die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten frühzeitig bekannt. (2) Dem Antrag sind die gemäß der Einschreibeordnung der Hochschule Koblenz geforderten Unterlagen und Nachweise beizufügen, sowie - Lebenslauf
die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten frühzeitig bekannt. (2) Dem Antrag sind die gemäß der Einschreibeordnung der Hochschule Koblenz geforderten Unterlagen und Nachweise beizufügen, sowie - Lebenslauf
entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zugangsberechtigung und über die Bedingungen der Einschreibung. Eine Einschreibung kann in einem solchen Fall nur unter der Bedingung erfolgen, dass bis zur Anmeldung [...] . Die Einschreibung erlischt, wenn die Zugangsvoraussetzungen nicht bis zum Ende des ersten Semesters nachgewiesen werden. (7) Personen, die sich für ein Studium bewerben, ist die Einschreibung zu versagen
entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zugangsberechtigung und über die Bedingungen der Einschreibung. Eine Einschreibung kann in diesem Fall nur unter der Bedingung erfolgen, dass bis zur Anmeldung der Ma [...] . Die Einschreibung erlischt, wenn die Zugangsvoraussetzungen nicht bis zum Ende des ersten Semesters nachgewiesen werden. (5) Personen, die sich für ein Studium bewerben, ist die Einschreibung zu versagen
Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. Ein Wechsel
Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. Ein Wechsel
Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. Ein Wechsel
Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. Ein Wechsel
Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. Ein Wechsel
Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. Ein Wechsel