Die wissenschaftliche Weiterbildung „Psychosoziale Prozessbegleitung“ startet erstmalig in Rheinland-Pfalz
22.01.2015
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Das kostenpflichtige Weiterbildungsangebot hält 20 Plätze bereit und bietet eine sozialpädagogische Vertiefung im Bereich „Kinder und Jugendliche als Zeugen“. Diese wissenschaftliche Weiterbildung ist anerkannt vom Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz und wird in Kooperation angeboten. Das Weiterbildungsangebot geht über die Standards der psychosozialen Prozessbeobachtung der Justizministerkonferenz hinaus, ist modularisiert aufgebaut und enthält Online-Elemente und Präsenztage.
Derzeit wird auf Bundesebene ein Gesetzesentwurf (Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren, 3. Opferrechtsreformgesetz) erarbeitet, der die Umsetzung der sogenannten EU-Opferschutzrichtlinie sichert. In dem entsprechenden Referentenentwurf ist unter anderem die Einführung eines Rechtsanspruches auf eine psychosoziale Prozessbegleitung vorgesehen. Auf Basis dieses aktuellen Gesetzesvorhabens bietet das Institut für Forschung und Weiterbildung (IFW) des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz dieses wissenschaftliche Weiterbildungsangebot an.
„Im April 2015 können wir erstmalig dieses Angebot realisieren und gehen damit bundesweit voran“, freut sich Prof. Dr. Winfried Hetger, wissenschaftlicher Leiter dieser Weiterbildung und Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz. Zielgruppe der wissenschaftlichen Weiterbildung sind Sozialpädagog_innen, Sozialarbeiter_innen, Pädagog_innen, Soziolog_innen, psychologische Psychotherapeut_innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut_innen, mit Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und in Beratungsstellen oder Opferschutzstellen. Start der wissenschaftlichen Weiterbildung ist am 24. April 2015. Hierzu können sich Bewerber_innen aus Rheinland-Pfalz bis zum 27.03.2015 anmelden. Weitere Informationen zur Weiterbildung und zur Anmeldung finden sich unter: www.hs-koblenz.de/ifw