Prüfungsrücktritt / Ärztliches Attest / Krankmeldung

Abmeldung von Prüfungen:

Ein Rücktritt von einer Prüfungsanmeldung ist nur innerhalb der An-/Abmeldephasen möglich. Die genauen Termine für die An-/Abmeldephasen entnehmen Sie bitte den Prüfungsmodalitäten des jeweiligen Semesters auf der Seite Aktuelles.

 

Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Krankmeldung):

Bei Krankheit ist eine vom Arzt attestierte Prüfungsunfähigkeit möglich. Bitte benutzen Sie dazu ausschließlich das Formular: Formular "Erklärung zum Prüfungsrücktritt (Ärztliches Attest)"

Hinweis: Atteste, die durch Tele-/Online-Medizin-Services (zB. Videosprechstunde) ausgestellt wurden, sind für einen wirksamen Prüfungsrücktritt aktuell nicht anerkennungsfähig. Der Prüfungsausschuss akzeptiert ausschließlich Atteste in Folge eines Vor-Ort-Termins beim Arzt mit einer persönlichen Untersuchung des Studierenden und kann nur auf dieser Basis eine Entscheidung zur Prüfungs(un)fähigkeit treffen“.