Besonderheiten zur Bewerbung

Für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Studienabschluss mit 180 ECTS-Punkten besteht die Möglichkeit zusätzliche 30 ECTS-Punkte während des Masterstudiums zu erbringen.

Für den Erwerb bzw. die Anerkennung von Leistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten bestehen die folgenden Möglichkeiten:

A) Supervidierte Praxisphasen, vertiefte Praxisevaluation oder die Durchführung eines Feld-Forschungs-Projektes

B) Außerhalb der Hochschule erbrachte Leistungen, bspw. Weiterbildungszertifikate oder Abschlüsse mit staatlicher Anerkennung

C) Hochschulleistungen die nicht im konsekutiven BA erbracht wurden, sofern diese 30 ECTS-Punkte umfassen

 

Hinweis: Bitte beachten Sie die Rahmenbedingungen für die Anerkennung einer Theorie-Praxis-Einheit im Umfang von 30 ECTS-Punkten zur Aufnahme in das Zulassungsverfahren des Studiengangs M.A. Soziale Arbeit am FB Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz vom 23.06.2021.