„Business Management“ ein. Die Online-Anwendung QIS ist Ihnen bereits vom Ausdrucken Ihrer Studienbescheinigung bekannt und wird nun um die Prüfungsverwaltungsfunktion erweitert. Diese Funktionalität wird
Hochschule berechtigt, die Ausstellung des Studierendenausweises abzulehnen. Die Ausstellung von Studienbescheinigungen als Zweitnachweis ist hiervon unabhängig und hierdurch nicht beeinträchtigt. (5) Ausgabe
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Hochschule berechtigt, die Ausstellung des Studierendenausweises abzulehnen. Die Ausstellung von Studienbescheinigungen als Zweitnachweis ist hiervon unabhängig und hierdurch nicht beeinträchtigt. Nr. 02/2010
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Hochschule berechtigt, die Ausstellung des Studierendenausweises abzulehnen. Die Ausstellung von Studienbescheinigungen als Zweitnachweis ist hiervon unabhängig und hierdurch nicht beeinträchtigt. 5. Ausgabe des
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Fall einer vorliegenden Exmatrikulation in der Regel Voraussetzung für die Ausstellung von Studienbescheinigungen, Studienkontenbescheinigungen bzw. sonstigen Leistungsnachweisen. (6) Die Beendigung der
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Fall einer vorliegenden Exmatrikulation in der Regel Voraussetzung für die Ausstellung von Studienbescheinigungen, Studienkontenbescheinigungen bzw. sonstigen Leistungsnachweisen. (6) Die Beendigung der
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_____ (digitale Unterschrift Fachbereichsdekan/in /Abteilungsleitung) Anlagen: - aktuelle Studienbescheinigung - ggf. Antrag auf Mitbestimmung des Personalrats https://www.hs-koblenz.de/studierende1/s
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sse und Stand der Vorbereitungen Leistungsübersicht mit Durchschnittsnote und ECTS-Punkte Studienbescheinigung Bescheinigung über ehrenamtliches und/oder hochschulinternes Engagement (von Vorteil) Leistungen:
lenz.de) anzufordern Lebenslauf mit Bild Notenliste mit Durchschnittsnote und ECTS-Punkte Studienbescheinigung Angaben zu besonderem Engagement mit Bescheinigung (im Formular auszufüllen) zusätzlich für
wenn eine elternunabhängige Förderung nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 und 4 BAföG in Betracht kommt Studienbescheinigung nach § 9 BAföG (ersatzweise für Formblatt 2); Art und Anzahl der Fachsemester muss ersichtlich [...] Geschwistern; ab dem 15. Lebensjahr, falls diese noch von den Eltern unterhalten werden (z.B. Studienbescheinigung, Aus- bildungsvertrag, Schulbescheinigung). Falls diese über eigenes Einkommen verfügen und
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