Anerkennung, Anrechnung & CCS-Sprachmodule
Hier finden Sie alle Informationen zur Anerkennung hochschulischer Studienleistungen, zur Anrechnung außerhochschulischer Leistungen sowie unserer Zertifikatskurse und der möglichen Anerkennung der CCS-Sprachmodule
Allgemeines zu den Themen Anerkennung und Anrechnung
1. Begriffsabgrenzung Anerkennung vs Anrechnung
Anerkennung = hochschulisch erworbene Kompetenzen oder Qualifikationen
Gem. der Prüfungsordnung kann die Anerkennung nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen nachgewiesen und begründet werden.
Anrechnung = außerhochschulisch erworbene Kompetenzen (Kenntnisse und Fähigkeiten)
Gem. der Prüfungsordnung muss die Anrechnung abgelehnt werden, wenn Leistungen nicht gleichwertig (nach Inhalt und Niveau) sind.
2. Wichtiges im Überblick
- Vorabprüfungen einer möglichen Anerkennung sind grundsätzlich nicht möglich.
- Anträge auf Anerkennung und Anrechnung können erst gestellt werden, wenn Studierende im Studiengang des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Koblenz eingeschrieben sind.
- Alle zur Anerkennung beantragten Leistungen sind in einem Antrag aufzuführen. Eine zweite Antragstellung wird ausgeschlossen.
- Anträge auf Anerkennung sind innerhalb des ersten Studiensemesters, bei späterem Erwerb innerhalb eines Semesters zu stellen und bevor sich Studierende im Prüfungsverfahren des jeweiligen Moduls befinden, also bevor sie sich z. B. erstmals zu einer Prüfung verbindlich angemeldet haben (§7 Absatz 7 der GPO).
- Bei der Anerkennung von hochschulischen Leistungen wird gemäß der Prüfungsordnung i. V. m. § 25 Abs. 3 HochSchG Rheinland-Pfalz auch die Versuchszählung übernommen.
Empfehlung Zeitpunkt der Antragsstellung:
So früh wie möglich. Am besten vor Vorlesungsbeginn, da der Antrag auf Anerkennung mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen kann.
3. Unterlagen für die Antragsstellung im Falle einer Anerkennung
- Formular Antrag auf Anerkennung von Prüfungs-/ und Studienleistung
Im Formular ist anzugeben, welches Modul/ welche Module der vorherigen Hochschule/Universität mit einem unserer Modul korrespondieren (z. B. das Modul „Grundlagen der Volkswirtschaftslehre“ der Universität X korrespondiert mit dem Modul „Einführung in die Volkswirtschaftslehre“ des FB Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Koblenz). Im Anerkennungsverfahren könnten auch zwei oder mehrere Module zusammengefasst zur Anerkennung eines Modules dienen. Umgekehrt könnte es auch möglich sein, dass für ein umfangreicheres, erfolgreich absolviertes Modul zwei/ mehrere Module im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften anerkannt werden.
- Aktuelle beglaubigte Leistungsübersicht/ Notenspiegel aus dem vorherigen Studium. Alternativ ist es auch möglich, eine von der Hochschule bestempelte und unterschriebene Notenübersicht/Leistungsübersicht einzureichen. Ein einfacher Auszug aus dem Online-Portal ist nicht ausreichend.
- Seperate Modulbeschreibung der Module, die auf eine mögliche Anerkennung geprüft werden sollen.
- Zusätzlich können auch Vorlesungsunterlagen zum jeweiligen Modul vorgelegt werden, das auf Anerkennung geprüft werden soll.
WICHTIG: Bitte nur die Modulbeschreibung je Modul vorlegen, kein komplettes Modulhandbuch.
4. Unterlagen für die Antragsstellung im Falle einer Anrechnung
- Formular Antrag auf Anrechnung außerhochschulisch erbrachten Leistungen (z. B. Berufsausbildung
Im Formular ist anzugeben, auf welches Modul/auf welche Module sich der Antrag bezieht und welche erworbenen Kompetenzen (z. B. Weiterbildung, Ausbildungsbestandteile, Zertifikatskurse, Erfahrungen aus der Berufspraxis o. Ä.) mit diesem Modul/diesen Modulen korrespondieren (z. B. das Lernfeld „Jahresabschluss analysieren und bewerten“ der Berufsschule X korrespondiert mit dem Modul „Jahresabschluss“ der Hochschule Koblenz).
- Abschluss- und Prüfungszeugnisse, Zertifikate, Arbeitszeugnisse (amtlich beglaubigt)
- ggf. eigenes (Anrechnungs-)Portfolio, Arbeitsproben, Stellenbeschreibungen oder Publikationen
- Es muss zudem dargestellt werden, warum Studierende der Auffassung sind, dass Ihre z. B. in der Berufsschule erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen als gleichwertig mit dem betreffenden Modul / mit den betreffenden Modulen der Hochschule anzusehen sind. Diese Gleichwertigkeit müssen Studierende begründen. Das heißt, dass Studierende darlegen müssen, dass sie nicht nur die entsprechende Prüfung z. B. an der Berufsschule bestanden haben, sondern dass auch die Lehrinhalte dieses Fachs an der Berufsschule mit den Lehrinhalten des betreffenden Moduls als gleichwertig anzusehen sind (z. B. durch Vorlage des Rahmenlehrplans der Berufsschule, aus dem die Inhalte und die Anzahl der Unterrichtsstunden des betreffenden Fachs hervorgehen).
Bitte beachten Sie
Eine Anrechnung von Leistungen kann nur bis maximal zur Hälfte der im Studiengang zu erwerbenden ECTS-Punkte erfolgen (s. HochSchG Rheinland-Pfalz § 25 Abs. 4).
Die Antragsformulare zur Anerkennung von Studienleistungen und/oder Anrechnung von außerhochschulisch erbrachten Leistungen finden Sie unter "Formulare & Dokumente". Diese sind von Ihnen entsprechend auszufüllen und mit allen - für Ihre Anerkennung/Anrechnung - relevanten Unterlagen zu Händen des Prüfungsausschusses beim Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften einzureichen.
Anerkennung von Zertifikatskursen
Allgemeines
Seit dem Sommersemester 2023 werden im Rahmen des Projekts SUCCESSor Zertifikatskurse angeboten. Diese umfassen die Zertifikatskurse „Grundlagen der Unternehmensnachfolge“ und "Unternehmensführung für Nachfolger*innen", welche von Herrn Professor Dr. Reinemann angeboten werden.
Eine Anerkennung der Zertifikatskurse als Elective / Wahlmodul ist grundsätzlich für Studierende des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Koblenz möglich.
Anerkennungsprozess
Seit dem Wintersemester 2023/2024 besteht durch den Beschluss des Prüfungsausschusses die Möglichkeit, sich vom Fachbereich angebotene Zertfikatskurse als Wahlpflichtmodul/ Elective im Bachelor- / Masterstudiengang anerkennen zu lassen. Dies erfolgt wie gewohnt über einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss. Hierzu kann das dafür bereits erstellte Formular "Anerkennung von Studien-/ Prüfungsleistungen"(siehe hier) verwendet werden.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein
1. Sie sind Studierender des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Koblenz.
2. Sie haben im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften noch kein Elective bzw. noch nicht alle Electives verbindlich angemeldet bzw. nicht bestanden/bestanden.
Hinweis: Eine Anerkennung als freiwillige Leistung ist ausgeschlossen.
Im Falle des Nicht-Bestehens eines Zertifikatskurses
Die Zertifikatsmodule des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften unterliegen, wenn nicht anders geregelt, den einschlägigen Paragraphen der Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften in der jeweils endgültigen Fassung. Im Falle des Nicht-Bestehens greift insbesondere der §7 in der Regelung des endgültigen nicht Bestehens von Prüfungsleistungen.
Anerkennung von Sprachmodulen aus dem CCS
Allgemeines
Seit dem Sommersemester 2022 bietet der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften die Sprachmodule Französisch I-III und Spanisch I-III nicht mehr eigenständig an. Studierende haben die Möglichkeit, die Sprachmodule am CCS (Centre for Communication Studies) zu absolvieren, sofern diese im jeweiligen Semester angeboten werden.
Eine Anerkennung von Sprachmodulen des CCS ist grundsätzlich in den WIWI-Bachelorstudiengängen möglich. Ausnahmen stellen die Module Business English I-III dar. Diese Module müssen im Fachbereich WIWI abgelegt werden.
Eine Anerkennung in einem Masterstudiengang ist nicht möglich.
Was Sie dazu wissen müssen:
Voraussetzung für eine Anerkennung der Sprachmodule
- Sie sind in einem Bachelorstudiengang im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben.
- Sie haben im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften noch kein Elective bzw. noch nicht alle Electives verbindlich angemeldet bzw. nicht bestanden/bestanden.
- Hinweis: Eine Anerkennung als freiwillige Leistung ist ausgeschlossen.
Das Vorgehen
- Sie melden sich beim CCS zu dem entsprechenden Sprachmodul an. Es gelten die Fristen des CCS, nicht des Fachbereiches.
- Eine zusätzliche Anmeldung im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften ist nicht möglich und auch nicht notwendig.
- Sie besuchen die Vorlesungen, legen die Prüfung ab und bestehen die Prüfung. Es gelten für das Ablegen von Prüfungen die jeweiligen Prüfungsformen des CCS.
- Den Nachweis über das bestandene Modul reichen Sie zusammen mit einem Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften per E-Mail ein. Bitte verwenden Sie die Vorlage "Antrag auf Anerkennung_für CCS-Sprachmodule im FB WIWI".
- Grundsätzlich gilt auch hier, dass der Antrag auf Anerkennung von Leistungen, die nach dem ersten Studiensemester erworben werden, innerhalb eines Semesters (dem Semester des Erwerbs) zu stellen ist.
Im Falle eines Nicht-Bestehens einer Prüfung des CCS
- Sie müssen sich nicht im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften melden, wenn Sie ein Sprachmodul des CCS nicht bestanden haben.
- Sollten Sie die Prüfung am CCS nicht bestehen, werden Sie vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften nicht zur Wiederholungsprüfung angemeldet.
- Es obliegt Ihnen, ob Sie das Modul erneut beim CCS belegen oder ob Sie im Fachbereich ein anderes Modul anmelden möchten.
Ausfüllhilfe Seite 2 des Formulars Anerkennung von Studien-/ Prüfungsleistungen
Stand: 04.10.2023