Zulassungsbedingungen
Die flexible Struktur unseres MBA-Fernstudienprogramms ermöglicht eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Studium. Diese Flexibilität spiegelt sich auch in den Zulassungsbedingungen wieder. Denn auch ohne Erststudium oder Abitur können Sie sich um einen Master-Studienplatz bewerben.
MBA-Bewerberinnen und -Bewerber ohne Erststudium
Das rheinland-pfälzische Modell ermöglicht auch „beruflich Qualifizierten“ ohne ersten Hochschulabschluss und auch ohne Abitur eine Zulassung zum MBA-Fernstudium, sofern die nötigen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden UND die Eignungsprüfung bestanden wurde.
Formale Voraussetzungen:
- Hochschul- oder Fachhochschulreife sowie eine sich daran anschließende mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit ODER
- berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtdurchschnittsnote aus der Berufsausbildungsabschlussprüfung und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule von mindestens 2,5) und eine sich anschließende mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit ODER
- Meisterprüfung (bzw. vergleichbare Prüfung, z.B. Fachwirt oder Fachkaufmann) und eine sich daran anschließende mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit
Hinweise und Handreichung zur Eignungsprüfung:
- Allgemeine Hinweise zur MBA-Eignungsprüfung (PDF)
- Handreichung für die MBA-Eignungsprüfung (PDF)
- Antrag auf Zulassung zur MBA-Eignungsprüfung (PDF)
Bei Fragen beraten wir Sie gern auch persönlich. Auf unserer Kontaktseite finden Sie die richtige Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Tipp: Für den Erhalt der Studienunterlagen vor Semesterstart empfehlen wir eine frühe Bewerbung - verbunden mit einem zeitnahen Eignungsprüfungstermin.
Hinweis: Studierende ohne Erststudium müssen zusätzlich eine Weiterbildung zum Thema "Wissenschaftliches Arbeiten" absolvieren. Hierfür bieten wir ein eigens entwickeltes Ergänzungsmodul an.
MBA-Bewerberinnen und -Bewerber mit Erststudium
Sie verfügen über:
- ein erstes abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität
- mindestens ein Jahr Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums
Sollten Sie einen Studienabschluss mit weniger als 210 ECTS-Leistungspunkten haben, bieten wir verschiedene Möglichkeiten zur Anerkennung zusätzlicher ECTS-Punkte. Bitte lesen Sie diesen Zulassungsantrag für Studienbewerber/innen mit weniger als 210 ECTS. Möchten Sie sich Vorstudienleistungen anerkennen lassen, finden Sie hier den Antrag zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.