Identifikation des Studierenden muss möglich sein. 9. Am Sitzplatz dürfen nur die üblichen Schreibutensilien (ohne Federmäppchen und/oder ähnliche Aufbewahrungsbehältnisse) sowie die ausdrücklich zugelassenen
Identifikation des Studierenden muss möglich sein. 9. Am Sitzplatz dürfen nur die üblichen Schreibutensilien (ohne Federmäppchen und/oder ähnliche Aufbewahrungsbehältnisse) sowie die ausdrücklich zugelassenen
Angaben über Inhalt, zeitlichen Umfang und Prüfungsform der Lehrveranstaltungen (z.B. durch Modulbeschreibungen) • Die Nachweisführung erfolgt grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache, andernfalls [...] Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. Ein Wechsel
Angaben über Inhalt, zeitlichen Umfang und Prüfungsform der Lehrveranstaltungen (z.B. durch Modulbeschreibungen) • Die Nachweisführung erfolgt grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache, andernfalls [...] Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. Ein Wechsel
Angaben über Inhalt, zeitlichen Umfang und Prüfungsform der Lehrveranstaltungen (z.B. durch Modulbeschreibungen) • Die Nachweisführung erfolgt grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache, andernfalls [...] Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. Ein Wechsel
Angaben über Inhalt, zeitlichen Umfang und Prüfungsform der Lehrveranstaltungen (z.B. durch Modulbeschreibungen) • Die Nachweisführung erfolgt grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache, andernfalls [...] Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. Ein Wechsel
Angaben über Inhalt, zeitlichen Umfang und Prüfungsform der Lehrveranstaltungen (z.B. durch Modulbeschreibungen) • Die Nachweisführung erfolgt grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache, andernfalls [...] Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. Ein Wechsel
Angaben über Inhalt, zeitlichen Umfang und Prüfungsform der Lehrveranstaltungen (z.B. durch Modulbeschreibungen) • Die Nachweisführung erfolgt grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache, andernfalls [...] Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. Ein Wechsel
Angaben über Inhalt, zeitlichen Umfang und Prüfungsform der Lehrveranstaltungen (z.B. durch Modulbeschreibungen) • Die Nachweisführung erfolgt grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache, andernfalls [...] Monaten betragen 3. Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des Studierenden (erfolgreiche Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens 4. Ein Wechsel
und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können als Frühstudierende nach Maßgabe der Einschreibeordnung an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen. Von ihnen erbrachte Leistungen sind bei einem [...] des § 25 Abs. 3 auf Antrag anzuerkennen. Minderjährige erhalten unabhängig von Satz 1 mit der Einschreibung die Befugnis, für den Verfahrensgegenstand des Studiums alle Verfahrenshandlungen vorzunehmen