Fall einer vorliegenden Exmatrikulation in der Regel Voraussetzung für die Ausstellung von Studienbescheinigungen, Studienkontenbescheinigungen bzw. sonstigen Leistungsnachweisen. (6) Die Beendigung der
Fall einer vorliegenden Exmatrikulation in der Regel Voraussetzung für die Ausstellung von Studienbescheinigungen, Studienkontenbescheinigungen bzw. sonstigen Leistungsnachweisen. (6) Die Beendigung der
Hochschule berechtigt, die Ausstellung des Studierendenausweises abzulehnen. Die Ausstellung von Studienbescheinigungen als Zweitnachweis ist hiervon unabhängig und hierdurch nicht beeinträchtigt. 5. Ausgabe des
Hochschule berechtigt, die Ausstellung des Studierendenausweises abzulehnen. Die Ausstellung von Studienbescheinigungen als Zweitnachweis ist hiervon unabhängig und hierdurch nicht beeinträchtigt. Nr. 02/2010
Hochschule berechtigt, die Ausstellung des Studierendenausweises abzulehnen. Die Ausstellung von Studienbescheinigungen als Zweitnachweis ist hiervon unabhängig und hierdurch nicht beeinträchtigt. (5) Ausgabe
gen“ (a) finden Sie den Ordner „Allgemein“ (b). In diesem Ordner befinden sich alle Ihre Studienbescheinigungen und die PDF-Datei „Anmeldedaten und E-Mailadresse“. In diesem Dokument ist Ihre erstmalige
gen“ (a) finden Sie den Ordner „Allgemein“ (b). In diesem Ordner befinden sich alle Ihre Studienbescheinigungen und die PDF-Datei „Anmeldedaten und E-Mailadresse“. In diesem Dokument ist Ihre erstmalige
„Business Management“ ein. Die Online-Anwendung QIS ist Ihnen bereits vom Ausdrucken Ihrer Studienbescheinigung bekannt und wird nun um die Prüfungsverwaltungsfunktion erweitert. Diese Funktionalität wird