FAQ
Wie sind die Bewerbungsfristen?
Wir nehmen jeweils zum Wintersemester neue Studierende auf. Der Bewerbungszeitraum ist jeweils vom 01.04.bis zum 01.06. eines Jahres.
Wie funktioniert die internetgestützte Kommunikation?
Über die Lernplattform OLAT werden den Studierenden die Studienmaterialien bereitgestellt und die internetgestützte Kommunikation ermöglicht. Für alle Module werden jeweils eigene Kurse (virtuelle Räume) auf der Lernplattform eingerichtet.
Was ist die Lernplattform OLAT?
Zur Bereitstellung des Online-Studienangebots wird die Lernplattform OLAT des Virtuellen Campus Rheinland-Pfalz (VCRP) genutzt. Der VCRP ist eine gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung der Universitäten und Fachhochschulen des Landes Rheinland-Pfalz.
Wann finden die Präsenzveranstaltungen statt?
Es gibt drei Präsenzphasen pro Semester, die in ihrer Dauer zwischen zwei und fünf Tagen variieren. Die Blöcke finden in der Regel nicht am Wochenende statt. Es sind maximal 11 Präsenztage pro Semester einzuplanen. Eine Anerkennung als Bildungsurlaub ist möglich.
Wie zeitintensiv ist das Studium?
Der Masterstudiengang ist als berufsbegleitendes Angebot konzipiert und wir empfehlen eine Berufstätigkeit mit einem Stellenumfang von maximal 75% - abhängig von weiteren (z.B. familiären) Aufgaben. Sie müssen für das Studium ca. 20-25h pro Woche investieren.
Kann ich mich auch bewerben, wenn mein vorheriger Abschluss nur 180 ECTS-Punkte aufweist?
Ja. Der Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz bietet seit dem WS 07/08 mit dem Master-Studiengang „Master of Arts: Soziale Arbeit (MAPS)“ einen internetgestützten konsekutiven Fernstudiengang im Umfang von 90 ECTS-Punkten an.
Absolventinnen und Absolventen von Bachelor-Studiengängen in Sozialer Arbeit mit einem Abschluss im Umfang von lediglich 180 ECTS-Punkten müssen während des Studiums weitere 30 ECTS erwerben und/oder können sich Weiterbildungen etc. anerkennen lassen, um die für einen Masterabschluss erforderlichen 300 ECTS zu erreichen.
Zur Sicherung der Durchlässigkeit zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen werden auch Bewerberinnen und Bewerber in das formale Auswahlverfahren aufgenommen, die einen Bachelor-Abschluss mit nur 180 ECTS-Punkten vorweisen können. Dies gilt, sofern sie die weiteren Zulassungskriterien erfüllen.
Um die Lücke von 30 ECTS-Punkten während des Masterstudiums zu schließen und einen problemlosen Zugang zu Promotionsstudien zu eröffnen, müssen die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbung um einen Studienplatz eine Bereitschaftserklärung zur Erbringung von zusätzlichen 30 ECTS-Punkten während des Master-Studiengangs beifügen.
Wie kann ich die zusätzlichen 30 ECTS-Punkte während des Masterstudiums erbringen?
Für den Erwerb bzw. die Anerkennung von Leistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten bestehen folgende Möglichkeiten:
A) Supervidierte Praxisphasen, vertiefte Praxisevaluation oder die Durchführung eines Feld-Forschungs-Projektes*
B) außerhalb der Hochschule erbrachte Leistungen, entweder Weiterbildungszertifikate oder Abschlüsse mit staatlicher Anerkennung
C) Kreditierte Hochschulleistungen in entsprechender Höhe, die zusätzlich zum B.A. erbracht wurden
Durch das hier beschriebene Vorgehen wird Absatz A 1.3 der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 18.09.2008) Rechnung getragen.
* siehe Rahmenbedingungen für die Anerkennung einer Theorie-Praxis-Einheit im Umfang von 30 ECTS-Punkten zur Aufnahme in das Zulassungsverfahren des Studiengangs MAPS am FB Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz vom 16.01.2013.