Praxisphase

Weiterführende Informationen zur Praxisphase

Im Rahmen Ihres Studiums ist eine Praxisphase nicht nur laut Prüfungsordnung vorgeschrieben, sondern eine sinnvolle Gelegenheit, potentielle Arbeitgeber ausfindig und sich ein erstes Bild über zukünftige Arbeitsfelder zu machen.

Zur Ableistung Ihrer curricular vorgeschriebenen Praxisphase können Sie in der Prüfungsordnungsversion 2020 zwischen den folgenden drei Optionen wählen.*
Mittels der nachfolgenden Navigationsmöglichkeit erhalten Sie jeweils weiterführende Informationen zum Ablauf.

(1) Sie möchten Ihre Praxisphase in einem inländischen Unternehmen ableisten

(2) Sie möchten Ihre Praxisphase in einem ausländischen Unternehmen ableisten

(3) Sie möchten Ihre Praxisphase im Rahmen eines Auslandssemesters ableisten

 


Studierende der Bachelor-Prüfungsordnungen 2010/2012/2017 oder der Masterprüfungsordnungen 2006/2010/2014 gelangen hier zu allen relevanten Informationen


Zu unseren FAQ's kommen Sie hier.


* im Bachelor-Studiengang Management, Führung, Innovation können Sie lediglich zwischen den Optionen (2) und (3) wählen

Praxisphase in einem Unternehmen / Verein / etc. im Inland

So funktioniert´s - in 7 Schritten

 

Schritt 1:
Machen Sie sich mit den allgemeinen Informationen vertraut!

 

Allgemeine Informationen

(1) Entsprechend Ihrer Prüfungsordnung umfasst Ihr angestrebter Abschluss eine praktische Studienphase mit einer Dauer von mindestens 26 Wochen (Bachelor) / mindestens 13 Wochen (Master). Diese kann durch einen entsprechenden Zeitraum im Ausland ersetzt werden.

(2) Bei der Praxisphase handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Demnach gibt es keinen Anspruch auf...
... Urlaub
... Aufwandsentschädigungen
... Mindestlohn

Hinweis:
Die drei zuvor genannten Punkte können jedoch Teil einer individuellen Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Unternehmen sein.

(3) Das Praktikum ist in betriebsüblicher Vollzeit abzuleisten.

Beispiele:
Beträgt die Regelarbeitszeit innerhalb des gewählten Betriebes 42 Wochenstunden, so müssen Sie im Rahmen Ihrer Praxisphase ebenfalls diese 42 Wochenstunden ableisten.
Beträgt die Regelarbeitszeit innerhalb des gewählten Betriebes 34 Wochenstunden, so müssen Sie im Rahmen Ihrer Praxisphase ebenfalls diese 34 Wochenstunden ableisten.

(4) Außerdem wichtig:
- Im Bachelorstudiengang Management, Führung, Innovation ist diese verpflichtend im Ausland abzuleisten
- Im Bachelorstudiengang Logistik und E-Business müssen vor Antritt die Module AL 11 (Grundlagen d. E-Business) und AL 12 (Grundlagen d. Logisitk) bestanden sein.

 

Schritt 2:
Sie suchen selbstständig nach einem Unternehmen, einem Verein oder einer Einrichtung Ihrer Wahl und bewerben sich dort.

 

Schritt 3:
Sie stimmen mit der Einrichtung die wichtigsten Daten und Fakten ab (Wann geht es los? Wer ist mein/e Ansprechpartner*in? Was kommt auf mich zu? etc.).

Hinweis:
Grundsätzlich sind Sie in der Vertragsgestaltung mit dem Unternehmen frei. Sollte Ihr gewähltes Unternehmen kein Vertragsmuster haben, greifen Sie im Notfall gerne auf die beigefügten Dokumente zu
Vertragsmuster (deutsch)
Vertragsmuster (englisch)

 

Schritt 4:
Sie suchen sich eine/n Professor*in aus dem Fachbereich WiSo als Praxisphasenbetreuer*in und stimmen gemeinsam die erforderlichen Nachweise für die Praxisphase ab.

Tipp:
Überlegen Sie sich, basierend auf den Erfahrungen Ihrer bisherigen Semester, wer fachlich/thematisch passen könnte. Gehen Sie dann aktiv auf Ihre Dozenten zu, beispielsweise nach einer Vorlesung oder fragen Sie per E-Mail an.

 

Schritt 5:
Sie füllen die Praxisphasenanmeldung (deutsche Version  /englische Version  ) - in Kombination mit der Einrichtung und dem/der Praxisphasenbetreuer*in - vollständig aus.

 

Schritt 6:
Sie geben die ausgefüllte Praxisphasenanmeldung per E-Mail im Prüfungsamt ab.

Bitte beachten Sie:
Die Anmeldung zur Praxisphase muss dem Prüfungsamt zwingend VOR Tätigkeitsbeginn vorliegen.

 

Schritt 7:
Reichen Sie im Anschluss an Ihr Praktikum die unter Schritt 4 vereinbarten Nachweise bei Ihrem/Ihrer Praxisphasenbetreuer/in ein. Durch den/die Betreuer/in erfolgt eine Bestätigung an das Prüfungsamt, woraufhin Sie die ECTS verbucht bekommen.

Praxisphase in einem Unternehmen / Verein / etc. im Ausland

So funktioniert´s - in 7 Schritten

 

Schritt 1:
Machen Sie sich mit den allgemeinen Informationen vertraut und informieren Sie sich bereits frühzeitig (ca. 1 Jahr im Voraus!) im Bereich Sprachen & Internationales über etwaige Fördermöglichkeiten.

 

Allgemeine Informationen

(1) Entsprechend Ihrer Prüfungsordnung umfasst Ihr angestrebter Abschluss eine praktische Studienphase mit einer Dauer von mindestens 26 Wochen (Bachelor) / mindestens 13 Wochen (Master). Diese kann durch einen entsprechenden Zeitraum im Ausland ersetzt werden.

(2) Bei der Praxisphase handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Demnach gibt es keinen Anspruch auf...
... Urlaub
... Aufwandsentschädigungen
... Mindestlohn

Hinweis:
Die drei zuvor genannten Punkte können jedoch Teil einer individuellen Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Unternehmen sein.

(3) Das Praktikum ist in betriebsüblicher Vollzeit abzuleisten.

Beispiele:
Beträgt die Regelarbeitszeit innerhalb des gewählten Betriebes 42 Wochenstunden, so müssen Sie im Rahmen Ihrer Praxisphase ebenfalls diese 42 Wochenstunden ableisten.
Beträgt die Regelarbeitszeit innerhalb des gewählten Betriebes 34 Wochenstunden, so müssen Sie im Rahmen Ihrer Praxisphase ebenfalls diese 34 Wochenstunden ableisten.

(4) Außerdem wichtig:
- Im Bachelorstudiengang Management, Führung, Innovation ist diese verpflichtend im Ausland abzuleisten
- Im Bachelorstudiengang Logistik und E-Business müssen vor Antritt die Module AL 11 (Grundlagen d. E-Business) und AL 12 (Grundlagen d. Logisitk) bestanden sein.

 

Schritt 2:
Sie suchen selbstständig nach einem Unternehmen, einem Verein oder einer Einrichtung Ihrer Wahl und bewerben sich dort.

 

Schritt 3:
Sie stimmen mit der Einrichtung die wichtigsten Daten und Fakten ab (Wann geht es los? Wer ist mein/e Ansprechpartner*in? Was kommt auf mich zu? etc.).

Hinweis:
Grundsätzlich sind Sie in der Vertragsgestaltung mit dem Unternehmen frei. Sollte Ihr gewähltes Unternehmen kein Vertragsmuster haben, greifen Sie im Notfall gerne auf die beigefügten Dokumente zu
Vertragsmuster (deutsch)
Vertragsmuster (englisch)

 

Schritt 4:
Sie suchen sich eine/n Professor*in aus dem Fachbereich WiSo als Praxisphasenbetreuer*in und stimmen gemeinsam die erforderlichen Nachweise für die Praxisphase ab.

Tipp:
Überlegen Sie sich, basierend auf den Erfahrungen Ihrer bisherigen Semester, wer fachlich/thematisch passen könnte. Gehen Sie dann aktiv auf Ihre Dozenten zu, beispielsweise nach einer Vorlesung oder fragen Sie per E-Mail an.

 

Schritt 5:
Sie füllen die Praxisphasenanmeldung (deutsche Version  /englische Version  ) - in Kombination mit der Einrichtung und dem/der Praxisphasenbetreuer*in - vollständig aus.

 

Schritt 6:
Sie geben die ausgefüllte Praxisphasenanmeldung per E-Mail im Prüfungsamt ab.

Bitte beachten Sie:
Die Anmeldung zur Praxisphase muss dem Prüfungsamt zwingend VOR Tätigkeitsbeginn vorliegen.

 

Schritt 7:
Reichen Sie im Anschluss an Ihr Praktikum die unter Schritt 4 vereinbarten Nachweise bei Ihrem/Ihrer Praxisphasenbetreuer/in ein. Durch den/die Betreuer/in erfolgt eine Bestätigung an das Prüfungsamt, woraufhin Sie die ECTS verbucht bekommen.

Auslandssemester an einer (Partner-)Hochschule

So funktioniert´s - in 6 Schritten

 

Schritt 1:
Machen Sie sich mit den allgemeinen Informationen vertraut und informieren Sie sich bereits frühzeitig (ca. 1 Jahr im Voraus!) im Bereich Sprachen/Internationales über Fördermöglichkeiten und Fristen.

 

Allgemeine Informationen

(1) Entsprechend Ihrer Prüfungsordnung umfasst Ihr angestrebter Abschluss eine praktische Studienphase mit einer Dauer von mindestens 26 Wochen (Bachelor) / mindestens 13 Wochen (Master). Diese kann durch einen entsprechenden Zeitraum im Ausland ersetzt werden.

(2) Außerdem wichtig:
- Im Bachelorstudiengang Management, Führung, Innovation ist diese verpflichtend im Ausland abzuleisten
- Im Bachelorstudiengang Logistik und E-Business müssen vor Antritt die Module AL 11 (Grundlagen d. E-Business) und AL 12 (Grundlagen d. Logisitk) bestanden sein.

 

Schritt 2:
Entscheiden sich für eine Hochschule weltweit, an der Sie das Auslandsstudiensemester durchführen möchten. Bewerben Sie sich anschließend für einen Platz an der Hochschule im Ausland. Der Bereich Sprachen/Internationales berät Sie an dieser Stelle gerne.

 

Schritt 3:
Sie suchen sich eine/n Professor*in aus dem Fachbereich WiSo als Praxisphasenbetreuer*in und stimmen gemeinsam die erforderlichen Nachweise für die Praxisphase ab.

Tipp:
Überlegen Sie sich, basierend auf den Erfahrungen Ihrer bisherigen Semester, wer fachlich/thematisch passen könnte. Gehen Sie dann aktiv auf Ihre Dozenten zu, beispielsweise nach einer Vorlesung oder fragen Sie per E-Mail an.

 

Schritt 4:
Sie füllen das Learning Agreement - in Kombination mit der Gasthochschule und dem/der Praxisphasenbetreuer*in - vollständig aus.
(Weitere Informationen zum Learning Agreement erhalten Sie im Kontakt mit Sprachen/Internationales)

 

Schritt 5:
Sie geben das ausgefüllte Learning Agreement im Bereich Sprachen/Internationales ab. Von dort erfolgt die Weitergabe des Learning Agreements als Anmeldung der Praxisphase an das Prüfungsamt.

Bitte beachten Sie:
Die Einreichung des Learning Agreements muss dem Prüfungsamt zwingend VOR Beginn Ihres Auslandssemesters vorliegen.

 

Schritt 6:
Reichen Sie im Anschluss an Ihr Praktikum die unter Schritt 3 vereinbarten Nachweise bei Ihrem/Ihrer Praxisphasenbetreuer/in ein. Durch den/die Betreuer/in erfolgt eine Bestätigung an das Prüfungsamt, woraufhin Sie die ECTS verbucht bekommen.

Informationen für Studierende der alten Prüfungsordnungen

 

 

Als Studierende der alten Prüfungsordnungen haben Sie in Teilen andere Zeiten abzuleisten. Eine Orientierung hinsichtlich der Zeiten bietet Ihnen das beigefügte Schaubild.

Zur grundsätzlichen Orientierung hinsichtlich des Ablaufs, navigieren Sie bitte zu den Erklärungen der neuen Prüfungsordnung.

Navigation zum Thema Praxisphase in einem inländischen Unternehmen

Navigation zum Thema Praxisphase in einem ausländischen Unternehmen

Navigation zum Thema Praxisphase im Rahmen eines Auslandssemesters

FAQ

Ich bin für eine Prüfung pflichtangemeldet und gleichzeitig in der Praxisphase / im Auslandssemester. Was nun?

Laut Beschluss des Prüfungsausschusses vom 04.05.2022 ist eine Verschiebung der Pflichtanmeldung um ein Semester möglich. Voraussetzung zur Verschiebung ist, dass tatsächlich bereits eine (oder mehrere) Pflichtanmeldung(en) vorliegen und die Praxisphase mit dem Learning Agreement bzw. des Anmeldeformulars angemeldet wurde.

So funktioniert's

Schritt 1:
Warten Sie ab, bis das Prüfungsamt Sie per E-Mail (diese kommt jedes Semester, meist ein paar Wochen nach Semesterstart) über die systemische Umsetzung der Pflichtanmeldung informiert hat.

Schritt 2:
Schreiben Sie eine kurze E-Mail an das Prüfungsamt und bitten um Verschiebung der Pflichtanmeldung. Zählen Sie in der E-Mail bitte alle betroffenen Module auf.

Achtung:
Sobald die Abmeldefrist der jeweiligen Prüfung überschritten ist, können keine Verschiebungen mehr vorgenommen werden.


Wer ist mein Ansprechpartner, wenn es um Fragen zur Praxisphase geht?

Wir empfehlen den Besuch unserer Informationsveranstaltung zum Praxissemester. Diese findet jedes Semester (meist im April bzw. Oktober) statt.

Sollten Sie fragen haben, welche in diesem Rahmen nicht zu klären waren, wenden Sie sich gern an Frau Senger unter der 02642 932 297. Natürlich wird Ihre Anfrage unter pamt-wiso(at)rheinahrcampus.de ebenso beantwortet.

Woher bekomme ich das Learning Agreement?

Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt zu Frau Neukirchen unter der 02642 932 389  bzw. neukirchen(at)rheinahrcampus.de auf.

Ich befinde mich derzeit in der Praxisphase. Kann ich auch jetzt schon die Abschlussarbeit anmelden?

Laut Prüfungsordnungen, sowohl im Bachelor, als auch im Master, gibt es keine Voraussetzung, die besagt, dass die Praxisphase abgeschlossen sein muss, um die Thesis anzumelden. In einigen Masterstudiengängen gilt die Voraussetzung zur Anmeldung der Abschlussarbeit, dass mindestens 40 ECTS Punkte verbucht worden sind. Hierzu sollten Sie einen Blick in Ihre Prüfungsordnung werfen.

Muss ich dem Prüfungsamt einen Vertrag über die Praxisphase zukommen lassen?

Nein! Ein Vertrag kann für Sie von Vorteil sein, um bestimmte Sachverhalte wie z.B. Arbeitszeit oder Entlohnung zu klären. Das Prüfungsamt benötigt jedoch keinen Vertrag von Ihnen.