Bewerbung & Zulassung

Zulassungsvoraussetzungen

  • Abitur, Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.
    Es gelten die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an einer Fachhochschule gemäß Hochschulgesetz und der Einschreibeordnung der Hochschule Koblenz.
  • Der Nachweis des praktischen Teils der Fachhochschulreife ist vor Studienbeginn nicht erforderlich (§ 19 Abs. 5 S. 2 Hoch-SchG).
  • Zudem müssen die Studierenden als besondere Zugangsvoraussetzung einen Ausbildungsvertrag mit dem Unternehmen nachweisen, in dem auf diesen Rahmenvertrag Bezug genommen wird. Das Unternehmen verpflichtet sich, die formellen Zulassungsvoraussetzungen der Hochschule im Auswahlverfahren zu beachten. Die endgültige Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen obliegt aber der Hochschule im Einschreibeverfahren.

Abschluss

Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium wird der international anerkannte akademische Grad „Bachelor of Engineering (B.Eng.)” verliehen. 

Einschreibung zum Studium

  • Die Einschreibefrist für das Wintersemester endet am 30. September des Jahres.
  • Das Auswahlverfahren findet im Unternehmen statt und ist zeitlich so vorzusehen, dass die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber zum folgenden Wintersemester das Studium aufnehmen können.
  • Das Unternehmen prüft die eingegangenen Bewerbungen. Bewerberinnen und Bewerber müssen die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen gemäß § 65 HochSchG erfüllen.
  • Das Unternehmen vergibt die Ausbildungsverträge nach den im Koordinierungsausschuss festgelegten Auswahlkriterien an diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
  • Der Studierendenservice der Hochschule Koblenz leistet nach Beauftragung durch den Koordinierungsausschuss Verwaltungshilfe für das Auswahlverfahren.