Rückerstattung des Semesterbeitrages
Sie haben sich exmatrikuliert oder sind von Ihrem Studienplatz vor Studienbeginn zurückgetreten?
Gerne können wir Ihnen Ihren gezahlten Semesterbeitrag zurückerstatten, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Exmatrikulation nach erfolgter Rückmeldung muss vor dem 01.03. (Sommersemester) bzw. vor dem 01.09. (Wintersemester) erfolgt sein.
- Sie haben Ihren Hochschulausweis noch nicht für das betreffende Semester validiert.
- Der Rückerstattungsantrag ist innerhalb eines Monates nach der Exmatrikulation an der Hochschule eingegangen.
Bitte beachten Sie bei einem Rücktritt vom Studienplatz außerdem folgende Hinweise:
- Ihr Rücktritt vom Studienplatz nach Erst- oder Neueinschreibung muss vor dem 01.04. bzw. vor dem 01.10. erfolgt sein.
- Bei einem Rücktritt des Studienplatzes, nach bereits erfolgter Einschreibung, ist die Hochschule verpflichtet eine Gebühr zu erheben.
zulassungsfreier Studiengang: 25,00 €
zulassungsbeschränkter Studiengang: 45,00 €