Zulassungsbedingungen

Die flexible Struktur unseres MBA-Fernstudienprogramms ermöglicht eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Studium. Diese Flexibilität spiegelt sich auch in den Zulassungsbedingungen wieder. Denn auch ohne Erststudium oder Abitur können Sie sich um einen Master-Studienplatz bewerben.

MBA-Bewerberinnen und -Bewerber ohne Erststudium

Das rheinland-pfälzische Modell ermöglicht auch „beruflich Qualifizierten“ ohne ersten Hochschulabschluss und auch ohne Abitur eine Zulassung zum MBA-Fernstudium, sofern die nötigen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden UND die Eignungsprüfung bestanden wurde.

Formale Voraussetzungen:

  1. Hochschul- oder Fachhochschulreife sowie eine sich daran anschließende mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit ODER
  2. berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtdurchschnittsnote aus der Berufsausbildungsabschlussprüfung und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule von mindestens 2,5) und eine sich anschließende mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit ODER
  3. Meisterprüfung (bzw. vergleichbare Prüfung, z.B. Fachwirt oder Fachkaufmann) und eine sich daran anschließende mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit
     

Hinweise und Handreichung zur Eignungsprüfung:

Bei Fragen beraten wir Sie gern auch persönlich. Auf unserer Kontaktseite finden Sie die richtige Ansprechperson für Ihr Anliegen.

Tipp: Für den Erhalt der Studienunterlagen vor Semesterstart empfehlen wir eine frühe Bewerbung - verbunden mit einem zeitnahen Eignungsprüfungstermin.

Hinweis: Studierende ohne Erststudium müssen zusätzlich eine Weiterbildung zum Thema "Wissenschaftliches Arbeiten" absolvieren. Hierfür bieten wir ein eigens entwickeltes Ergänzungsmodul an.

MBA-Bewerberinnen und -Bewerber mit Erststudium

Sie verfügen über:

  • ein erstes abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität
  • mindestens ein Jahr Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums

Sollten Sie einen Studienabschluss mit weniger als 210 ECTS-Leistungspunkten haben, bieten wir verschiedene Möglichkeiten zur Anerkennung zusätzlicher ECTS-Punkte. Bitte lesen Sie diesen Zulassungsantrag für Studienbewerber/innen mit weniger als 210 ECTS. Möchten Sie sich Vorstudienleistungen anerkennen lassen, finden Sie hier den Antrag zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.