entfällt (3) entfällt (4) entfällt (5) entfällt (6) entfällt (7) Personen, die sich für ein Studium bewerben, ist die Einschreibung zu versagen, wenn sie an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland
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entfällt (3) entfällt (4) entfällt (5) entfällt (6) entfällt (7) Personen, die sich für ein Studium bewerben, ist die Einschreibung zu versagen, wenn sie an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland
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der Prüfungsausschuss. ce " (abgekürzt "B.Sc".) verliehen. (2) Personen, die sich für ein Studium bewerben, ist die Einschreibung zu versagen, we engang oder insgesamt in zwei Studiengängen den Prüfungsanspruch
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01.2012 Amtliches Mitteilungsblatt der FH Koblenz Seite 7 (7) Personen, die sich für ein Studium bewerben, ist die Einschreibung zu versagen, wenn sie an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland
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Gesamtnote oberhalb 2,5 durch den Prüfungsausschuss Ausnahmen zugelassen werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber wegen ihrer/seiner bisherigen beruflichen Ausbildung, beruflichen Tätigkeiten oder sonstiger [...] lässt, dass sie/er für den Masterstudiengang in besonderer Weise geeignet ist. Hat die Bewerberin oder der Bewerber einen Bachelorabschluss mit weniger als 210 Credit-Points, so entscheidet der Prüfung [...] nicht bis zum Ende des ersten Semesters nachgewiesen werden. (7) Personen, die sich für ein Studium bewerben, ist die Einschreibung zu versagen, wenn sie an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland
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(1) Bewerberinnen und Bewerber, die nach Anlage 2 Abs. III. (2) zuzulassen sind, erhalten einen Zulassungsbescheid. In dem Zulassungsbescheid ist der Termin anzugeben, bis zu dem die Bewerberin oder der [...] der Bewerber verbindlich die Annahme des Studienplatzes zu erklären hat. Wird diese Frist versäumt (Ausschlussfrist), dann wird der Zulassungsbescheid unwirksam. (2) Bewerberinnen und Bewerber, die nicht [...] (2) Daneben setzt die Zulassung zum Studium eine fachliche und persönliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers voraus. Die Feststellung hierüber trifft der Zulassungsausschuss im Rahmen des in der
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gemäß § 5 der Prüfungsord- nung § 1 Eignungsfeststellung (1) Im Auswahlverfahren wird die Bewerberin oder der Bewerber einer mündli- chen Eignungsprüfung unterzogen, die von mindestens zwei Professoren des [...] mündliche Eignungsprüfung nicht oder nur unter erschwerten Bedin- gungen möglich (z. B. bei Bewerberinnen oder Bewerbern aus dem Ausland), kann die Eignungsüberprüfung auch auf der Grundlage von Gutachten, Gra- [...] zwei Professoren an der Entscheidung beteiligt. (3) Die Prüfer bewerten die Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers anhand der in § 2 festgelegten Kriterien. Das Ergebnis des Eignungsfeststellungsver- fahrens
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gemäß § 5 der Prüfungsord- nung § 1 Eignungsfeststellung (1) Im Auswahlverfahren wird die Bewerberin oder der Bewerber einer mündli- chen Eignungsprüfung unterzogen, die von mindestens zwei Professoren des [...] mündliche Eignungsprüfung nicht oder nur unter erschwerten Bedin- gungen möglich (z. B. bei Bewerberinnen oder Bewerbern aus dem Ausland), kann die Eignungsüberprüfung auch auf der Grundlage von Gutachten, Gra- [...] zwei Professoren an der Entscheidung beteiligt. (3) Die Prüfer bewerten die Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers anhand der in § 2 festgelegten Kriterien. Das Ergebnis des Eignungsfeststellungsver- fahrens
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gemäß § 5 der Prüfungsord- nung § 1 Eignungsfeststellung (1) Im Auswahlverfahren wird die Bewerberin oder der Bewerber einer mündli- chen Eignungsprüfung unterzogen, die von mindestens zwei Professoren des [...] mündliche Eignungsprüfung nicht oder nur unter erschwerten Bedin- gungen möglich (z. B. bei Bewerberinnen oder Bewerbern aus dem Ausland), kann die Eignungsüberprüfung auch auf der Grundlage von Gutachten, Gra- [...] zwei Professoren an der Entscheidung beteiligt. (3) Die Prüfer bewerten die Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers anhand der in § 2 festgelegten Kriterien. Das Ergebnis des Eignungsfeststellungsver- fahrens
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gemäß § 5 der Prüfungsord- nung § 1 Eignungsfeststellung (1) Im Auswahlverfahren wird die Bewerberin oder der Bewerber einer mündli- chen Eignungsprüfung unterzogen, die von mindestens zwei Professoren des [...] mündliche Eignungsprüfung nicht oder nur unter erschwerten Bedin- gungen möglich (z. B. bei Bewerberinnen oder Bewerbern aus dem Ausland), kann die Eignungsüberprüfung auch auf der Grundlage von Gutachten, Gra- [...] zwei Professoren an der Entscheidung beteiligt. (3) Die Prüfer bewerten die Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers anhand der in § 2 festgelegten Kriterien. Das Ergebnis des Eignungsfeststellungsver- fahrens
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