chaft einwirken. (4) Die Fachschaftsräte sollen als Ansprechpartner zwischen Studierenden und Professoren dienen. § 44 Aufgaben der Fachschaftsräte (1) Die jeweiligen Fachschaftsräte ordnen ihre Angel
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören mindestens an: • drei Professorinnen oder Professoren, • ein studentisches Mitglied und • ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG
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Auswahlkommissionen. Die Auswahlkommissionen bestehen aus mindestens einer Professorin oder einem Professor des Fachbereichs Sozialwissenschaften und einer sachkundigen Beisitzerin oder einem sachkundigen
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] 5 Prüfungsausschuss (1) Dem jeweiligen Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG [...] keinen Rechtsanspruch. (5) Vorsitz und Stellvertretung werden von einer Professorin oder einem Professor wahrgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei den Prüfungen zugegen
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] 5 Prüfungsausschuss (1) Dem jeweiligen Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG [...] keinen Rechtsanspruch. (5) Vorsitz und Stellvertretung werden von einer Professorin oder einem Professor wahrgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei den Prüfungen zugegen
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wird hiermit bekannt gemacht. § 1 Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge (1) Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 können aus Anlass von Berufungs- oder Bleibeverhandlungen Le [...] Leistungsbezüge gewährt werden, soweit dies erforderlich ist, um eine Professorin bzw. einen Professor für die Hochschule zu gewinnen (Berufungs-Leistungsbezüge) oder zum Verbleib an der Hochschule zu bewegen [...] Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 250 § 2 Besondere Leistungsbezüge (1) Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 können gemäß § 4 der Landesverordnung über Leistungsbezüge sowie
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voraus.“ 2. § 5 Satz 3 wird wie folgt geändert: „Die Entscheidung über die Anerkennung liegt bei dem Professor oder der Professorin, dem oder der die Leitung des Praktikantenamtes Wirtschaftsingenieurwesen des
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Auswahlkommissionen. Die Auswahlkommissionen bestehen aus mindestens einer Professorin oder einem Professor des Fachbereichs Sozialwissenschaften und einer sachkundigen Beisitzerin oder einem sachkundigen
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r Beirat gebildet. Er besteht aus Professorinnen oder Professoren der Hochschule Koblenz, Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren der Partneruniversitäten sowie mindestens einer Vertreterin [...] n des Beirates können Professorinnen oder Professoren der Hochschule, die Promotionen betreuen, sowie Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren von Partneruniversitäten ernannt werden, ebenso [...] anderer Personen, die Promotionen betreuen, in Form eines Tandems von zwei Professorinnen oder Professoren, von denen eine oder einer den Bereich der MINT-Fächer und eine oder einer den Bereich der Sozial-
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hiermit bekannt gemacht. § 1 Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge (1) Den Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 können aus Anlass von Berufungs- oder Bleibeverhandlungen Le [...] Leistungsbezüge gewährt werden, soweit dies erforderlich ist, um eine Professorin bzw. einen Professor für die Hochschule zu gewinnen (Berufungs-Leistungsbezüge) oder zum Verbleib an der Hochschule zu bewegen [...] außerhalb der eigenen Hochschule voraus. § 2 Besondere Leistungsbezüge (1) Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 können gemäß § 4 der Landesverordnung über Leistungsbezüge sowie
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