Angaben über Inhalt, zeitlichen Umfang und Prüfungsform der Lehrveranstaltungen (z.B. durch Modulbeschreibungen) • Die Nachweisführung erfolgt grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache, andernfalls [...] Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. Ein Wechsel
Angaben über Inhalt, zeitlichen Umfang und Prüfungsform der Lehrveranstaltungen (z.B. durch Modulbeschreibungen) • Die Nachweisführung erfolgt grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache, andernfalls [...] Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. Ein Wechsel
Angaben über Inhalt, zeitlichen Umfang und Prüfungsform der Lehrveranstaltungen (z.B. durch Modulbeschreibungen) • Die Nachweisführung erfolgt grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache, andernfalls [...] Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. Ein Wechsel
Angaben über Inhalt, zeitlichen Umfang und Prüfungsform der Lehrveranstaltungen (z.B. durch Modulbeschreibungen) • Die Nachweisführung erfolgt grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache, andernfalls [...] Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. Ein Wechsel
Angaben über Inhalt, zeitlichen Umfang und Prüfungsform der Lehrveranstaltungen (z.B. durch Modulbeschreibungen) • Die Nachweisführung erfolgt grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache, andernfalls [...] Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. Ein Wechsel
Angaben über Inhalt, zeitlichen Umfang und Prüfungsform der Lehrveranstaltungen (z.B. durch Modulbeschreibungen) • Die Nachweisführung erfolgt grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache, andernfalls [...] Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. Ein Wechsel
Angaben über Inhalt, zeitlichen Umfang und Prüfungsform der Lehrveranstaltungen (z.B. durch Modulbeschreibungen) • Die Nachweisführung erfolgt grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache, andernfalls [...] Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. Ein Wechsel
Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. I.d.R. erfolgen
Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. I.d.R. erfolgen
Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. I.d.R. erfolgen