Prüfungen

Prüfungsanmeldung und -abmeldung ab Wintersemester 2024/25

Zum Wintersemester 2024/25 wird in den meisten Studiengängen des Fachbereichs Sozialwissenschaften ein neues Prüfungsverwaltungssystem eingeführt.

Voraussichtlich ab dem 28. Oktober 2024 wird zudem die eigenständige Prüfungsan- und -abmeldung verfügbar sein. 

Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Studierende sich zu allen Prüfungsleistungen, die sie im laufenden Semester ablegen möchten, anmelden.

Die Anmeldung erfolgt über das Studierendenportal  icms.hs-koblenz.de

Eine Anleitung finden Sie hier Anleitung oder alternativ ein   Erklärvideo

Beachten Sie die Regelungen zur An- und Abmeldung, die für Ihren Studiengang gültig sind. Die Fristen können Sie den Prüfungsplänen entnehmen.

Ausnahmen gelten für Studierende des Studiengangs SA-P, die nach der PO 2011 studieren. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Frau Allmann auf, wenn Sie eine Prüfung ablegen möchten und nutzen weiterhin den QIS Server.

Für Studierende des Studiengangs Bildung und Erziehung+ (Wien) sind Prüfungsanmeldungen zurzeit noch nicht möglich. Zur Noteneinsicht nutzen Sie bitte ebenfalls den QIS Server.

Die Teilnahme an einer Prüfung ist ohne vorherige Anmeldung nicht möglich.

 

Bildung und Erziehung (dual), Bildungs- und Sozialmanagement, Kinder- und Jugendhilfe (dual), Pädagogik der Frühen Kindheit, M.A. Kindheits- und Sozialwissenschaften

Der Prüfungsausschuss Kindheit und Jugend hat folgende Regelungen zur Prüfungsan- und -abmeldung beschlossen, die ab dem Wintersemester 2024/25 gelten:

Klausuren
Anmeldung: bis eine Woche vor dem Prüfungsdatum 
Abmeldung: bis 1 Tag vor der Prüfung (spätestens bis 23:59:59 Uhr vor dem Prüfungstag)

Hausarbeiten/ Präsentationen/Referate
Anmeldung: bis 1 Tag vor der Prüfung (23:59:59 Uhr)
Abmeldung: bis 1 Tag vor der Prüfung (spätestens bis 23:59:59 Uhr vor dem Prüfungstag)

Grundlegende Regelungen für alle Prüfungsanmeldungen und -abmeldungen

  • Nur angemeldete Studierende dürfen an der Prüfung teilnehmen
  • Rücktritte nach dem Ende der Abmeldefrist gelten nicht als Fehlversuch, die Anmeldungen werden durch das Prüfungsamt gelöscht.
     

Soziale Arbeit präsenz, BASA-online und MA Soziale Arbeit (maps)

Der Prüfungsausschuss Soziale Arbeit hat folgende Regelungen zur Prüfungsan- und 
-abmeldung beschlossen, die ab dem Wintersemester 2024/25 gelten:

1. Mündliche Prüfungen

Anmeldung:  bis 31.10. im WS bzw. bis 15.04. im SoSe

Abmeldung: bis 1 Woche vor der Prüfung

Ausnahme von der Abmeldefrist: bei mehrtägigen Blockveranstaltungen innerhalb einer Woche inkl. mündlicher Prüfung muss die Abmeldung bis spätestens 1 Tag vor der Prüfung erfolgen (bis spätestens bis 23:59:59 Uhr vor dem Prüfungstag).

2. Schriftliche Prüfungen (außer Klausuren)

Anmeldung: bis 31.10. im WS bzw. bis 15.04. im SoSe

Abmeldung: bis 1 Tag vor der Prüfung (spätestens bis 23:59:59 Uhr vor dem Prüfungstag)

3. Klausuren

Anmeldung: bis 1 Woche vor der Prüfung

Abmeldung: bis 1 Tag vor der Prüfung (spätestens bis 23:59:59 Uhr vor dem Prüfungstag)

4. Sonderregelungen für das Wintersemester 2024/25:

Die Anmeldungen zu den mündlichen und schriftlichen Prüfungen, die keine Klausuren sind, haben im Wintersemester 2024/25 spätestens bis zum 30.11.2024 zu erfolgen.

Soweit Prüfungen (mündliche, Klausuren und sonstige schriftliche Prüfungen) vor dem 01.12.2024 zu erbringen sind, erfolgt die Prüfungsanmeldung im Wintersemester 2024/25 schriftlich gegenüber dem Prüfer spätestens einen Tag vor dem Prüfungstermin.

5. Grundlegende Regelungen für alle Prüfungsanmeldungen und -abmeldungen

  • Nur angemeldete Studierende dürfen an der Prüfung teilnehmen 
  • Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich, d.h. die Nichtteilnahme an der Prüfung trotz Anmeldung und fehlender wirksamer Abmeldung führt, wenn keine Gründe für einen Rücktritt von der Prüfung vorliegen, zu einem Nichtbestehen der Prüfung.

Nach dem Ende der Abmeldefrist ist ein Rücktritt von der Prüfung nur mit einem Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden mit entsprechenden Nachweisen möglich (Kopie an das Prüfungsamt). Bei Erkrankungen am Prüfungstag fügen Sie bitte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei. 

Nur für Studierende im Studiengang BiSo

Nach der Freischaltung des neuen Prüfungsverwaltungssystems Ende Oktober nutzen Sie bitte ebenfalls den Link zum Studierendenportal.

Sie können sich bis dahin noch über den QIS-Server anmelden. Die Anmeldungen werden migriert. Bitte überprüfen Sie nach der Migration, ob alle Anmeldungen übernommen wurden. 

Die Prüfungsanmeldung für das Wintersemester 2024/25 sind ab sofort möglich. 

 

Prüfungspläne Wintersemester 2024/25

Die Prüfungspläne für das Wintersemester werden in Kürze eingestellt.

Bildung und Erziehung (BABE) Studienbeginn bis WS23/24  Prüfungsplan

Bildung & Erziehung (BABE) Studienbeginn ab SoSe 24 und Kinder und Jugendhilfe (KJH) Prüfungsplan

Bildungs- u. Sozialmanagement mit Schwerpunkt frühe Kindheit (BiSo) Prüfungsplan

Pädagogik der Frühen Kindheit (FrühPäd) Prüfungsplan

Soziale Arbeit (BASA-online)  Prüfungsplan

Soziale Arbeit (SA-P)  Terminübersicht Klausuren Stand 20.04.2024  Prüfungsplan

M.A. Soziale Arbeit (MAPS) Prüfungsplan

Die Prüfungs- und Klausurtermine des Studiengangs MAKS können bei der Studienkoordination angefragt werden.

Ab dem 28.10.2024 werden alle Noten über das Studierendenportal veröffentlicht: https://icms.hs-koblenz.de/

Bis zur Umstellung nutzen Sie das 

QIS Portal Koblenz

Studierende des Studiengangs Bildungs- und Sozialmanagement (BiSo) nutzen bitte ausschließlich den Zugang über den Server Remagen.

QIS Portal Remagen

Bitte beachten Sie, dass die Bewertung der Arbeiten einige Zeit in Anspruch nehmen kann und sehen Sie von Nachfragen ab.

Wiederholungsprüfungen sind gemäß der Prüfungsordnung im folgenden oder in den beiden folgenden Semestern nachzuholen. Die Regelung, die für Ihren Studiengang gilt, finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung, vgl. PO §18.

Sie werden zu Beginn des jeweiligen Semesters durch das Prüfungsamt pflichtangemeldet (in QIS durch "PFL" gekennzeichnet). Von dieser Prüfung können Sie nicht ohne Grund zurücktreten. Wenn Sie die Prüfung nicht ablegen, gilt die Prüfung als "nicht bestanden".

Bitte informieren Sie sich regelmäßig über QIS. Das Prüfungsamt versendet nur noch vor dem letzten Versuch eine Informationen über nicht bestandene Prüfungen.

Während des Studiums kann in der Regel, außer im Studiengang MAKS, einmalig auf Antrag eine Prüfung zur Notenverbesserung wiederholt werden. Der Antrag ist an den zuständigen Prüfungsausschuss über das Prüfungsamt zu stellen. Er muss vor dem Prüfungsantritt beim Prüfungsamt eingegangen sein.

Bitte beachten Sie die Regelungen gemäß der Prüfungsordnung, die für Ihren Studiengang gilt, insbesondere §18 der jeweiligen Prüfungsordnung.

Antrag Notenverbesserung