Kinderschutz – unbedingt!

04.07.2024

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Der Landesjugendhilfeausschuss Rheinland informierte sich im Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz über die Einführung einer Kinderschutzprofessur

  • Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses Rheinland (alphabetische Reihenfolge: Jürgen Bruchhaus, Sandra Clauß, Hans-Jürgen Fink, Ursula Holtmann-Schnieder, Dr. Christiane Leonards-Schippers, Astrid Natus-Can, Dirk Rubin, Barbara Wagner) und Prof. Dr. Kathinka Beckmann (4. v. re.) Foto: HS-Koblenz / Astor

Die Hochschule Koblenz hat im Wintersemester 2022 eine Professur zum Kinderschutz eingeführt – als zweite Hochschule in Deutschland. Der Landesjugendhilfeausschuss NRW informierte sich nun vor Ort über die Entstehung, Wirkung und Potentiale der Professur sowie über das Konzept der dualen Studiengänge im Fachbereich Sozialwissenschaften.

Einmal pro Wahlperiode reist die Abordnung aus dem Rheinland, um innovative Ansätze für die Kinder- und Jugendhilfe kennenzulernen. Die diesjährige Informationsreise führte die »Reisegruppe« auch an die Hochschule Koblenz. Nach einem Besuch beim zfh begrüßte Prof. Dr. Anette Kniephoff-Knebel sie im Fachbereich Sozialwissenschaften. Es folgte ein reger Austausch mit Prof. Dr. Kathinka Beckmann, die Einblicke in den Fachbereich und seine Ausrichtung gab sowie die Notwendigkeit einer Kinderschutzprofessur untermauerte: „Jede pädagogische Fachkraft stößt früher oder später auf ein gewaltbelastetes Kind oder jugendliche Person und muss dementsprechend in der Lage sein, die Gefährdung zu erkennen und entlang des rechtlichen Schutzauftrages professionell zu handeln.“
Der UN-Kinderrechtsausschuss fordert: „ (…) sich verstärkt darum zu bemühen, Berufsgruppen, die mit und für Kinder arbeiten, auch als Teil der Pflichtausbildung von Lehrkräften sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, darin zu schulen, Fälle von Gewalt, einschließlich sexuellem Missbrauch zu ermitteln und angemessen darauf zu reagieren“ (UN-Kinderrechtsausschuss 2022, S. 8 - 9) Außerdem gibt es einen Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz im Mai 2022: „Die JFMK hält es für erforderlich, die Handlungskompetenz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt noch stärker zum Pflichtbestandteil relevanter Studiengänge sowie beruflicher Ausbildungsgänge zu machen. Insbesondere gilt dies für die Studiengänge der Sozialpädagogik, der Heilpädagogik und der Sozialen Arbeit, der Humanmedizin, des Polizeiwesens, der Rechtsberufe und des Lehramts für Schulen sowie die Fachschulausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher, zum Heilerziehungspfleger oder zur Heilerziehungspflegerin sowie für die Gesundheitsfachberufe.“ (ebd., S. 1) und weiter „Eine fachlich fundierte Qualifizierung und stetige Fortbildung sind von elementarer Bedeutung für eine effektive Tätigkeit der im Bereich des Kinderschutzes eingesetzten Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe.
Im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz hat NRW die im Landeskinderschutzgesetz bzw. im Koalitionsvertrag festgeschriebene Kinderschutzprofessur noch nicht implementiert. Die Chancen und Potentiale dieser Professur waren daher von großem Interesse. Der Fachkräftemangel im Bereich Kinder- und Jugendhilfe ist ungebrochen groß und die Fachkräfte nehmen im Verdachtsfall immer eine Gefährdungseinschätzung vor, weswegen sie entsprechend ausgebildet sein müssen (u.a. Rechtskenntnisse, Fallverstehen, Gesprächsführung).

Im Anschluss fuhr die Reisegruppe zurück nach Köln und beendete ihre Tournee mit vielen Eindrücken aus Mainz, Pirmasens und der Hochschule Koblenz.