Prof. Dr. Hugo Grote vom RheinAhrCampus Remagen erstellte Gutachten im Auftrag der Schufa
01.06.2007
„Kredithaie zocken Kunden ab“, „Kreditvermittler legen Kunden im großen Stil rein“, „Wir nehmen Geld für ein Versprechen“ oder „Viele Kreditvermittler kassieren nur ab“ - so lauten die neuesten Überschriften in Tageszeitungen oder Wirtschaftsmagazinen wie Frankfurter Rundschau, Westfälische Rundschau, Main-Echo oder im Spiegel. Grundlage für diese Pressemitteilungen bildet ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hugo Grote vom RheinAhrCampus Remagen, Professor für Wirtschaftsrecht und Experte für Verbraucherinsolvenz, der kürzlich dieses Gutachten begleitend zu einer Studie im Auftrag der Schufa erstellte. Untersucht wurde dabei die gängige Praxis der Kreditvermittler, die angeblich Kredite ohne Schufa-Auskunft vermitteln. Hinter den Vermittlern stecken oftmals aber keine seriösen Kreditgeber, sondern Personen oder Firmen, die Notlagen verzweifelter Personen ausnutzen. Die Antragsteller erhalten nur selten einen Kredit, werden aber mit dubiosen Gebühren zur Kasse gebeten. Mehrere Testpersonen konnten diese Taktiken unseriöser Kreditvermittler bestätigen. Die Chance, dass ein beantragter Kredit ohne Schufa-Auskunft zur Auszahlung kommt, liegt bei unter drei Prozent.
Für Prof. Dr. Hugo Grote ist es erstaunlich, wie diese Angebote am Markt funktionieren. „Es wird eine Klientel angesprochen, die sich selbst nicht wehren kann, oftmals auch aus Geldnot keinen Rechtsanwalt beauftragen kann. Adressen von Menschen in finanziellen Notlagen werden sogar im Internet gehandelt. Aber auch über Zeitungsannoncen Internet und Fernsehen werden Menschen in Zahlungsschwierigkeiten angesprochen. „Das ist geduldeter Betrug“, so Grote, der nicht verstehen kann, wieso die Staatsanwaltschaften nicht entschiedener eingreifen.
Schon zu Zeiten als Jurist bei der Verbraucherzentrale hatte Grote mit diesen Machenschaften zu tun. Es gab zahlreiche Versuche, an die Bevölkerung zu appellieren, das Problem ist aber eher größer geworden. Sein Gutachten umfasst 102 Seiten und ist unterteilt in einen zivilrechtlichen und einen strafrechtlichen Teil. Mittels Schätzungen wird davon ausgegangen, dass 400.000 Menschen diesen Kreditvermittlern jährlich zum Opfer fallen, seit Neuestem wird auf Hartz-IV-Empfänger abgezielt.
Und das Fazit der Studie? „Der Gesetzgeber muss handeln“, betont Grote, „so dass rechtliche Rahmenbedingungen auf den Weg gebracht werden, um Verzweifelte und Leichtgläubige zu schützen. Ein konsequentes Einschreiten der Behörden ist unumgänglich, um diese illegalen Angebote zu unterbinden.“
Durch die SCHUFA wurden mittlerweile aufgrund der Ergebnisse aus dem Gutachten schon Polittalks mit Bundestagsabgeordneten oder Symposien initiiert, um verbraucherschützende Maßnahmen auf den Weg zu bringen.
Das komplette Gutachten steht in den nächsten Wochen kostenlos zum Download bereit auf der Homepage des RheinAhrCampus, einem Standort der Fachhochschule Koblenz: www.rheinahrcampus.de, Button „Aktuelles“ und „News“.