Vertrag arbeiten. Es ist daher zwingend notwendig, dass der entsprechende Antrag mit aktueller Studienbescheinigung rechtzeitig mindestens vier Wochen vor Vertragsbeginn bei der jeweiligen dem Standort zuständigen
Studierende bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft. Bewerben Sie sich frühzeitig. Eine Studienbescheinigung benötigen Sie erst bei Vertragsunterzeichnung. Das Studierendenwerk möchte außerdem mit dem
n Ihres Standortes aktualisieren und mit dem neuen Semesterdatum bedrucken. Ihre aktuelle Studienbescheinigung drucken Sie sich selbstständig über das ICMS-Portal aus. Historie Semesterbeiträge (Rhein
in Anspruch zu nehmen und persönlich bei Ihrem Sachbearbeiter vorzusprechen. Hinweis: Die Studienbescheinigung (nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG ) ist für jedes Semesters unaufgefordert einzureichen
in Anspruch zu nehmen und persönlich bei Ihrem Sachbearbeiter vorzusprechen. Hinweis: Die Studienbescheinigung (nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG ) ist für jedes Semesters unaufgefordert einzureichen
in Anspruch zu nehmen und persönlich bei Ihrem Sachbearbeiter vorzusprechen. Hinweis: Die Studienbescheinigung (nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG ) ist für jedes Semesters unaufgefordert einzureichen
in Anspruch zu nehmen und persönlich bei Ihrem Sachbearbeiter vorzusprechen. Hinweis: Die Studienbescheinigung (nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG ) ist für jedes Semesters unaufgefordert einzureichen
in Anspruch zu nehmen und persönlich bei Ihrem Sachbearbeiter vorzusprechen. Hinweis: Die Studienbescheinigung (nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG ) ist für jedes Semesters unaufgefordert einzureichen
Diplom-, Masterzeugnis und -urkunde Nachweis von (bisherigen) Studienzeiten (z.B. durch Studienbescheinigungen), oder falls bereits vorhanden: Exmatrikulationsbescheinigungen aller vorherigen Hochschulen
Kommunikationsfähigkeit gute PC-Anwenderkenntnisse, insbesondere Word, Excel Kurz-Bewerbung mit Studienbescheinigung bitte umgehend an info@zfh.de Frau Kerstin Nesselrodt info@zfh.de Koblenz