Rund um Prüfungen
Weiterführende Informationen "Rund um Prüfungen"
Rund um das Thema Prüfungen, finden Sie die nachfolgende Navigation in chronologischer Reihenfolge:
Wie kann ich mich für Prüfungen anmelden?
Wie kann ich mich von einer Prüfung abmelden?
Was muss ich für den Tag der Prüfung beachten?
Weitere wichtige Themen:
Wie kann ich mir eine Leistungsübersicht ausdrucken?
Ich benötige eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
Zwei wichtige Fragen für Bachelorstudierende der PO 2020/2022:
Was ist eine "Pflichtanmeldung"?
Was ist die "sogenannte Zwangsfünf"?
Außerdem:
Anmelden von Prüfungsleistungen
So funktioniert's (in 4 Schritten)
Wichtige Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass nur systemisch angemeldete Leistungen bewertet werden können!
- Die Anmeldung in OLAT ersetzt nicht die Anmeldung im Prüfungsverwaltungssystem!
- Die Anmeldung von Abschlussarbeiten und Praxisphasen findet über Formulare statt.
Schritt 1:
Informieren Sie sich über die bekannt gegebenen Fristen. Die Pläne zur Prüfungsanmeldung finden Sie auf der Website der wichtigen Fristen & Termine
Hinweis:
- Die An- und Abmeldungen für Bachelor und Master sind jeweils ab Semesterbeginn möglich.
- Prüfungsan- und abmeldungen im MBA sind bis einschließlich montags vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich
Schritt 2:
Öffnen Sie das Prüfungsverwaltungssystem und loggen Sie sich dort mit Ihrer Hochschulkennung ein.
Hinweis:
- Studierende der älteren Prüfungsordnungen (2017 und älter) nutzen bitte das QIS-Portal. Bearbeitungshinweise finden Sie hier.
Schritt 3:
Gehen Sie entsprechend der Anwendungsbeschreibung (Kapitel 1) vor.
Schritt 4:
Drucken Sie Ihren Belegbogen - dieser dient Ihnen im Zweifelsfall als Nachweis der erfolgten Prüfungsanmeldung.
Gehen Sie dafür entsprechend der Anwendungsbeschreibung (Kapitel 2 und 3) vor.
Abmelden von Prüfungsleistungen
Gehen Sie entsprechend der Anwendungsbeschreibung (Kapitel 4) vor.
Was Sie für den Tag der Prüfung beachten müssen
So funktioniert's (in 3 Schritten)
Schritt 1:
Bereiten Sie sich vor:
(1) Prüfen Sie die Termine - diese finden Sie auf der Website der wichtigen Fristen & Termine.
--> MBA Studierende finden Ihre Prüfungstermine nicht auf der Website, sondern im dafür zur Verfügung stehenden OLAT-Kurs.
(2) Erfragen Sie bei den Lehrenden, welche Hilfsmittel erlaubt sind.
Sofern in Ihrer Klausur Taschenrechner zugelassen sind, dürfen Sie ausschließlich die folgenden 4 Modelle nutzen:
- Casio FX-82 Solar
- Casio FX-82 Solar II
- Texas Instruments TI 30 ECO RS
- Texas Instruments TI 30 Xa
Bitte beachten Sie in diesem Kontext auch die Regularien zu zugelassenen Gesetzestexten:
Die Regularien bezüglich der Präparierung von Gesetzestexten - inkl. einer Beispielpräparierung
die allgemeinen Verhaltensregeln
und das Merkblatt zum Mutterschutz
Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen die o.g. Regularien i.d.R. mit einem "Täuschungsversuch" geahndet wird.
Schritt 2:
Bringen Sie am Tag der Klausur die folgenden Dokumente mit:
- Studierendenausweis zur Identitätskontrolle
- Alle in der Klausur erlaubten Hilfsmittel
- Ausdruck Ihres Belegbogens (im Falle von Unstimmigkeiten im Rahmen Ihrer Anmeldung, s. Schritt 4, Anmelden von Prüfungsleistungen)
Schritt 3:
- Seien Sie am Tag der Klausur spätestens eine halbe Stunde vor Klausurbeginn am bekannt gegebenen Prüfungsraum.
- Sollte Ihre Klausur in mehreren Räumen geschrieben werden, so befinden sich an den Prüfungsräumen Hinweisschilder, welche auf die jeweilige Prüfungsordnung und/oder die Anfangsbuchstaben der Nachnamen verweisen, welche die Klausur in dem jeweiligen Raum ablegen.
Ausdruck einer Leistungsübersicht
Gehen Sie entsprechend der Anwendungsbeschreibung (Kapitel 5) vor.
Hinweis zur Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Gehen Sie entsprechend der Anwendungsbeschreibung (Kapitel 5) vor oder verweisen Sie auf den nachfolgenden Hinweis:
Das Ausstellen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist unsererseits nicht möglich, da seit dem Bologna-Prozess die Unbedenklichkeitsentscheidung bei der Folgehochschule liegt.
Die Entscheidung über eine Unbedenklichkeit von Vorstudienzeiten sollte an der Folgehochschule anhand Ihrer Leistungsübersicht durchgeführt werden können.
Wichtige Informationen zum Thema "Pflichtanmeldung"
Gemäß §18, Abs. 3 gilt für alle Studierenden der Prüfungsordnungen 2020/2022 (nur Bachelor!), dass
"[...] Wiederholungsprüfungen [...] im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters abzulegen [sind]"
Vereinfacht bedeutet dies, dass Sie für jede Prüfung, welche Sie einmal angemeldet haben (und nicht innerhalb der zulässigen Fristen selbstständig abgemeldet haben) und die Sie nicht erfolgreich abgeschlossen haben, im Folgesemester automatisch durch das System angemeldet werden.
- Der Grund ist dabei unerheblich. Die Pflichtanmeldung findet in allen erdenklichen Szenarien (nicht bestehen - 5,0; Krankmeldung, Täuschungsversuch, etc.) in denen eine Prüfung nicht als "bestanden" gilt, Anwendung.
- Die einzige Rücktrittsmöglichkeit von der Pflichtanmeldung ist eine aktive, curricular vorgesehene und systemisch angemeldete Praxisphase oder ein Auslandssemester. Für weitere Informationen zur Rücktrittsmöglichkeit, klicken Sie bitte hier.
Wichtige Informationen zur "sogenannten Zwangsfünf"
Gemäß §4, Abs. 5 gilt für alle Studierenden der Prüfungsordnungen 2020/2022 (nur Bachelor!), dass
"eine Prüfung [...] als erstmals nicht bestanden [gilt], wenn die Meldefrist aus dem jeweiligen in der Anlage „Studienverlaufsplan“ aufgeführten Semester um mindestens zwei Semester versäumt wird."
Im Sinne der Studierenden, wurde diese Regelung in der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 20.11.2023 wie folgt angepasst:
"Eine Prüfung gilt als erstmals nicht bestanden, wenn die Meldefrist aus dem jeweiligen in der Anlage „Studienverlaufsplan“ aufgeführten Semester um mindestens vier Semester versäumt wird."
Vereinfacht bedeutet dies...
... dass Sie eine Prüfung, welche laut Modulhandbuch dem 1. Fachsemester zuzuordnen ist, spätestens im 5. Fachsemester anmelden müssen.
... dass Sie eine Prüfung, welche laut Modulhandbuch dem 2. Fachsemester zuzuordnen ist, spätestens im 6. Fachsemester anmelden müssen.
... dass Sie eine Prüfung, welche laut Modulhandbuch dem 3. Fachsemester zuzuordnen ist, spätestens im 7. Fachsemester anmelden müssen.
... dass Sie eine Prüfung, welche laut Modulhandbuch dem 4. Fachsemester zuzuordnen ist, spätestens im 8. Fachsemester anmelden müssen.
... usw.
Sollten Sie die genannte Frist überschreiten, so setzt Ihnen das System den Erstversuch des jeweils betroffenen Moduls auf "nicht bestanden - 5,0".
Für die Folgesemester gelten die Regularien zur Pflichtanmeldung.
Wichtige Hinweise:
- Es handelt sich nicht um eine automatische Anmeldung durch das System! Sie müssen sich selbstständig anmelden, da das System Ihnen ansonsten ein "nicht bestanden - 5,0" setzt.
- Von der Regelung betroffen sind nur Pflichtmodule. "Pflicht" bedeutet hier, dass jedes Modul, in welchem Sie eine "Wahl" haben (z.B. B25) von der "sogenannten Zwangsfünf" ausgeschlossen ist.
Tipps für Letztversuche (Drittversuche Prüfungen / Zweitversuche Abschlussarbeiten)
Letztversuche sind für alle beteiligen eine unschöne Situation. Wir vom Prüfungsamt raten Ihnen daher, dass Sie sich bestmöglich auf diesen letzten Versuch vorbereiten.
Unsere Tipps lauten:
(1) Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Frau Seifert! Frau Seifert ist in unserem Fachbereich für das individuelle Studierendencoaching zuständig und kann Ihnen gegebenfalls wertvolle Tipps hinsichtlich Ihrer Semesterplanung und weiteren Fragestellungen gegeben. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
(2) Gehen Sie aktiv auf Ihre Dozierenden zu! Vereinbaren Sie bereits zu Semesterbeginn einen persönlichen Termin mit den Dozierenden und sprechen Sie über Ihre fachlichen Probleme. Gegebenfalls erhalten Sie so wertvolle Hinweise für Ihren Letztversuch. Kontakte finden Sie hier.
(3) Sofern Ihr/e Dozent/in dies für sinnvoll erachtet, kann im Rahmen des unter (2) genannten Gesprächs auch nochmals auf Ihre Klausur eingegangen werden. Bitten Sie in diesem Zusammenhang darum, dass Ihr/e Dozierende/r die Klausur (mindestens 7 Tage vor dem Gespräch) beim Prüfungsamt anfragt. Bitte beachten Sie, dass es sich in einem solchen Fall um eine Beratung, nicht um eine Klausureinsicht handelt.