Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zum Studiengang Master of Arts: Soziale Arbeit setzt voraus:
- einen berufsqualifizierten Hochschulabschluss Soziale Arbeit (Bachelor oder Diplom) oder
- einen Studienabschluss im Bereich der Frühpädagogik oder
- einen anderen sozialwissenschaftlichen Abschluss (Diplom, Bachelor, Magister), ein Nachweis sozialwissenschaftlicher/sozialpädagogischer Module ist erforderlich (siehe Prüfungsordnung)
- Gesamtnote mindestens 2,5
- 210 ECTS-Punkte/ggf.180 ECTS-Punkte
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.
Bis auf sehr seltene Ausnahmefälle werden gemäß Hochschulgesetz von Rheinland-Pfalz keine Studiengebühren erhoben. Information dazu gibt die Studienberatung. Für Studienmaterialien wird ein Entgelt in Höhe von 130 € pro Semester (1.-4. Semester) erhoben. Je Studienhalbjahr wird der Semesterbeitrag in Höhe von 105 € fällig.
Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelor-Abschluss im Umfang von 180 ECTS- Punkten werden in das Bewerbungsverfahren aufgenommen, sofern sie die weiteren Zulassungskriterien erfüllen. Um die Lücke von 30 ECTS- Punkten zu schließen, sollen die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber sich bereit erklären zusätzliche 30 ECTS-Punkte während des Master-Studiengangs zu erwerben.