Frühstudium

Die Hochschule Koblenz bietet für besonders gute und begabte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ein Frühstudium an unserer Hochschule aufzunehmen.

Als Frühstudierende besuchen Sie während der Vorlesungszeit reguläre Lehrveranstaltungen. 
Sie können sogar Leistungsnachweise erwerben und Prüfungen ablegen, die bei einer späteren Einschreibung in unserem Haus anerkannt werden können. 

Der zeitliche Umfang ist nicht vorgegeben und wird individuell in Absprache der Schule und der Hochschule festgelegt. 

Das Frühstudium ist für die Teilnehmenden kostenfrei.

Welche Vorteile bietet das Frühstudium?

Das Frühstudium dient der Förderung geeigneter Schülerinnen und Schüler sowie dem frühzeitigen Erwerb von Kenntnissen im jeweiligen Fachgebiet. Dabei ergibt sich die Möglichkeit, den eigenen Studienwunsch zu überprüfen, unsere Hochschule und den Studienbetrieb kennenzulernen, sowie erste Kontakte zu Professorinnen und Professoren zu knüpfen.

Durch das Ablegen von Leistungen können Frühstudierende außerdem Ihre künftige Studiendauer in dem besuchten Fach verkürzen, da bestandene Prüfungen auf ein späteres Studium an unserer Hochschule angerechnet werden können.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich mich als Frühstudierende/r einschreiben?

Ihre erste Anlaufstelle an der Hochschule Koblenz ist die Allgemeine Studienberatung. In einem Beratungsgespräch erhalten Sie hier allgemeine Informationen, den Antrag und weitere Kontaktadressen zu den AnsprechpartnerInnen in Ihrem Wunschstudiengang.

Über die Zulassung von Schülerinnen und Schülern für das Frühstudium entscheiden Ihre Schule und die Hochschule Koblenz gemeinsam. Der Besuch der Lehrveranstaltungen an der Hochschule Koblenz findet in den von der Schule freigestellten Zeiten ersatzweise für den Unterricht in der Schule statt und ist eine Schulveranstaltung. In welchem Umfang für die teilnehmenden Frühstudierenden der Schulunterricht ausfallen darf, entscheidet die Schule.

Die Teilnahme kann jederzeit beendet werden. Die Verantwortung für die Teilnahme und das Nacharbeiten des ausgefallenen Unterrichts liegt alleine bei dem Schüler / der Schülerin und ggf. bei den Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen SchülerInnen).

Was benötige ich für die Einschreibung als Frühstudierende/r?

Um sich nach einem erfolgreichen Beratungsgespräch mit der Allgemeinen Studienberatung für ein Frühstudium zu bewerben, reichen Sie uns bitte folgende Dokumente ein:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für die Aufnahme eines Frühstudiums
  • Einverständniserklärung Ihrer aktuellen Schule
  • Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten (nur bei SchülerInnen unter 18 Jahren)
  • Kopie des letzten Zeugnisses