Änderungen der Gebührenordnung zum Hochschulausweis

Aus der Senatssitzung vom 27.05.2015 ergeben sich folgende Änderungen:

Für den Ersatzausweis wird zukünftig eine Gebühr von 30€ erhoben. Diese Gebühr ist durch Vorauszahlung zu leisten. Der Ausweis wird nach Vorlegen des Zahlungsnachweises erstellt.