Vorpraktikum
Update 22.08.2024
Gemäß der fünften Änderungsordnung vom 03.07.2024 müssen Studierende mit dem Studienstart zum Wintersemester 2024/2025 keine einschlägige praktische Vorbildung mehr einreichen.
Alle Studierende die vor dem Wintersemester 2024/ 2025 Ihr Studium aufgenommen haben sind verpflichtet gemäß § 3 Abs. 2 die praktische Vorbildung nachzuweisen:
LEITFADEN zur praktischen Vorbildung (PDF)
Der Nachweis über die praktische Vorbildung von 12 Wochen muss spätestens bis zum Ende des 3. Fachsemesters (WiSe 28.02./SoSe 31.08.) eingereicht werden.
Die Abgabe des Zeugnisses erfolgt als beglaubigte Kopie oder im Original im Postfach STUDIENBERATUNG! Solange kein Einlass für Studierende an der Hochschule gewährt wird, übermitteln Sie uns die Unterlagen bitte per Post. Fügen Sie dem Dokument unbedingt Ihren Namen, die Matrikelnummer und Ihre E-Mail Adresse bei.
Sollten Sie einen beglaubigten Nachweis über Ihr Vorpraktikum bereits zu Beginn des Studiums mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht haben, so geben Sie Ihrer Studiengangsbetreuerin per E-Mail Bescheid. Eine automatische Weiterleitung der Unterlagen findet andernfalls nicht statt.