Prüfungen
Prüfungsanmeldung und -abmeldung ab Sommersemester 2025
Die Anmeldung erfolgt über das Studierendenportal icms.hs-koblenz.de
Eine Anleitung finden Sie hier Anleitung oder alternativ ein Erklärvideo.
Prüfungsanmeldungen sind ab dem 01.03. (Sommersemester) bzw. 01.09. (Wintersemester) möglich.
Informieren Sie sich über die Regelungen und Fristen zur An- und Abmeldung, die für Ihren Studiengang gültig sind. Die Fristen können Sie den Prüfungsplänen entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass nur im Prüfungsverwaltungssystem angemeldete Leistungen bewertet werden können.
Die Teilnahme an einer Prüfung, dazu zählt auch die Abgabe einer Hausarbeit/ eines Referats oder eine mündl. Prüfung ist ohne vorherige Anmeldung nicht möglich
Ausnahmen gibt es für verschiedene Prüfungs- und Studienleistungen (u.a. für Praxisnachweise und die Praxissemester). Diese sind in den Prüfungsplänen ohne Fristen zur An- und Abmeldung aufgeführt.
Für die Module des Studium Generale, die über den Fachbereich angeboten werden, ist die Anmeldung über icms nicht möglich.
Die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgt weiterhin über ein Formular.
Für Leistung, die nicht im Studierendenportal zur Anmeldung aufgeführt sind, müssen Sie sich nicht im Portal anmelden.
Tipps:
- Die Anmeldung in OLAT ersetzt nicht die Anmeldung im Prüfungsverwaltungssystem!
- Nutzen Sie die hinterlegten Prüfungsnummern und die Prüfungspläne zur besseren Orientierung.
- Scrollen Sie im ICMS stets bis nach ganz unten.
- Laden Sie sich unbedingt als Beleg Ihrer Anmeldungen die Übersicht als PDF runter (siehe Anleitung 3.1.).
Studierende des Studiengangs SA-P, die in der PO 2011 studieren, nutzen bitte weiterhin den QIS Server. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Frau Allmann auf, wenn Sie eine Prüfung ablegen möchten.
Für Studierende des Studiengangs Bildung und Erziehung+ (Wien) sind Prüfungsanmeldungen zurzeit noch nicht möglich. Zur Noteneinsicht nutzen Sie bitte ebenfalls den QIS Server.
Bildung und Erziehung (dual), Bildungs- und Sozialmanagement, Kinder- und Jugendhilfe (dual), Pädagogik der Frühen Kindheit, M.A. Kindheits- und Sozialwissenschaften
Der Prüfungsausschuss Kindheit und Jugend hat folgende Regelungen zur Prüfungsan- und -abmeldung von Prüfungs- und Studienleistungen beschlossen, die ab dem Wintersemester 2024/25 gelten:
Klausuren
Anmeldung: bis eine Woche vor dem Prüfungsdatum
Abmeldung: bis 1 Tag vor der Prüfung (spätestens bis 23:59:59 Uhr vor dem Prüfungstag)
Hausarbeiten/ Präsentationen/Referate
Anmeldung: bis 1 Tag vor der Prüfung (23:59:59 Uhr)
Abmeldung: bis 1 Tag vor der Prüfung (spätestens bis 23:59:59 Uhr vor dem Prüfungstag)
Grundlegende Regelungen für alle Prüfungsanmeldungen und -abmeldungen
- Nur angemeldete Studierende dürfen an der Prüfung teilnehmen
- Rücktritte nach dem Ende der Abmeldefrist gelten nicht als Fehlversuch, die Anmeldungen werden durch das Prüfungsamt gelöscht.
Soziale Arbeit präsenz, BASA-online und MA Soziale Arbeit (maps)
Der Prüfungsausschuss Soziale Arbeit hat folgende Regelungen zur Prüfungsan- und -abmeldung von Prüfungs- und Studienleistungen beschlossen, die ab dem Sommersemester 2025 gelten:
An- und Abmeldefristen
1. Klausuren
Anmeldung: bis 1 Woche vor der Prüfung
Abmeldung: bis 1 Tag (23:59 Uhr) vor der Prüfung
2. Schriftliche und mündliche Prüfungen (außer Klausuren)
Anmeldung: im Sommersemester bis zum 15.04. (23:59 Uhr) und
im Wintersemester bis 31.10. (23:59 Uhr)
Abmeldung: im Sommersemester bis zum 15.04. (23:59 Uhr) und
im Wintersemester bis 31.10. (23:59 Uhr)
3. Prüfungen, die vor dem 15.04. bzw. 31.10. stattfinden
Anmeldung: bis 2 Tage (23:59 Uhr) vor der Prüfung
Abmeldung: bis 2 Tag (23:59 Uhr) vor der Prüfung
4. Grundlegende Regelungen für alle Prüfungsanmeldungen und -abmeldungen
- Nur die Prüfungsleistungen zur jeweiligen Prüfung angemeldeter Studierender können gewertet werden.
- Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich, d.h. Prüfungsanmeldungen von Studierenden, die nicht an der Prüfung teilnehmen und weder eine Abmeldung gebucht noch wirksam ihren Rücktritt von der Prüfung erklärt haben, führen zu einem Nichtbestehen der Prüfung.
Nach dem Ende der Abmeldefrist ist ein Rücktritt von der Prüfung nur mit einem Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden mit entsprechenden Nachweisen möglich (Kopie an das Prüfungsamt). Bei Erkrankungen am Prüfungstag fügen Sie bitte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei.
Prüfungspläne Wintersemester 2024/25
Bildung und Erziehung (BABE) Studienbeginn bis WS23/24 Prüfungsplan
Bildung & Erziehung (BABE) Studienbeginn ab SoSe 24 und Kinder und Jugendhilfe (KJH) Prüfungsplan
Bildungs- u. Sozialmanagement mit Schwerpunkt frühe Kindheit (BiSo) Prüfungsplan
Pädagogik der Frühen Kindheit (FrühPäd) Prüfungsplan
Soziale Arbeit (BASA-online) Prüfungsplan
Soziale Arbeit (SA-P) PO 2016 Prüfungsplan
Soziale Arbeit (SA-P) PO 2024 Prüfungsplan
Terminübersicht Klausuren Stand 12.12.2024
M.A. Soziale Arbeit (MAPS) Prüfungsplan
M.A. Kindheits- und Sozialwissenschaften (Maks) Prüfgungsplan
Ab dem 28.10.2024 werden alle Noten über das Studierendenportal veröffentlicht: https://icms.hs-koblenz.de/
Studierende des Studiengangs SA-P (alte PO Version 2011) und Studierende des Studiengangs BABE+ (Wien) nutzen bitte das QIS Portal Koblenz
Bitte beachten Sie, dass die Bewertung der Prüfungsleistungen einige Zeit in Anspruch nehmen kann und sehen Sie von Nachfragen ab.
Wiederholungsprüfungen sind gemäß der Prüfungsordnung im folgenden oder in den beiden folgenden Semestern nachzuholen. Die Regelung, die für Ihren Studiengang gilt, finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung, vgl. PO §18.
Sie werden zu Beginn des jeweiligen Semesters durch das Prüfungsamt pflichtangemeldet (in QIS durch "PFL" gekennzeichnet). Von dieser Prüfung können Sie nicht ohne Grund zurücktreten. Wenn Sie die Prüfung nicht ablegen, gilt die Prüfung als "nicht bestanden".
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über QIS. Das Prüfungsamt versendet nur noch vor dem letzten Versuch eine Informationen über nicht bestandene Prüfungen.
Während des Studiums kann in der Regel, außer im Studiengang MAKS, einmalig auf Antrag eine Prüfung zur Notenverbesserung wiederholt werden. Der Antrag ist an den zuständigen Prüfungsausschuss über das Prüfungsamt zu stellen. Er muss vor dem Prüfungsantritt beim Prüfungsamt eingegangen sein.
Bitte beachten Sie die Regelungen gemäß der Prüfungsordnung, die für Ihren Studiengang gilt, insbesondere §18 der jeweiligen Prüfungsordnung.
Bitte nutzen Sie die Anleitung und beachten den Prüfungsplan Ihres Studiengangs.
Bei Problemen wenden Sie sich an pruef-sw(at)hs-koblenz.de mit einer Fehlerbeschreibung und ggf. einem Screenshot.