Vollzeit- und Teilzeitstudium

Informationen im Rahmen von Bewerbung und Studium

Prüfungsordnung 2024

Vollzeitstudium: 7 Semester Regelstudienzeit                                        Teilzeitstudium: max. 14 Semester Regelstudienzeit

Bewerbung

Wenn Sie für den Bachelorstudiengang SozialeArbeit Präsenz zugelassen werden, beginnen Sie automatisch im Vollzeitstudium, ohne dass ein separater Antrag erforderlich ist.

 

Möchten Sie jedoch bereits ab dem 1. Fachsemester im Teilzeitmodell studieren, müssen Sie den Antrag auf Teilzeitstudium parallel zur Bewerbung (bis 15.07./15.01.) über die Studiengangskoordination beim Prüfungsausschuss einreichen.

Studium

Ein Wechsel in den Vollzeit-Studiengang bzw. in den Teilzeit-Studiengang ist bis zum Ende der Antragsfrist für Studiengangswechsel der Studienplatzvergabeverordnung unter Berücksichtigung der bisher erbrachten Leistungen möglich und muss über das Prüfungsamt beim Prüfungsausschuss beantragt werden.

Fristen:

15.01. für Wechsel zum Beginn des Sommersemesters

15.07. für Wechsel zum Beginn des Wintersemesters

 

Hinweis:

Sollten Sie nicht in der Prüfungsordnung 2024 studieren, ist ein Prüfungsordnungswechsel erforderlich, um den Wechsel zwischen Vollzeitstudium und Teillzeitstsudium beantragen zu können. Bitte beachten Sie die Informationen in der Prüfungsordnung 2024, im Studienverlaufs- und Prüfungsplan und im Antragsformular.