Prüfungen müssen jeweils schriftlich und innerhalb einer vom Prüfungsausschuss festzulegenden Anmeldefrist erfolgen.“ 3. In § 15 Abs. 4 wird folgender neue Satz 3 eingefügt: „Zwischen dem Zeitpunkt der
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9 genannten Prüfungen muss schriftlich und innerhalb der vom Prüfungsausschuss festzulegenden Anmeldefrist erfolgen. Die erstmalige Anmeldung zu einer studienbegleitenden Prüfung ist mit dem Antrag auf [...] 9 genannten Prüfungen muss schriftlich und innerhalb der vom Prüfungsausschuss festzulegenden Anmeldefrist erfolgen. Die erstmalige Anmeldung zu einer studienbegleitenden Prüfung ist mit dem Antrag auf
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4-Seiten), d) Nachweis bisheriger Weiterbildungsaktivitäten („Weiterbildungsbiografie“). 2.2 Die Anmeldefrist zur Überprüfung der besonderen Zugangsvoraussetzungen endet jeweils am 30. November (Bewerbungen
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Berufstätigkeit im Bereich von Kindertageseinrichtungen bzw. der Pädagogik der Kindheit. (2) Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Teilnahme an der Eignungsprüfung endet am 15. Dezember (bei Bewerbungen
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Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich und aktenkundig zu machen. Versäumen die Studierenden die Anmeldefrist, sind sie von der Erbringung von Prüfungsleistungen zu dem in Rede stehenden Zeitpunkt ausgeschlossen [...] Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich und aktenkundig zu machen. Versäumen die Studierenden die Anmeldefrist, sind sie von der Erbringung von Prüfungsleistungen zu dem in Rede stehenden Zeitpunkt ausgeschlossen
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le Koblenz und die ZFH geben die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten frühzeitig bekannt. (2) Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Teilnahme am Auswahlverfahren endet am 15. Januar und am 15. Juli des Jahres
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Student: 30minuten einschl. 10min Präsentation - Die genauen Uhrzeiten werden nach Abschluss der Anmeldefrist rechtzeitig bekanntgegeben FACHBEREICH BETRIEBS-- UND SOZIALWIRTSCHAFT Prüfungsleistung • Maximal
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Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich und aktenkundig zu machen. Versäumen die Studierenden die Anmeldefrist, sind sie von der Erbringung von Prüfungsleistungen zu dem in Rede stehenden Zeitpunkt ausgeschlossen [...] Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich und aktenkundig zu machen. Versäumen die Studierenden die Anmeldefrist, sind sie von der Erbringung von Prüfungsleistungen zu dem in Rede stehenden Zeitpunkt ausgeschlossen [...] Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich und aktenkundig zu machen. Versäumen die Studierenden die Anmeldefrist, sind sie von der Erbringung von Prüfungsleistungen zu dem in Rede stehenden Zeitpunkt ausgeschlossen
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4 Seite Abgabe zusammen mit der Kopie der Ausbildungsvereinbarung (Anlage 1) zur vorgegebenen Anmeldefrist Erstellung und Abgabe des Praxisberichtes für das Hospitationspraktikum Formale Kriterien: Der
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Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich und aktenkundig zu machen. Versäumen die Studierenden die Anmeldefrist, sind sie von der Erbringung von Prüfungsleistungen zu dem in Rede stehenden Zeitpunkt ausgeschlossen
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