die Teilnahme an der Eignungsprüfung für das entsprechende Studienjahr beantragt wurde. (3) Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Teilnahme am Auswahlverfahren endet am 15. Juni des Jahres für das jeweils
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die Teilnahme an der Eignungsprüfung für das entsprechende Studienjahr beantragt wurde. (3) Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Teilnahme am Auswahlverfahren endet am 15. Juni des Jahres für das jeweils
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Hochschule Koblenz und die ZFH geben die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten frühzeitig bekannt. (2) Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Teilnahme am Auswahlverfahren endet am 15. Juli und am 15. Januar des Jahres
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4 Seite Abgabe zusammen mit der Kopie der Ausbildungsvereinbarung (Anlage 1) zur vorgegebenen Anmeldefrist Erstellung und Abgabe des Praxisberichtes für das Hospitationspraktikum Formale Kriterien: Der
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4 Seite Abgabe zusammen mit der Kopie der Ausbildungsvereinbarung (Anlage 1) zur vorgegebenen Anmeldefrist Erstellung und Abgabe des Praxisberichtes für das Hospitationspraktikum Formale Kriterien: Der
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Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich und aktenkundig zu machen. Versäumen die Studierenden die Anmeldefrist, sind sie von der Erbringung von Prüfungsleistungen zu dem in Rede stehenden Zeitpunkt ausgeschlossen
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Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich und aktenkundig zu machen. Versäumen die Studierenden die Anmeldefrist, sind sie von der Erbringung von Prüfungsleistungen zu dem in Rede stehenden Zeitpunkt ausgeschlossen
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4 Seite Abgabe zusammen mit der Kopie der Ausbildungsvereinbarung (Anlage 1) zur vorgegebenen Anmeldefrist Erstellung und Abgabe des Praxisberichtes für das Hospitationspraktikum Formale Kriterien: Der
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Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich und aktenkundig zu machen. Versäumen die Studierenden die Anmeldefrist, sind sie von der Erbringung von Prüfungsleistungen zu dem in Rede stehenden Zeitpunkt ausgeschlossen [...] Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich und aktenkundig zu machen. Versäumen die Studierenden die Anmeldefrist, sind sie von der Erbringung von Prüfungsleistungen zu dem in Rede stehenden Zeitpunkt ausgeschlossen [...] Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich und aktenkundig zu machen. Versäumen die Studierenden die Anmeldefrist, sind sie von der Erbringung von Prüfungsleistungen zu dem in Rede stehenden Zeitpunkt ausgeschlossen
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⃝WS ⃝SS 20______ QIS‐Nr. Name der Studien‐/Prüfungsleistung Bitte beachten Sie die jeweiligen Anmeldefristen! Koblenz, den ……………… ______________________________ Unterschrift oder vom Hochschulaccount per mail
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