Prüfungsausschuss
Prüfungsamt WiSo
Weiterführende Informationen zum Thema Prüfungsausschuss
Auf dieser Seite sind die wichtigsten Informationen zum Prüfungsausschuss des Fachbereiches Wirtschafts- und Sozialwissenschaften zusammengetragen.
Die nächste Sitzung findet am 12. Februar 2025 statt.
Bitte reichen Sie Ihre Anträge bis spätestens zum 05. Februar 2025 - 12:00 Uhr ein.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Bitte beachten Sie:
Der Prüfungsausschuss tagt in der Regel alle 4 bis 6 Wochen und es können nur Anträge berücksichtigt werden, welche bereits eine Woche vor einer Sitzung vorliegen.
Als Studierende/r sind Sie für ein entsprechendes Zeitmanagement verantwortlich. Planen Sie daher bitte bei allen Anträgen eine Bearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen ein.
Mittels der Navigation gelangen Sie zu den folgenden Inhaltspunkten:
Zusammensetzung des Prüfungsausschuss
Was macht der Prüfungsausschuss
Wie setzt sich der Prüfungsausschuss zusammen?
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen oder Professoren, einem studentischen Mitglied sowie einem Mitglied aus der Gruppe Mitarbeiter/in/ Assistent/in/ Lehrkraft.
Hinweis:
Die aktuelle Besetzung können Sie sich hier ansehen.
Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, ausgenommen das studentische Mitglied mit einer Amtszeit von einem Jahr.
Was macht der Prüfungsausschuss?
Der Prüfungsausschuss ist u.a. für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständig. Er achtet darauf, dass Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnungen eingehalten werden und gibt Anregungen zur Reform von Prüfungsordnungen.
Der Prüfungsausschusses tagt in einem Abstand von ca. 4-6 Wochen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Wann stelle ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss?
Sie haben einen "besonderen Fall", welcher sich nicht mit Ihrer Dozentin / Ihrem Dozenten oder dem Prüfungsamt klären lässt
Sie möchten einen Widerspruch gegen einen Bescheid (z.B. vom Prüfungsamt) einreichen
Sie möchten einen Härtefallantrag oder einen Antrag auf Nachteilsausgleich (weiterführende Informationen entnehmen Sie z.B. dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz) stellen
Wichtig: Anträge auf Nachteilsausgleich für die Prüfungsphase im Sommersemester müssen dem Prüfungsausschuss spätestens in seiner Mai-Sitzung vorliegen, Anträge auf Nachteilsausgleich für die Prüfungsphase im Wintersemester spätestens zur November-Sitzung.
Wie stelle ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss?
So funktioniert's (in 5 Schritten):
Schritt 1:
Formulieren Sie einen schriftlichen Antrag, in dem Sie ausformulieren "was man Ihnen gewähren sollte" und "aus welchem Grund man Ihnen dies gewähren sollte".
Schritt 2:
Sammeln Sie zugehörige Nachweise, z.B. ärztliche Atteste.
Hinweis:
Der Prüfungsausschuss entscheidet nur auf Basis von Fakten. Sollten Sie einen Sachverhalt beschreiben, diesen jedoch nicht belegen können, wird Ihr Antrag kaum Aussicht auf Erfolg haben.
Schritt 3:
Unterschreiben Sie Ihren Antrag und senden Sie diesen mit allen Nachweisen, Erläuterungen und Anhängen - idealerweise per PDF - an das Prüfungsamt. Stellen Sie sicher, dass aus dem Betreff ersichtlich ist, dass es sich um einen Antrag handelt, und aus der Anrede, dass er an den Prüfungsausschuss gerichtet ist.
Hinweis:
Verwenden Sie hierfür nur Ihre Studierenden-E-Mail!
Schritt 4:
Das Prüfungsamt bestätigt Ihnen den Eingang und teilt Ihnen mit, an welchem Datum der Prüfungsausschuss Ihren Sachverhalt behandelt.
Schritt 5:
- Kurzfristig nach dem in Schritt 4 genannten Datum erhalten Sie eine informelle Ergebnismitteilung an Ihre Studierenden-E-Mail.
- Innerhalb von ca. 14 Tagen nach dem in Schritt 4 genannten Termin erhalten Sie einen offiziellen Bescheid über Ihren Sachverhalt. Dem Bescheid können Sie (im Falle einer Ablehnung Ihres Antrages) außerdem die Begründung entnehmen.
Mitglieder
Vorsitzender des Prüfungsausschusses:
Prof. Dr. Ralph Westerhoff
westerhoff
Sonstiges Mitglied:
Nicole Dedenbach (Wiss. Mitarbeiterin)
dedenbach
Mitglied des Prüfungsausschusses:
Prof. Dr. Uwe Hansen
hansen
Studentisches Mitglied:
Yannick Knap
knap
Mitglied des Prüfungsausschusses:
Prof. Dr. Olaf Winkelhake
winkelhake