Allgemeines

Grundsätzliches

  • Damit Sie als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft eingesetzt werden können, ist die aktuelle Einschreibung an einer deutschen Hochschule / Universität Voraussetzung.
     
  • Bei jeder Personalmaßnahme haben studentische / wissenschaftliche Hilfskräfte die Möglichkeit die Mitbestimmung des örtlichen Personalrats zu beantragen. Wünschen Sie dies, geben Sie bitte rechtzeitig den Antrag auf Mitbestimmung des Personalrats in der Fachabteilung ab.
     
  • Bei Arbeitsverträgen, unabhängig von Neueinstellung oder Vertragsverlängerung, mit studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften muss der Arbeitsvertrag VOR Vertragsbeginn von Ihnen unterschrieben werden, damit ein gültiger befristeter Arbeitsvertrag vorliegt.
     
  • Die Verträge können nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Um Regressansprüche zu vermeiden, dürfen Sie als studentische / wissenschaftliche Hilfskraft nicht ohne rechtswirksam abgeschlossenen Vertrag arbeiten.
     
  • Es ist daher zwingend notwendig, dass der entsprechende Antrag mit aktueller Studienbescheinigung rechtzeitig mindestens vier Wochen vor Vertragsbeginn bei der jeweiligen dem Standort zuständigen Personalstelle eingereicht wird.
     
  • Der digitale Einstellungsantrag wird vom Fachbereich/ -abteilung ausgefüllt und der Personalabteilung zugemailt.
     
  • Die Einstellung erfolgt grundsätzlich mit Semesterbeginn. Davon abweichend können Verträge zum 01. oder 15. eines Monats beginnen.
     
  • Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens i .d. R. 5 Stunden und höchstens 19 Stunden.
     
  • Fehlende Unterlagen Ihrerseits können zu einer Verzögerung im Ablauf und in der Gehaltsauszahlung führen. 
     
  • Sollte sich die Arbeitszeit während des laufenden Vertrages ändern, wird ein Änderungsvertrag geschlossen. Der Fachbereich /-abteilung füllt den digitalen Antrag auf Arbeitszeitänderung aus und schickt ihn mind. vier Wochen vor Vertragsbeginn der Personalabteilung per Mail zu.

 

Änderungen sind Ihrerseits immer rechtzeitig mitzuteilen.

  • dem Landesamt für Finanzen: Bankverbindung
  • der Personalabteilung:
  1. Änderung des Familiennamens (z.B. bei Eheschließung)
  2. Änderung der Adresse
  3. ein bestandener Abschluss nebst Urkunde in Kopie