Bewerbung und Zulassung

Studierendenservice

Bei Fragen zur Zulassung und Immatrikulation berät Sie gerne:

Zugangsvoraussetzungen

Der interdisziplinäre Masterstudiengang Integrierte Orts- und Sozialraumentwicklung richtet sich an Absolvent*Innen, die ein grundständiges (Bachelor- oder Diplom-) Studium aus den Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen oder Sozialwissenschaften absolviert haben.

Alternativ ist auch eine Studienaufnahme nach einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in verwandten Fachdisziplinen wie Geographie, Landschaftsplanung, Raum- und Umweltplanung, Stadt- und Regionalplanung oder Verwaltungswissenschaften möglich.

Studienbeginn

Der Masterstudiengang Integrierte Orts- und Sozialraumentwicklung M.Sc. startet jeweils zum Sommersemester.

Bitte beachten: Die Einführungsveranstaltungen starten bereits Anfang/ Mitte März! Bitte immatrikulieren Sie sich rechtzeitig vorher, um den Semesterstart nicht zu verpassen! (Der Bewerbungsschluss am 31.3. ist eine formale Frist, die nichts mit den Vorlesungszeiten der Hochschule zu tun hat.)

Bewerbung

Der Masterstudiengang ist zulassungsfrei. Eine Bewerbung ist trotzdem erforderlich. Diese können Sie jährlich ab dem 15.11. bis spätestens 31.03. an den Studierendenservice richten. Nutzen Sie dazu einfach das Online-Bewerbungsportal.

Regelstudienzeit

Der Masterstudiengang Integrierte Orts- und Sozialraumentwicklung ist mit einer Regelstudienzeit von drei Semestern (90 ECTS) in Vollzeit studierbar. Zugangsvoraussetzung ist dementsprechend ein einschlägiger erster Studienabschluss im Umfang von 210 ECTS.

Bewerber mit einem Erststudium im Umfang von 180 ECTS können allerdings unter der Bedingung zugelassen werden, dass weitere 30 ECTS durch die Anrechnung von außerhochschulischen Kompetenzen oder die Belegung weiterer Module erbracht werden. Diese Kompensation ist möglich durch:

- Berufliche Tätigkeiten von 12 Monaten Vollzeit, die im Vorfeld des Masterstudiums erbracht wurden, können mit 30 ECTS anerkannt werden.

- Praxisphasen in einschlägigen Fachdisziplinen, die im Vorfeld des Masterstudiums erbracht wurden, können mit bis zu 30 ECTS anerkannt werden.

- Zusätzliche Module im Umfang von bis zu 30 ECTS können im Rahmen des Masterstudiums belegt werden. Die Studiendauer verlängert sich entsprechend.

Falls Studierende mit einem Bachelorabschluss Architektur zukünftig eine Aufnahme in die Architektenkammer Rheinland-Pfalz anstreben, kommt nur die dritte Option der Absolvierung zusätzlicher Module in Frage.

Bewerbung

Hier geht es direkt zur Online-Bewerbung.