Abschlussarbeit & Kolloquium

Weiterführende Informationen zum Thema Abschlussarbeiten

Anmeldung der Abschlussarbeit

So funktioniert´s - in 4 Schritten

Schritt 1:
Machen Sie sich mit den allgemeinen Informationen vertraut!

Allgemeine Informationen

(1) Entsprechend Ihrer Prüfungsordnung umfasst Ihr angestrebter Abschluss eine Abschlussarbeit, bei der Sie zeigen müssen, dass Sie innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Fachproblem selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden bearbeiten können.

(2) Vor der Anmeldung müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein
... B.A. PO 2020/2022: mindestens 120 ECTS + alle Module der ersten beiden Fachsemester (s. Modulhandbücher)
... M.A. PO 2020: mindestens 40 ECTS
... MBA PO 2022: mindestens 42 ECTS + sämtliche Leistungen gemäß § 3 Abs. 4 S. 2 und Abs. 5 S. 2

Hinweis:
Für ältere Prüfungsordnungen informieren Sie sich bitte selbstständig im entsprechenden Passus Ihrer Prüfungsordung.

(3) Überlegen Sie sich gerne vorab ein Thema. Dies hat den Vorteil, dass Schritt 2 ggf. beschleunigt wird. Außerdem schreibt es sich "leichter", wenn Sie "Ihr Thema" haben und sich wirklich intrinsisch dafür interessieren.

 

Schritt 2:
Sie suchen selbstständig nach einer Professorin oder einem Professor, die/der Ihre Abschlussarbeit betreut. Vereinbaren Sie dort einen Termin und stimmen sich ab.

 

Schritt 3:
Füllen Sie das Formblatt Anmeldung zur Abschlussarbeit aus und übersenden Sie dieses per E-Mail an das Prüfungsamt oder geben Sie die Anmeldung über den Briefkasten des Prüfungsamtes (1. Stock des D-Trakt) ab.

Hinweise:
- Als Starttag Ihrer Abschlussarbeit zählt das frühere Datum aus "Beginn (Eintragen von der/dem Erstgutachter/in)" und Eingang des Dokumentes im Prüfungsamt.
- Kontrollieren Sie bitte im Studierendenportal, ob Ihre Adresse korrekt hinterlegt ist. Falls nicht, ändern Sie diese bitte selbstständig.

 

Schritt 4:
Wir verbuchen Ihre Anmeldung im Prüfungsverwaltungssystem (Sie müssen sich folglich nicht über ICMS/QIS anmelden!) und übersenden Ihnen postalisch eine Kopie der Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit. Hier finden Sie auch Ihr offizielles Abgabedatum.
Bitte bewahren Sie diese Kopie bis zur Abgabe Ihrer Arbeit auf.
 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Verlängerung der Abschlussarbeit

So funktioniert´s - in 3 Schritten

Schritt 1:
Machen Sie sich mit den allgemeinen Informationen vertraut!

Allgemeine Informationen

(1) Entsprechend Ihrer Prüfungsordnung gibt es in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit, den Bearbeitungszeitraum einer Abschlussarbeit zu verlängern.

(2) Anträge auf Verlängerung sind formlos per E-Mail (s. Schritt 2) zu stellen.

(3) Anträge auf Verlängerung innerhalb der letzten 14 Tagen vor dem regulären Abgabetermin sind unzulässig und werden nicht bearbeiten.

(4) Die maximalen Verlängerungszeiträume sind...
... B.A. PO 2020/2022: bis zu 9 Wochen
... M.A. PO 2020: bis zu 9 Wochen
... MBA PO 2022: bis zu 13 Wochen

Hinweis:
Für ältere Prüfungsordnungen informieren Sie sich bitte selbstständig im entsprechenden Passus Ihrer Prüfungsordung.

 

Schritt 2:
Schreiben Sie Ihre/n Erstgutachter/in unter Angabe der Gründe und der gewünschten Dauer für Ihren Verlängerungswunsch an.
Bitten Sie Ihre/n Erstgutachter/in im Rahmen Ihrer E-Mail um eine Weiterleitung und Bestätigung der Gründe Ihrer Verlängerung an das Prüfungsamt (per Mail oder Post).
Machen Sie Ihre/n Erstgutachter/in auf die 14 Tages-Frist aufmerksam, sollte Ihr Verlängerungswunsch zeitlich "knapp" vor dieser Frist liegen.

Wichtig:
- Eine Verlängerung muss spätestens 14 Tage vor der regulären Abgabe vorliegen.
- "Vorliegen" bedeutet, dass die/der Erstgutachter/in Ihren Antrag bis dahin bestätigt haben muss!
--> Der fristgerechte Eingang von Antrag und Bestätigung des Antrages im Prüfungsamt liegt in der Verantwortung der Studierenden!

Hinweis:
Über die Akzeptanz Ihres formlosen Verlängerungsantrages entscheidet einzig und alleine die/der Erstgutachter/in. Das Prüfungsamt ist hier lediglich ausführend involviert.

 

Schritt 3:
Wir übersenden Ihnen erneut postalisch eine Kopie der Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit. Hier finden Sie auch Ihr neues, offizielles Abgabedatum.
Bitte bewahren Sie diese Kopie bis zur Abgabe Ihrer Arbeit auf.

Abgabe der Abschlussarbeit

So funktioniert´s - in 7 Schritten

Hinweise:
- Der Fachbereichsrat hat sich am 03.02.2021 dazu entschlossen, abweichend von den Regelungen der Prüfungsordnung, ein vereinfachtes Verfahren zur Abgabe der Abschlussarbeit einzuführen. Da es um eine Besserstellung hinsichtlich der Prüfungsordnung geht, gilt hier tatsächlich das neue (in Schritt 1 - 7 beschriebene) Verfahren: 1 USB Stick und bitte keine gebundenen Exemplare mehr!

- Es muss auch (entgegen der Informationen auf der Anmeldung) kein Abgabetermin vereinbart werden. Eine persönliche Abgabe ist nicht möglich!

 

Schritt 1:
- Besorgen Sie sich einen leeren USB-Stick. Diesen benötigen Sie für die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit.
- Beschriften Sie den USB-Stick äußerlich mit Ihrer Matrikelnummer.

 

Schritt 2:
- Erstellen Sie auf dem USB-Stick einen leeren Ordner.
- Benennen Sie den leeren Ordner mit dem Tag Ihrer Abgabe (dem Datum der Aufgabe Ihrer Abschlussarbeit bei der Post) sowie Ihrem Namen.

Beispiele:
Jahr_Monat_Tag_Nachname_Vorname
2018_11_22_Mustermann_Max

 

Schritt 3:
- Legen Sie Ihre Abschlussarbeit als PDF in den in Schritt 2 erstellten Ordner.
- Benennen Sie Ihre Abschlussarbeit nach dem selben Schema (= gleicher Name wie Ihr Ordner)
- Legen Sie ggf. zur Abschlussarbeit zugehörige Anhänge bei.
- Fügen Sie dem erstellten Ordner einen Scan der Ihnen zugesandten Anmeldekopie bei.

 

Schritt 4:
Drucken Sie das Formular der Selbstständigkeitserklärung und unterschreiben Sie dieses. Anschließend scannen Sie das Formular und legen eine unterschriebene PDF-Version in den in Schritt 2 erstellten Ordner.

Optional:
Füllen Sie online das Formular der Plagiatsprüfung aus und unterschreiben Sie dieses. Unterschreiben Sie das Formular und legen eine unterschriebene PDF-Version in den in Schritt 2 erstellten Ordner.

Optional:
Drucken Sie das Formular zum Sperrvermerk und unterschreiben Sie dieses. Anschließend scannen Sie das Formular und legen eine unterschriebene PDF-Version in den in Schritt 2 erstellten Ordner.

 

Schritt 5:
Packen Sie den USB-Stick, sowie ausgedruckte und unterschriebene Versionen der in Schritt 4 erstellten Dokumente in einen Umschlag.
Schicken Sie uns außerdem die im Rahmen der Anmeldung zugesendete Kopie Ihrer Anmeldung zur Abschlussarbeit mit.

Hinweis:
Versenden und verpacken Sie den USB-Stick samt Unterlagen SORGFÄLTIG, bestenfalls in einem gut verschlossenen gefütterten Umschlag, damit Ihre Unterlagen vollständig bei uns eingehen!

 

Schritt 6:
Geben Sie den Umschlag bis zum festgesetzten Abgabetermin (bis spätestens 23:59 Uhr*) bei der Post auf.
Versenden Sie Ihren Umschlag an die nachfolgende Adresse:

RheinAhrCampus Remagen
Prüfungsamt WiSo
Joseph-Rovan-Allee 2
53424 Remagen

Hinweis:
Die Versandart ist grundsätzlich Ihnen überlassen. Wichtig ist "nur", dass Ihre Sendung anhand einer Sendungsnummer nachverfolgt werden kann.

Senden Sie uns anschließend per E-Mail an das Prüfungsamt den Einlieferungsbeleg.
Dieser dient Ihnen als Beleg für die fristgerechte Abgabe.

 

Schritt 7:
Sobald Ihr Umschlag bei uns eingeht, bestätigen wir Ihnen auf der in Schritt 5 mitgesendeten Anmeldekopie den Eingang Ihrer Abschlussarbeit und senden Ihnen die Kopie als Beleg für Ihre Akten zurück.

Hinweise:
Die Abschlussarbeit wird (in der Regel) innerhalb von 6 (MBA) bis 8 (B.A./M.A./M.Sc.) Wochen korrigiert.
Sie erhalten die Noten postalisch, sobald diese im Prüfungsamt gemeldet wurden.
Die Noten sind zudem im System mit der Verbuchung für Sie sichtbar. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab!


Je nach Prüfungsordnung, müssen Sie außerdem ein benotetes oder unbenotetes Kolloquium abhalten.

Sollten Sie danach alle Leistungen erfolgreich abgelegt haben, können Sie hier Ihre Abschlussdokumente beantragen.

* per Beschluss des Prüfungsausschusses (29.01.2024) gilt eine Aufgabe per Post bis 23:59 Uhr (früher: 12:00 Uhr) als fristgemäß.

Ableistung des Kolloquium

Weiterführende Informationen zu Ihrem Kolloquium

Bachelor
PO 2020/2022
Studienstart* zwischen 09/2020 und 03/2022:

Erforderlich ist ein benotetes Kolloquium (3 ECTS) zu Ihrer Abschlussarbeit.
Setzen Sie sich bitte selbstständig mit dem Ziel der Terminfindung mit den Betreuer*innen Ihrer Abschlussarbeit in Verbindung.

Studienstart* nach 09/2022:
Erforderlich ist ein unbenotetes Kolloquium (3 ECTS) zu Ihrer Abschlussarbeit.
Setzen Sie sich bitte selbstständig mit dem Ziel der Terminfindung mit den Betreuer*innen Ihrer Abschlussarbeit in Verbindung.

* im Falle eines PO-Wechsels zählt das Datum des Eintrittes in die Prüfungsordnung 2020/2022

PO 2012
Hier entfällt das "klassische Kolloquium". Es ist dennoch eine "Präsentation" zu halten.
Die ECTS der Abschlussarbeit erhalten Sie nur ausgewiesen, wenn Thesis und Präsentation bestanden sind.
Setzen Sie sich bitte selbstständig mit dem Ziel der Terminfindung mit den Betreuer*innen Ihrer Abschlussarbeit in Verbindung.

Master (M.A./M.Sc.)
alle Prüfungsordnungen
Entsprechend Ihrer Prüfungsordnung ist kein Kolloquium erforderlich.

Master (MBA)
alle Prüfungsordnungen
Das Kolloquium wird mit Bestehen (= mindestens 4,0) Ihrer Abschlussarbeit automatisch durch das Prüfungsamt im Prüfungsverwaltungssystem angemeldet.
Eine Anmeldung oder Ableistung des Kolloquiums vor Benotung der Abschlussarbeit ist entsprechend der Prüfungsordnung (§14, Abs. 3) ausgeschlossen.
Sobald Sie die Benotung erhalten haben, setzen Sie sich bitte selbstständig mit dem Ziel der Terminfindung mit den Betreuer*innen Ihrer Abschlussarbeit in Verbindung.