Informatives Modulübersicht PO 2016 Aussetzung der Pflichtwiederholung Aussetzung der 8-wöchigen Anmeldefrist zur Thesis FAQ Kann ich die Prüfungsordnung auch wechseln? Ja, dies ist in Ausnahmefällen und
⃝WS ⃝SS 20______ QIS‐Nr. Name der Studien‐/Prüfungsleistung Bitte beachten Sie die jeweiligen Anmeldefristen! Koblenz, den ……………… ______________________________ Unterschrift oder vom Hochschulaccount per mail
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Sie sich in die Kurse über den ANMELDEKURS eintragen. Sie werden anschließend nach Ablauf der Anmeldefrist automatisch in die entsprechenden Olat-Kurse eingetragen. Diese finden Sie dann unter „meine Kurse“
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inplanungen der Fachbereiche zu beachten. Die gültige Prüfungsordnung ist verpflichtend. Die Anmeldefristen sind in QIS ersichtlich. Eine fristgerechte Anmeldung ist für die Teilnahme an der jeweiligen
Prüfungen muss rechtzeitig erfolgen, ansonsten ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich. Die Anmeldefristen sind abhängig vom Fachbereich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Fachbereich, bis wann Sie
ranstaltungen über mystudy Wahlfachangebot für das Wintersemester 2020/2021 veröffentlicht - Anmeldefristen nicht verpassen! weiterlesen 17. September 2020 Aktualisierung: Maskenpflicht Die bisherige [...] erkehr geschlossen. Ausgenommen sind: Lehrende, Tarifbeschäftigte… weiterlesen 19. März 2020 Anmeldefristen für Wahllehrveranstaltungen Für die Bachelor-Studierenden gilt eine geänderte Vorgehensweise: [...] : Bitte melden sie sich für die Wahllehrveranstaltungen über mystudy an. Die Anmeldefrist beginnt am Donnerstag, 19.03.2020 um 16 Uhr und endet am Montag,… weiterlesen 19. März 2020 regulärer Semesterbeginn
Student: 30minuten einschl. 10min Präsentation - Die genauen Uhrzeiten werden nach Abschluss der Anmeldefrist rechtzeitig bekanntgegeben FACHBEREICH BETRIEBS-- UND SOZIALWIRTSCHAFT Prüfungsleistung • Maximal
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Hochschule Koblenz und die ZFH geben die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten frühzeitig bekannt. (2) Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Teilnahme am Auswahlverfahren endet am 15. Juli und am 15. Januar des Jahres
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die Teilnahme an der Eignungsprüfung für das entsprechende Studienjahr beantragt wurde. (3) Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Teilnahme am Auswahlverfahren endet am 15. Juni des Jahres für das jeweils
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die Teilnahme an der Eignungsprüfung für das entsprechende Studienjahr beantragt wurde. (3) Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Teilnahme am Auswahlverfahren endet am 15. Juni des Jahres für das jeweils
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