Zulassungszahl angerechnet, soweit Einschreibungen erfolgt sind. (3) Für Master-, weiterbildende und postgraduale Studiengänge, für die Zulassungsbeschränkungen erforderlich sind, gelten Absatz 1 und 2 entsprechend
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genommen. (6) Die Studierendenschaft stellt den Briefwähler von den Portokosten des innerdeutschen Postverkehrs frei. Nr. 09/2014 vom 26.11.2014 Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 398 §
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spätestens zwei Wochen vor dem Termin mitteilt. Bei schriftlicher Mitteilung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Ein Rücktritt nach Satz 1 ist nicht möglich, wenn im Falle eines Rücktritts Fristen
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Bedingungen für eine (kooperative) Promotion und Post-Doc- Phase an der HS Koblenz geschaffen. Die Hochschule wird damit der zunehmenden Bedeutung postgradualer wissenschaftlicher Ausbildung und Qualifikation
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Studienanfängerinnen und Studienanfänger zugelassen werden. (3) Für Master-, weiterbildende und postgraduale Studiengänge, für die Zulassungs- beschränkungen erforderlich sind, gelten Absatz 1 und 2 entsprechend
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Einrichtung einer Vertretungsregelung im entsprechenden Postfach eingetroffen sind. In diesen Fällen können private E-Mails auch vom Vertreter im E-Mail-Postfach gelesen werden. Private, aber fälschlich als dienstlich [...] § 5 Regelungen für die Nutzung von E-Mails (1) Gesendete und empfangene E-Mails sind dienstliche Post und können grundsätzlich archiviert werden. Für den Fall einer geplanten Abwesenheit (z. B. Urlaub [...] Studienanfängerinnen und Studienanfänger zugelassen werden. (3) Für Master-, weiterbildende und postgraduale Studiengänge, für die Zulassungs- beschränkungen erforderlich sind, gelten Absatz 1 und 2 entsprechend
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Zulassungszahl angerechnet, soweit Einschreibungen erfolgt sind. (3) Für Master-, weiterbildende und postgraduale Studiengänge, für die Zulassungsbeschränkungen erforderlich sind, gelten Absatz 1 und 2 entsprechend
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sind, bleiben von den Festsetzungen dieser Ordnung unberührt. (3) Für Master-, weiterbildende und postgraduale Studiengänge, für die Zulassungsbeschränkungen erforderlich sind, gelten Absatz 1 und 2 entsprechend
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sind, bleiben von den Festsetzungen dieser Ordnung unberührt. (3) Für Master-, weiterbildende und postgraduale Studiengänge, für die Zulassungsbeschränkungen erforderlich sind, gelten Absatz 1 und 2 entsprechend
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abzugeben. Dabei sind anzugeben: Name; Vorname; Geburtsname; Geburtsdatum; Geburtsort; Geschlecht; Postanschrift; Telefonnummer (freiwillig); E-Mail-Adresse (freiwillig), Nationalität; Art, Land, Ort und Datum [...] arte und Einschreibenachweise werden den Studierenden ausgehändigt oder bei Fernstudiengängen per Post übersandt. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gelten die in dem Zulassungsbescheid genannten Fristen [...] Fachhochschule Koblenz. (5) Die Studierenden sind verpflichtet, alle Änderungen des Namens und der Postanschrift schriftlich oder in elektronischer Form unverzüglich dem Studierendenservice der Fachhochschule
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