FAQs

Wichtige Fragen und Antworten zum Studium

Kann ich Wirtschaftsmathematik auch studieren, auch wenn ich keinen Mathematikleistungskurs in der Schule absolviert habe?

Ja, Sie können trotzdem Wirtschaftsmathematik studieren. Wir haben viele positive Beispiele hierfür. Ein Leistungskurs in Mathematik kann natürlich insbesondere zu Beginn ein Vorteil sein. Aber wichtiger ist, dass Sie Interesse an der Mathematik haben und genügend Zeit auf das Studium verwenden. Auch ist der Besuch des Vorkursessehr zu empfehlen.

Was sind die Voraussetzungen für das Studium?

Formale: Sie benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung. Näheres erfahren Sie im Studierendensekretariat. 


Inhaltliche: Freude und Interesse an mathematischen und wirtschaftlichen Fragestellungen, eine strukturierte Arbeitsweise und genügend Zeit und Ausdauer, sich inhaltlich ausreichend mit den Vorlesungsinhalten auseinanderzusetzen.

An wen kann ich mich bei detaillierten Fragen zu meiner Bewerbung wenden?

Detaillierte Hinweise zum Bewerbungsverfahren und Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie beim Studierendensekretariat des RheinAhrCampus.

Kann man während des Studiums auch ein Auslandssemester machen?

Ja, das ist möglich und wird von unseren Studierenden immer wieder wahrgenommen. Will man im Ausland studieren, sollte man aber vorher die Anerkennung von Leistungen prüfen lassen. Wir beraten Sie dazu gern. Eine andere Möglichkeit ist es, das Praxisprojekt und die Bachelorarbeit im letzten Semester im Ausland zu schreiben.

Gibt es Zulassungsbeschränkungen?

Derzeit gibt es für das Fach Wirtschaftsmathematik keine Zulassungsbeschränkung.

Gibt es ein Schnupperstudium?

Ja, jeweils im Sommersemester gibt es die Möglichkeit eines einsemestrigen Studienprogrammes, den MINT-Studienstarter“, der sich an Mathematik-,Informatik-, Naturwissenschaften-,Technik-Interessierte, die noch Orientierung bei der Studienwahl suchen, richtet.

Darüber hinaus können Sie gerne probeweise Vorlesungen hören. Bitte sehen Sie dazu ins Vorlesungsverzeichnis.

Was muss ich zur Einschreibung vorlegen und wie verläuft die Einschreibung?

Dazu informiert Sie sich bitte im Studierendensekretariat.

Bis wann kann ich mich zum Studium bewerben?

Die Einschreibefrist für das Sommersemester ist der 31. März und für das Wintersemester der 30. September, siehe auch hier(zulassungsfreie Studiengänge).

Wie kann ich mein Studium finanzieren?

 Dazu informieren Sie sich bitte imBAföG-Amt. Andere Möglichkeiten finden Sie z.B. hier...

Berechtigt das Masterstudium zur Promotion?

Ja, der Masterstudiengang Angewandte Mathematik berechtigt grundsätzlich zur Promotion.

Kann ich Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkennen lassen?

Bitte informieren Sie sich dazu im Prüfungsamt. Sie brauchen aber unbedingt eine inhaltliche Beschreibung der Leistung, z.B. aus dem Modulhandbuch des vorherigen Studiengangs

Kann man nach dem Bachelor auch an einer anderen Hochschule oder Universität weiterstudieren?

Ja, dazu gelten die Zulassungsvoraussetzungen für das jeweilige Masterprogramm.