zur Eignungsfeststellung. Eine Kommission besteht aus mindestens einer Professorin oder einem Professor des IKKG und einer sachkundigen Beisitzerin oder einem sachkundigen Beisitzer, welche oder welcher [...] zur Eignungsfeststellung. Eine Kommission besteht aus mindestens einer Professorin oder einem Professor des IKKG und einer sachkundigen Beisitzerin oder einem sachkundigen Beisitzer, welche oder welcher [...] Bekanntmachung im „Amtlichen Mitteilungsblatt“ der Hochschule Koblenz in Kraft. Koblenz, 30.11.2016 Professor Dr. Holger Reinemann Dekan des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Koblenz B
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en angehören sollen. Von den Mitgliedern der Ethikkommission müssen sechs Professorinnen oder Professoren sein, einer oder eine akademische Mitarbeiterin oder akademischer Mitarbeiter und eine oder einer [...] der Hochschule Koblenz in Kraft. Koblenz, den 15.12.2017 Der Präsident der Hochschule Koblenz Professor Dr. Kristian Bosselmann-Cyran Nr. 01/2018 vom 19.01.2018 Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz in Kraft. Koblenz, 24.10.2018 Professor Dr. Axel Schlich Dekan Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Hochschule Koblenz Beschlussorgan:
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren, Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] berichtigte Fassung: „Die Ausschüsse bestehen in der Regel aus je einer Professorin oder einem Professor jedes Fachbereiches sowie aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Gruppe gemäß § 37 Abs [...] erfüllt sind. § 5 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: sechs Professorinnen oder Professoren, davon eine Person aus dem Fachbereich bauen- kunst-werkstoffe (Studienschwerpunkt Bauingenieurwesen)
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] 5 Prüfungsausschuss (1) Dem jeweiligen Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG [...] keinen Rechtsanspruch. (5) Vorsitz und Stellvertretung werden von einer Professorin oder einem Professor wahrgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei den Prüfungen zugegen
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] 5 Prüfungsausschuss (1) Dem jeweiligen Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG [...] keinen Rechtsanspruch. (5) Vorsitz und Stellvertretung werden von einer Professorin oder einem Professor wahrgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei den Prüfungen zugegen
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] 5 Prüfungsausschuss (1) Dem jeweiligen Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG [...] keinen Rechtsanspruch. (5) Vorsitz und Stellvertretung werden von einer Professorin oder einem Professor wahrgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei den Prüfungen zugegen
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Nr. 02/2016 vom 04.03.2016 Amtliches Mitteilungsblatt [...] versäumt wird. § 5 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG
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(1) Während der Praxisphase wird die Tätigkeit der oder des Studierenden durch einen lehrenden Professor oder Lehrbeauftragten der Hochschule begleitet. (2) Der Studierende hat ein Vorschlagsrecht für
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Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus der Direktorin oder dem Direktor, zwei weiteren Professoreninnen oder Professoren aus dem Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz und einer Vertreterin [...] en 3. § 6 wird wie folgt neu gefasst: § 6 Tätigkeit von Professorinnen und Professoren (1) Die Professorinnen und Professoren der Hochschule können, bei Deputatswirksamkeit mit Zustimmung des betroffenen [...] wie folgt geändert: „Er besteht aus Professorinnen oder Professoren der Hochschule Koblenz, Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren der Partneruniversitäten sowie mindestens einer Vertreterin
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