Fragen & Antworten
1. Wo kann ich meine praktische Vorbildung (Vorpraktikum) anerkennen lassen?
Bei der Studienberatung (Hey Wiwi).
Bitte beachten Sie zusätzlich die Hinweise zur praktischen Vorbildung auf der Seite des Prüfungsamtes.
2. Werden meine beglaubigten Unterlagen (z. B. das Zeugnis der Berufsschule), die ich zu Bewerbungsbeginn beim Studierendenservice eingereicht habe, automatisch an den Fachbereich WiWi zur Anerkennung der praktischen Vorbildung weitergegeben?
Nein, die Unterlagen verbleiben beim Studierendenservice. Daher müssen Sie die Nachweise noch einmal bis spätestens zum Ende des dritten Fachsemesters im Fachbereich bei Ihrem Studiengangsberater/ Ihrer Studiengangsberaterin vorlegen.
3. An wen muss ich mich wenden, wenn ich Probleme beim Anmelden meiner Klausuren habe?
An das Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften. Bitte senden Sie eine aussagekräftige E-Mail mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Matrikelnummer, dem anzumeldenden Modul und einem Screenshot mit der Beschreibung des Problems bzw. der Fehleranzeige innerhalb der An- und Abmeldefrist an das Prüfungsamt.
4. Wo erhalte ich eine Übersicht meiner Leistungen (englisch/deutsch)?
Sie können die Leistungsübersicht (englisch/deutsch) in QIS herunterladen. Hier geht es zum QIS-Portal.
Sofern Sie eine von der Hochschule unterschriebene Leistungsübersicht (englisch/deutsch) benötigen, füllen Sie bitte das Formular „Antrag auf Ausstellung einer Leistungsübersicht“ (unter Formulare & Dokumente) aus und reichen es im Fachbereichssekretariat (entweder per Post oder per Mail ) ein.
5. Wo erhalte ich eine Studienbescheinigung?
Im neuen Studierendenportal
6. Welche Hilfsmittel darf ich während der Klausur verwenden?
Ihr/e jeweilige/r Prüfer/in wird Sie rechtzeitg informieren, welche Hilfsmittel bei der entsprechenden Prüfung/Klausur zugelassen sind. Darüber hinaus erhalten Sie am Prüfungstag eine Einweisung durch die aufsichtführenden Personen.
Bitte beachten Sie zusätzlich unsere Klausurgrundsätzen des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften.
7. Wo finde ich die aktuellen Prüfungs- und Klausurgrundsätze?
Die aktuellen Prüfungs- und Klausurgrundsätze des Fachbereich Wirtschaftswissenschaften finden Sie unter Formulare & Dokumente.
8. Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall (während der Klausurphase)?
Sollten Sie innerhalb der Klausurphase erkranken und sich nicht in der Lage fühlen, an einer Modulprüfung teilzunehmen, informieren Sie sich bitte im Bereich Prüfungsrücktritt über das entsprechende, unverzügliche Vorgehen.
9. Woher weiß ich, bei welchem Prüfenden (m/w/d) ich eine Prüfung anmelden und schreiben muss?
Diese Information entnehmen Sie dem Vorlesungsplan. Sie melden sich immer bei dem Prüfenden (m/w/d) an, der für Ihren Studiengang im jeweiligen Semester die Vorlesung anbietet. Sollten Sie sich beim falschen Prüfenden (m/w/d) angemeldet haben, werden Sie nach dem Ende der Anmeldefrist automatisch durch das Prüfungsamt umgemeldet. Sie erhalten dazu keine Information von Seiten des Prüfungsamtes, aber die Prüfenden (m/w/d) können Sie zusammen mit Ihren angemeldeten Prüfungen in QIS über „Info zu den angemeldeten Prüfungen" einsehen.
10. Ich habe eine Klausur nicht bestanden oder bin nicht erschienen. Wann muss ich sie wiederholen?
Gemäß der für Sie gültigen Prüfungsordnung sind Wiederholungsprüfungen im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters abzulegen. Ausnahmen davon gibt es keine. Sie werden von Amts wegen pflichtangemeldet, von dieser Pflichtanmeldung (in QIS gekennzeichnet durch das Kürzel PFL) können Sie nicht zurücktreten. Bitte beachten Sie, dass Pflichtanmeldungen erst zu Beginn des Folgesemesters generiert und damit für Sie sichtbar werden. Dies kann ca. 4 bis 6 Wochen nach Semesterbeginn dauern.
11. Ich habe eine Prüfung im vergangenen Semester nicht bestanden, bei welchem Prüfer (m/w/d) muss ich die Prüfung wiederholen?
Sie müssen die Prüfung immer bei dem Prüfenden schreiben, der für Sie und Ihren Studiengang im aktuellen Semester im Vorlesungsplan hinterlegt ist. Bei Pflichtanmeldungen hinterlegt das Prüfungsamt den entsprechenden Prüfenden im System. Dies können Sie über "Info zu den angemeldeten Prüfungen" überprüfen.
Beispiel:
Sie studieren "Business Administration, B. Sc." und haben im Sommersemester die Prüfung "Einführung in das Rechnungswesen" bei Herrn Prof. Dr. Mertes nicht bestanden bzw. haben sich angemeldet und sind nicht angetreten. Zunächst befinden Sie sich im Prüfungsverfahren und werden daher von Amts wegen für das Wintersemester "pflichtangemeldet". Im Wintersemester liest jedoch Herr Schütz "Einführung in das Rechnungswesen" für die Studierenden im Studiengang "Business Administration, B. Sc.". Daher legen Sie Ihre Prüfung im Wintersemester bei Herrn Schütz ab und nicht bei Herr Prof. Dr. Mertes.
12. Ich habe eine Prüfung der alten Prüfungsordnung nicht bestanden/ bisher noch nicht abgelegt. Die "alte" Vorlesung wird so im Vorlesungsplan nicht mehr angeboten. Bei wem schreibe ich die Prüfung?
Für Vorlesungen, die gem. einer älteren, auslaufenden Prüfungsordnungsversion nicht mehr angeboten werden, können Prüfungen und Leistungsnachweise noch i. d. R. fünf Jahre (siehe jeweilige Prüfungsordnung) nach Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung abgelegt werden. Hierbei gilt, dass die-/derjenige Prüfende/r ist, die/der die Vorlesung letztmalig gem. dem Vorlesungsplan angeboten hat.
Beispiel:
Der jeweilige Prüfer in dem Modul "Grundlagen des Bilanzrechts" (PO 2014) ist derjenige, der die Vorlesung "Grundlagen des Bilanzrechts" letztmalig für den entsprechenden Studiengang gelesen hat. Die Vorlesung "Grundlagen des Bilanzrechts" wurde letztmalig im Sommesemester 2019 gelesen,
- für den Studiengang Business Administration von Prof. Dr. Karami und
- für die Studiengänge Mittelstandsmanagement und Marketing & Int. Business von Prof. Dr. Mertes.
13. Ich habe in einem Modul nur noch einen Prüfungsversuch. Kann ich den letzten Versuch als mündliche Prüfung absolvieren?
Nein, alle Modulprüfungen werden wie im Prüfungsplan bzw. dem dazugehörigen Modulhandbuch beschrieben absolviert.
14. Ich bin mit der Note einer bestandenen Prüfung nicht zufrieden. Kann ich die Prüfung wiederholen?
Nein, vergleichen Sie dazu bitte Ihre Prüfungsordnung.
15. Erhalte ich mein Zeugnis nach dem Bestehen des Studiums automatisch?
Nein, Sie müssen die Zeugnisausstellung im Sekretariat beantragen. Bitte füllen Sie dazu den „Antrag auf Ausstellung der Zeugnisdokumente“ (unter Formulare & Dokumente) aus und reichen im Sekretariat ein.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung Ihrer Zeugnisdokumente ungefähr zwischen 3-7 Wochen in Anspruch nehmen kann.
16. Wie kann ich mich exmatrikulieren bzw. was ist bei einer Exmatrikulation zu beachten?
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Um sich zu exmatrikulieren, müssen Sie den Antrag auf Exmatrikulation vollständig ausfüllen und beim Studierendenservice einreichen.
Nach der erfolgreichen Beendigung Ihres Studiums werden Sie exmatrikuliert. Ab dem 01.12.2021 wird Ihnen automatisch die Exmatrikulationsbescheinigung auf dem ICMS-Portal zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie mitten im Semester Ihr Studium abbrechen (oder die Exmatrikulationsbescheinigung früher benötigen und nur noch auf Ihre Prüfungsergebnisse warten), können Sie den Antrag auf Exmatrikulation beim Studierendenservice einreichen.
17. Was muss ich bezüglich „freiwilliger Zusatzleistungen“ wissen?
Prüfungs- und/oder Studienleistungen können als freiwillige Zusatzleistungen gewählt werden, wenn Sie als Studierende in jener Prüfungsordnung eingeschrieben sind, die diese Prüfungs- und/oder Studienleistungen regelt (vgl. § 7 Abs. 5 der für Sie gültigen Prüfungsordnung).
Freiwillige Zusatzleistungen werden per Papierformular innerhalb der vom Fachbereich vorgegebenen An- und Anmeldefristen angemeldet. Eine freiwillige Zusatzleistung erscheint mit der Note und den ECTS-Punkten im Konto „Freiwillige Zusatzleistungen“ in der Leistungsübersicht in QIS, aber auf keinem Fall auf dem Zeugnis.
Freiwillige Zusatzleistungen fließen nicht in die Gesamtnote ein. Freiwillige Zusatzleistungen können im Falle eines Nicht-Bestehens max. zweimal wiederholt werden, Verbesserungsversuche sind ausgeschlossen.
Eine erstmals als freiwillige Zusatzleistung angemeldete/bestandene Prüfungsleistung kann unter keinen Umständen in einen „normalen Schwerpunkt“ oder „ein normales Elective“ umgewandelt werden. Gleiches gilt für bereits (bestandene) Schwerpunkte und Electives, die nicht nachträglich in freiwillige Zusatzleistungen umgewandelt werden können.
Sollten Sie eine freiwillig belegte Zusatzleistung nicht bestehen, müssen Sie die dazugehörige Modulprüfung nicht verpflichtend im nächsten Semester wieder ablegen. Zur Prüfungsabmeldung (von der Pflichtanmeldung, die im darauf folgenden Semester generiert wird) melden Sie sich bitte schriftlich innerhalb der An- und Abmeldefrist beim Prüfungsamt (Achtung: Dies gilt wirklich nur bei freiwilligen Leistungen). Eine nicht bestandene, freiwillig belegte Zusatzleistung erscheint ebenfalls nicht auf dem Zeugnis.
18. Welche Module kann ich im Rahmen meiner „Überfachlichen Lehre“ im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften belegen?
Im Rahmen der „Überfachlichen Lehre“ (Modul in Studiengängen des Fachbereichs bauen – kunst – werkstoffe und des Fachbereichs Ingenieurwesen) können Sie in unserem Fachbereich bei vorhandener Kapazität lediglich das Modul "Volkswirtschaftslehre I (Mikroökonomie)" bei Prof. Dr. Sellenthin als überfachliche Qualifikation belegen. Andere Module sind leider nicht möglich (Stand 10.08.2020).
Ihre Anmeldung können Sie innerhalb der An- und Abmeldefrist des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften selbstständig über QIS tätigen. Die Anmeldefristen werden immer rechtzeitig auf der Seite der An- und Abmeldefristen des Prüfungsamtes WIWI bekannt gegeben.
19. Kann ich einen nicht bestandenen/ nicht angetretenen Schwerpunkt bzw. ein nicht bestandenes/ nicht angetretenes Elective im nächsten Semester wechseln?
Nein, das ist nicht möglich. Wenn Sie sich verbindlich zu einer Prüfung angemeldet und diese Prüfung entweder nicht bestanden bzw. nicht angetreten bzw. sich krankgemeldet haben oder von dem Corona-Rücktritt Gebrauch machen, befinden Sie sich verbindlich im Prüfungsverfahren. Sie werden im Folgesemester von Amts wegen zu diesem Schwerpunkt bzw. diesem Elective pflichtangemeldet. Ein Wechsel zu einem anderen Schwerpunkt/einem anderen Elective ist nicht möglich.
Bitte vergleichen Sie dazu die Prüfungsordnung: „Der Prüfungsausschuss legt die Termine der Prüfungsleistungen fest und bestimmt, bis zu welchem Zeitpunkt die Meldung zu den Leistungen mit den erforderlichen Unterlagen spätestens vorliegen muss. Er bestimmt ebenfalls, bis zu welchem Zeitpunkt die Studierenden ihre Anmeldungen zurücknehmen können. Nach diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich und aktenkundig zu machen.“
20. Ein Modul wird nur einmal im Jahr angeboten. Kann ich mich jedes Semester zur Prüfungsleistung anmelden?
Nein. Sie können sich in einem Semester nur zu jenen Prüfungen anmelden, deren Vorlesungen gem. dem Vorlesungsplan auch im jeweiligen Semester angeboten werden.
Wird ein Modul X beispielsweise nur im Wintersemester gelesen, können Sie sich nur im Wintersemester erstmalig zu diesem Modul anmelden. Eine Prüfungsanmeldung zum Modul X ist im Sommersemester nicht möglich.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Wiederholungsprüfungen (aufgrund von Pflichtanmeldungen).
21. Wann kann ich Klausureinsicht nehmen?
Die Klausureinsicht für Klausuren, die im Sommersemester 2024 als Präsenzklausur geschrieben wurden, findet vom 14.10.-17.10.2024 und vom 21.10.-24.10.2024 vor Ort an der Hochschule Koblenz im Raum AU12 für Studierende des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften und der Fachbereiche der Wirtschaftsingenieure statt. Der Raum AU12 befindet sich im Untergeschoss des Hochschulgebäudes. Eintragen können sich die Studierenden vom 09.09.-04.10.2024 unter folgendem Link.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Es können sich maximal sechs Personen in einer Gruppe (= gleicher Tag, gleiche Uhrzeit) anmelden.
22. Kann ich bestandene Sprachmodule des CCS im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften anerkennen lassen?
Ab dem Sommersemester 2022 ist eine Anerkennung von Sprachmodulen des CCS (Centre for Communication Studies) grundsätzlich in den WIWI-Bachelorstudiengängen möglich. Ausnahmen stellen die Module Chinesisch A1-A2 und Business English I-III dar. Diese Module müssen im Fachbereich abgelegt werden.
Eine Anerkennung in einem Masterstudiengang ist nicht möglich.
Genauere Informationen zur Anerkennung von Sprachmodulen des CCS finden Sie unter der Rubrik Anerkennung & Anrechnung.
23. Vorgehen bei Pflichtanmeldungen vor Antritt eines Auslandssemesters
Wenn Sie ein Auslandssemester antreten und sich in einem Modul bereits in einem bestehenden Prüfungsverhältnis befinden (Vermerk PFL in QIS), ist es grundsätzlich nicht möglich, Prüfungen die im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften als Präsenzprüfungen geplant sind, Online oder in Präsenz an der ausländischen Hochschule zu schreiben.
Unter besonderen Umständen gibt es die Möglichkeit, die Pflichtanmeldung auszusetzen (Verbuchung eines Rücktrittes), sodass Sie keinen Versuch verlieren. In diesem Fall würden Sie im darauffolgenden Semester wieder pflichtangemeldet werden. Sofern Sie einen Rücktritt (Aussetzen der Pflichtanmeldung für das aktuelle Semester) wünschen, ist folgendes dem Prüfungsausschuss vorzulegen:
- eine Bescheinigung über das Auslandssemester (z. B. Confirmation of Stay), aus der der Zeitraum des Auslandssemesters (Aufenthaltsdauer) ersichtlich wird.
- Prüfungsplan der von Ihnen abzulegenden Prüfungen an Ihrer Universität im Auslandssemester
Die Unterlagen sind spätestens bis zum Vorlesungsbeginn eines jeden Semesters frist- und formgerecht beim Prüfungsausschuss des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften einzureichen. Der Prüfunsgausschuss wird Ihre Unterlagen prüfen und nach Abschluss einen schriftlichen Bescheid zukommen lassen.
Bei weiteren Fragen darüber hinaus, wenden Sie sich bitte an das Team Internationales des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften.
24. Bis wann kann ich von einer Prüfungsleistung zurücktreten?
Sie haben die Möglichkeit sich bis zu zwei Wochen vor dem regulären Prüfungstermin / Klausurtermin abzumelden. Bitte beachten Sie, dass von der verlängerten Abmeldefrist die Pflichtanmeldungen unberührt bleiben. Die Regelung der Abmeldung bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin gilt ausschließlich für die Prüfungsform KLAUSUR. Für die restlichen Prüfungsformen, d.h. Hausarbeit, Portfolioprüfung, mündliche Prüfung endet die Abmeldefrist mit dem Ende der Anmeldefrist.