dort gemachten Hinweise.
Bachelor-, Masterarbeiten geben Sie am Abgabetag bitte bis spätestens 12 Uhr im Prüfungsamt des Fachbereiches ab. Hierzu ist eine vorherige Terminvereinbarung mit dem Prüfungsamt, telefonisch oder per Email an pamt, erforderlich.
Die gebundene Prüfungsarbeit (keine Spiralbindung!) ist in 3-facher Ausfertigung (2 Exemplare für Betreuer des RAC, 1 Exemplar für den/die externe(n) Betreuer/in;), bei internen Arbeiten in 2-facher Ausfertigung im Prüfungsamt einzureichen. Zusätzlich ist die Arbeit als PDF-Datei per USB-Stick mitzubringen oder per Email an pamt zu senden.
Die Selbständigkeitserklärung ist zwingender Bestandteil der Prüfungsarbeit. Bitte achten Sie zudem darauf, dass das Deckblatt Ihrer Prüfungsarbeit alle Informationen des Titelblatts des nebenstehenden Musters enthält.
Muster einer Prüfungsarbeit (TeX-Vorlage, benötigt die Dateien bsp.jpg und Hochschule_Koblenz_Logo-RheinAhrCampus_12_02.jpg sowie die Selbständigkeitserklärung)