Neuer IAB-Kurzbericht mit Prof. Dr. Hans-Dieter Gerner

17.08.2016

Wirtschaftswissenschaften |

Der IAB Kurzbericht setzt sich mit den Wirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auseinander. Es zeigt sich dabei u. a., dass die vom Mindestlohn betroffenen Betriebe eher die Preise erhöhen als Personal entlassen haben. Rund 18 Prozent der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe führten dabei Preiserhöhungen durch. Das zeigen die Daten des IAB-Betriebspanels, einer repräsentativen Befragung von mehr als 16.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Wenn es zu Personalabbau kam, dann vor allem durch eine Zurückhaltung bei Neueinstellungen und nur selten durch Entlassungen. Rund zehn Prozent der von der Einführung des Mindestlohns betroffenen Betriebe berichteten davon, bei Einstellungen zurückhaltender zu sein, weniger als fünf Prozent der Betriebe bei Entlassungen. Dabei handelte es sich häufig um Minijobs, die zum Teil auch zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zusammengelegt wurden. Insgesamt geht das IAB von bis zu 60.000 Beschäftigungsverhältnissen aus, die es zusätzlich geben könnte, wenn der Mindestlohn nicht eingeführt worden wäre. Wie viele davon Minijobs gewesen wären, lasse sich nicht genauer beziffern, so die IAB-Forscher. Unterm Strich setzte sich die gute Arbeitsmarktentwicklung der letzten Jahre auch 2015 mit einem Plus von rund 436.000 Beschäftigten fort. Die negativen Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns seien somit moderat geblieben, betonen die Nürnberger Arbeitsmarktforscher.

Zum Teil kam es aufgrund des Mindestlohns zu Arbeitszeitreduzierungen oder zur Verdichtung von Arbeit. Insgesamt gaben 18 Prozent der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe bei der Befragung an, zumindest eine der beiden Maßnahmen vorgenommen zu haben.

Sechs Prozent der vom Mindestlohn betroffenen Betriebe berichteten von reduzierten oder zurückgestellten Investitionen. Nur rund ein Prozent der betroffenen Betriebe sagte, dass sie aufgrund des Mindestlohns menschliche Arbeit durch Maschinen ersetzt hätten.

Von den Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn, beispielsweise für Langzeitarbeitslose oder Beschäftigte unter 18 Jahren, machten ebenfalls nur rund ein Prozent der betroffenen Betriebe Gebrauch.

Die Studie finden Sie hier.