Hochschule Koblenz und die ZFH geben die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten frühzeitig bekannt. (2) Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Teilnahme am Auswahlverfahren endet am 15. Juli und am 15. Januar des Jahres
Hochschule Koblenz und die ZFH geben die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten frühzeitig bekannt. (2) Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Teilnahme am Auswahlverfahren endet am 15. Juli und am 15. Januar des Jahres
Dr. Nina Mahrt (Graduiertenzentrum der Hochschule Koblenz), Julia Reimer (Gleichstellungsbüro) Anmeldefrist: 15.06.2018 Weitere Informationen zur Veranstaltung befinden sich auf der Website . Raum: K024
English as a Foreign Language mit 75 Punkten oder im Niveau vergleichbaren Testverfahren). (2) Die Anmeldefrist zur Überprüfung der besonderen Zugangsvoraussetzungen endet am 15. Juli. (3) Die Bewerberinnen
Hochschule Koblenz und die ZFH geben die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten frühzeitig bekannt. (2) Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Teilnahme am Auswahlverfahren endet am 15. Juli und am 15. Januar des Jahres
Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich und aktenkundig zu machen. Versäumen die Studierenden die Anmeldefrist, sind sie von der Erbringung von Prüfungsleistungen zu dem in Rede stehenden Zeitpunkt ausgeschlossen