Sonderprogramm für Rheinland-Pfälzische Hochschulen

2. Gemeinsame Presseerklärung der Fachhochschulen von Rheinland-Pfalz (alle Präsidenten, AStA-Vorsitzenden und StuPa-Präsidenten )zum Thema "Sonderprogramm für Rheinland-Pfälzische Hochschulen" vom 1. Juni 2004Mit einer Demonstration der Fachhochschulen von Rheinland-Pfalz am Dienstag, dem 8. Juni 2004, Beginn 13.30 Uhr, Mainz Hauptbahnhof, Abschlusskund-gebung ca. gegen 15.00 Uhr, Gutenbergplatz in Mainz, wird der folgende Maßnahmenkatalog vorgeschlagen:Alle Hochschulleitungen und Studierende der Fachhochschulen von Rheinland-Pfalz übergeben, wie angekündigt, Herrn Minister Zöllner einen Maßnahmenkatalog, der, wie vom Minister gewünscht, Maßnahmen beinhaltet, die prioritär aus dem "Sonderprogramm" finanziert werden können.

2. Gemeinsame Presseerklärung der Fachhochschulen von Rheinland-Pfalz (alle Präsidenten, AStA-Vorsitzenden und StuPa-Präsidenten )zum Thema "Sonderprogramm für Rheinland-Pfälzische Hochschulen" vom 1. Juni 2004Mit einer Demonstration der Fachhochschulen von Rheinland-Pfalz am Dienstag, dem 8. Juni 2004, Beginn 13.30 Uhr, Mainz Hauptbahnhof, Abschlusskund-gebung ca. gegen 15.00 Uhr, Gutenbergplatz in Mainz, wird der folgende Maßnahmenkatalog vorgeschlagen:Alle Hochschulleitungen und Studierende der Fachhochschulen von Rheinland-Pfalz übergeben, wie angekündigt, Herrn Minister Zöllner einen Maßnahmenkatalog, der, wie vom Minister gewünscht, Maßnahmen beinhaltet, die prioritär aus dem "Sonderprogramm" finanziert werden können.

Die Fachhochschulen fordern den Minister auf, die gegebenen Zusagen der Hochschulfinanzierung auch für die Fachhochschulen einzuhalten und halten folgenden Maßnahmenkatalog für unabdingbar:


1. Zur Einhaltung der Qualität in der praxisorientierten Lehre muss das zwischen Hochschulen und Landesparlament abgestimmte Minimalkonzept der Bemessung des Lehrpersonals erfüllt werden. Der Minister wird aufgefordert, sich an das von seinem Ministerium entwickelte Konzept zu halten und zumindest 96% der zugewiesenen Stellen zu finanzieren.

Begründung: Zum Beispiel können eine Anzahl aus reinen Haushaltsgründen gesperrter Stellen nicht besetzt werden, Mittel für Tutoren, Lehrbeauftragte und studentische Hilfskräfte fehlen. Vielerorts sind dadurch Lehrpläne nicht mehr einhaltbar, die Differenzierung des Lehrangebotes erfährt für den Studie-renden erhebliche Einschränkungen. Der vermehrte Zwang zu Groß-Lehrveranstaltungen ist mit der praxis- und projektorientierten Ausbildungsart der Fachhochschulen unvereinbar.


2. Wiederherstellung der Finanzierungsmittel pro Studierendem für Studium und Lehre

Begründung: Die an die Fachbereiche verteilten Mittel pro Studierendem mussten in den letzten Jahren um ca. 25 bis 40 % vermindert werden, da der teilweise nicht mögliche Personalabbau nur durch Sachmittelkürzungen ausgeglichen werden konnte. Das führte zu überproportionalen Kürzungen der Grundausstattung und der Betreuung von Lehre und Studium, was zu erheblichen Engpässen in essentiellen Bereichen führte.


3. Anpassung der Mittel an die Erhöhung der Studierendenzahlen

Begründung: Der Hochschuletat verminderte sich laut Angabe des Ministers seit dem Jahre 2000 um 2 %. Die Studierendenzahlen in Rheinland-Pfalz stiegen jedoch im gleichen Zeitraum um 17 %. Die steigenden Studierendenzah-len sind begrüßenswert und notwendig für die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft und Gesellschaft. Ohne mehr Investition in Bildung vertun wir das Leistungspotential unserer Jugend und verspielen deren Zukunft.


4. Der vom Minister ehemals eingeführte Innovationsfonds muss zumindest in gleicher Höhe (5 % vom Personalbemessungskonzept) erhalten bleiben und darf nicht einfach als Einsparungsmaßnahme geopfert werden.

Begründung: Bisher konnten aus dem jährlichen Innovationsfonds Mitarbeiter-Stellen für innovative Projekte angewandter Forschung bzw. Technologietransfer beantragt werden. Gerade Innovationen sind auch jetzt mehr als notwendig. Zudem sind mit dem neuen Hochschulgesetz auch bei den Fachhochschulen die Forschung und der Technologietransfer eine Pflichtaufgabe geworden. Hierzu stehen keinerlei finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Für die Kompetenz in Master-Studiengängen ist die Durchführung von Forschung unabdingbar. Mit der Streichung des Innovationsfonds drohen die Fachhochschulen schon bei der Einführung der entsprechend der Erklärung von Bologna einzuführenden Master-Studiengänge in unverantwortbarer Weise benachteiligt zu werden.



Die vorstehend erwähnten Maßnahmen dienen mehr der Begrenzung des Schwundes der Leistungsfähigkeit der Fachhochschulen denn ihrer Verbesserung. Die Fachhochschulen sind gerne bereit, darüber hinausgehende finanzielle Ressourcen des Landes über diese Mindeststandards hinaus in gezielter Weise entsprechend gemeinsam bestimmten Prioritäten zum effektiven Mitteleinsatz zu bringen. Dazu erwarten die Fachhochschulen Zielvorgaben des Ministers. Der Mitteleinsatz selbst kann nur autonom von den Hochschulen im Wettbewerb selbst bestimmt werden.



Verantwortlich im Sinne des Presserechts:

Dr. Michael Morath, Präsident der Fachhochschule Mainz,

Seppel-Glückert--Passage 10,

55116 Mainz