nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] 5 Prüfungsausschuss (1) Dem jeweiligen Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG [...] keinen Rechtsanspruch. (5) Vorsitz und Stellvertretung werden von einer Professorin oder einem Professor wahrgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei den Prüfungen zugegen
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] 5 Prüfungsausschuss (1) Dem jeweiligen Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG [...] keinen Rechtsanspruch. (5) Vorsitz und Stellvertretung werden von einer Professorin oder einem Professor wahrgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei den Prüfungen zugegen
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] 5 Prüfungsausschuss (1) Dem jeweiligen Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG [...] keinen Rechtsanspruch. (5) Vorsitz und Stellvertretung werden von einer Professorin oder einem Professor wahrgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei den Prüfungen zugegen
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Nr. 02/2016 vom 04.03.2016 Amtliches Mitteilungsblatt [...] versäumt wird. § 5 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG
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(1) Während der Praxisphase wird die Tätigkeit der oder des Studierenden durch einen lehrenden Professor oder Lehrbeauftragten der Hochschule begleitet. (2) Der Studierende hat ein Vorschlagsrecht für
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Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus der Direktorin oder dem Direktor, zwei weiteren Professoreninnen oder Professoren aus dem Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz und einer Vertreterin [...] en 3. § 6 wird wie folgt neu gefasst: § 6 Tätigkeit von Professorinnen und Professoren (1) Die Professorinnen und Professoren der Hochschule können, bei Deputatswirksamkeit mit Zustimmung des betroffenen [...] wie folgt geändert: „Er besteht aus Professorinnen oder Professoren der Hochschule Koblenz, Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren der Partneruniversitäten sowie mindestens einer Vertreterin
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Professorinnen oder Professoren - ein studentisches Mitglied und - ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG - ein beratendes Mitglied aus der Gruppe der Professoren der S-Hochschule [...] nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben
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nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] nur Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, Professorinnen oder Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren und Habilitierte, Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben [...] einschlägig. § 5 Prüfungsausschuss (1) Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Professorinnen oder Professoren, ein studentisches Mitglied und ein Mitglied aus den Gruppen gem. § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 HochSchG
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Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz in Kraft. Koblenz, 01.02.2023 Professor Dr. Silke Griemert Dekanin des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Koblenz B
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einwirken. (3) Die Fachschaftsräte sollen als Ansprechpartner zwischen Studierenden und Professoren*Professorinnen dienen. § 44 Aufgaben der Fachschaftsräte (1) Die jeweiligen Fachschaftsräte ordnen ihre
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